Drucksache 16/5023 19. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Nils Wiechmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Die Bedeutung der US-Militärbasis Ramstein im Drohnenkrieg Die Kleine Anfrage 3333 vom 30. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Einem Bericht des Magazins „Spiegel“ zufolge geht aus geheimen Dokumenten hervor, dass so gut wie jeder Drohneneinsatz der US-amerikanischen Streitkräfte über Ramstein abgewickelt wird. Die Bundesregierung hingegen bleibt laut „Spiegel“ trotz gegenteiliger Beweise bei ihrer Posi tion, nichts von der zentralen Rolle Ramsteins im weltweiten Drohnenkrieg gewusst zu haben. Die USA dürfen die Liegenschaften auf rheinland-pfälzischem Boden zwar nutzen, sie dürfen dabei jedoch nicht gegen deutsches Recht verstoßen. Dies würden sie jedoch, wenn von deutschem Boden aus völkerrechtswidrige Militäreinsätze ausgehen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Informationen hat die Landesregierung zu den im „Spiegel“ formulierten Vorwür fen von der Bundesregierung erhalten? 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass deutsches Recht eingehalten werden muss und keine völkerrechtswidrigen Militäreinsätze von rheinland-pfälzischem Boden ausgehen dürfen? 3. Wie bewertet die Landesregierung die im „Spiegel“ erhobenen Vorwürfe? 4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem aktuell veröffentlichten Spiegelbericht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Die Kleine Anfrage beantworte ich u. a. auf der Grundlage von Informationen des Bundesministeriums der Verteidigung und der US-Luftstreitkräfte in Europa wie folgt: Zu Frage 1: Auf eine Anfrage des ISIM hin erhielt die Landesregierung von der Bundesregierung den stenografischen Bericht der 99. Sitzung des Deutschen Bundestags am 22. April 2015 (Plenarprotokoll 18/99). Darin erklärte Dr. Ralf Brauksiepe, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium der Ver teidigung, dass „nach intensiven, vertraulichen Gesprächen die amerikanische Regierung der Bundesregierung Mitte Januar 2015 versichert habe, dass US-amerikanische Einsätze von unbemannten Luftfahrzeugen in keiner Weise von Deutschland aus gesteuert oder durchgeführt würden und sämtliche Entscheidun gen über die Einsätze unbemannter Luftfahrzeuge durch die US-Regierung in Washington fielen. Jedwedes Handeln der Vereinigten Staaten von deutschem Staatsgebiet aus erfolge nach den Regeln des geltenden Rechts.“ Darüber hinaus hat die Landesregierung zur Kenntnis genommen, dass Regie rungssprecher Seibert am 20. April 2015 erklärt hat, dass die Bundesregierung eine Versicherung erhalten habe, „dass von amerikanischen Stützpunkten in Deutschland aus Einsätze bewaffneter , ferngesteuerter Luftfahrzeuge weder geflogen noch befeh ligt werden. Anders lautende Erkenntnisse lägen der Bundesregierung nicht vor.“ Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juni 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5023 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Ja. Zu den Fragen 3 und 4: Der Landesregierung von Rheinland-Pfalz liegen keine Beweise dafür vor, dass der Militärflugplatz Ramstein Ort rechtswidriger Aktivitäten gewesen ist. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben gemäß § 2 des NATO-Truppenstatuts die Pflicht, die deutsche Rechtsordnung zu beachten und sich jeder mit dem Geiste dieses Abkommens nicht zu vereinbarenden Tätigkeit im Aufnahmestaat zu enthalten. Die Landesregierung erwartet, dass sich die Gaststreitkräfte in Rheinland-Pfalz an deutsches Recht halten. So lange keine anderen Erkenntnisse vorliegen, geht die Landesregierung davon aus, dass die US-Streitkräfte den Flugplatz Ramstein nicht zu rechtswidrigen Aktivitäten nutzen oder genutzt haben. Am 24. April 2015 haben die US-Luftstreitkräfte in Ramstein der Landesregierung zur angeblichen Bedeutung der US-Militärbasis Ramstein im Drohnenkrieg folgendes mit geteilt: „Wir (die US-Streitkräfte) unterhalten eine stabile Zusammenarbeit auf ziviler und mili tärischer Seite mit Deutschland und verwalten alle Flugplatzaktivitäten im Einklang mit den Abkommen, die zwischen den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland bestehen. Die Zentrale für Aktivitäten im Luft- und Weltraum auf dem Flugplatz Ramstein ist zu ständig für Planungen auf der operativen Ebene, Kontrolle und Auswertung von zuge wiesenen luftraumgestützten Einsätzen. Sie ist nicht zuständig für die Steuerung von oder Kontrolle über bemannte oder unbe mannte Luftfahrzeuge.“ Die Landesregierung wird die weitere Entwicklung dieser Angelegenheit aufmerksam weiterverfolgen. Roger Lewentz Staatsminister