LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Juni 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes und Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Ausgaben für öffentliche Schulen Die Kleine Anfrage 3340 vom 30. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Das Statistische Bundesamt hat am 19. März 2015 die neuesten Zahlen zur Aufwendung der Länder für die öffentlichen Schulen veröffentlicht . Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts? 2. Wie erklärt die Landesregierung, dass die Ausgaben für alle Schularten 300 Euro unter dem Bundesdurchschnitt liegen? 3. Wie verteilen sich die Ausgaben pro Schüler in Rheinland-Pfalz auf die verschiedenen Schul arten? 4. Nimmt die Landesregierung eine systematische Kosten-Nutzen-Analyse im Bildungs bereich vor? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Ausgaben je Schülerin und Schüler werden nach einem international abgestimmten Verfahren jährlich vom Statistischen Bundesamt für die Schulen in öffentlicher Trägerschaft ermittelt und nach Ländern differenziert veröffentlicht. Die Angaben setzen sich zusammen aus Personalausgaben (einschließlich unterstellten Sozialbeiträgen für verbeamtete Lehrkräfte sowie Beihilfeaufwendungen ), laufendem Sachaufwand und Investitionsausgaben für Schulen und Schulverwaltung. Sie beinhalten sowohl Ausgaben des Landes (staatliche Ebene) als auch der kommunalen Ebene. Die Personal- und die Investitionsausgaben je Schülerin und Schüler in Rheinland-Pfalz im Haushaltsjahr 2012 sind mit 5 100 Euro bzw. 400 Euro identisch mit den entsprechenden Daten für Deutschland insgesamt. Der laufende Sachaufwand wird mit 600 Euro für Rheinland-Pfalz um 200 Euro je Schülerin und Schüler geringer ausgewiesen. Wegen der Rundungen der Daten auf volle 100 Euro entsteht insgesamt ein Differenzbetrag von 300 Euro je Schülerin und Schüler. Niveauunterschiede und unterschiedliche Entwicklungen im Zeitverlauf in den Ländern bei der Kennzahl „Ausgaben öffentlicher Schulen je Schüler/-in“ sind aufgrund struktureller Unterschiede zwischen den Flächenländern und den Stadtstaaten sowie wegen der Heterogenität der Datenlage mit großer Zurückhaltung zu interpretieren. Auf die Grenzen der Aussagefähigkeit der Kennzahl „Ausgaben je Schüler/-in“ wird vom Statistischen Bundesamt in dem Beitrag „Methodik zur Gewinnung der Kennzahl Ausgaben öffentlicher Schulen je Schülerin und Schüler“ (Wirtschaft und Statistik, Heft 1/2007) selbst hingewiesen: – In die Berechnung der Ausgaben je Schülerin und Schüler gehen nicht alle für die Schulbildung aufgewendeten Ressourcen ein. In der amtlichen Finanzstatistik werden lediglich die Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden erfasst, nicht aber die gesamten Ressourcen, die den Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften effektiv zur Verfügung stehen. – Die Höhe der erfassten Personalausgaben lässt nur bedingt Rückschlüsse auf den Umfang der Unterrichtsleistungen zu. Drucksache 16/5024 19. 05. 2015 Drucksache 16/5024 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode – Berufsschülerinnen und Berufsschüler besuchen die Schule üblicherweise nur in Teilzeit. Eine Umrechnung in Vollzeitäquivalente erfolgt bislang nicht. Deshalb erreichen die Ausgaben je Schülerin und Schüler bei den berufsbildenden Schulen deutlich geringere Werte als bei den allgemeinbildenden Schulen. Durch abweichende Anteile von Voll- und Teilzeitschulbesuchen in den Ländern wird die Vergleichbarkeit der Ergebnisse beeinträchtigt. – Die Höhe der Personalausgaben wird stark beeinflusst durch die Besoldungsstruktur des Personals (z. B. Eingruppierung, Altersstruktur, Familienstand), die wiederum nur bedingt etwas mit den tatsächlichen Unterrichtsleistungen zu tun hat. – Bei der Interpretation der Finanzdaten ist ferner zu berücksichtigen, dass die Verlagerung von Kosten in andere Aufgabenbereiche (z. B. bei der Frühpensionierung von Lehrkräften) sowie die Verlagerung von Ausgaben in die Zukunft (z. B. Leasing statt Investition, Erhöhung der Lehrverpflichtung jetzt, Ermäßigung später) den Umfang der für den Unterricht effektiv zur Verfügung stehenden Ressourcen beeinflussen. – Der Kennzahl liegt eine reine Input-Betrachtung zugrunde. Die Finanzindikatoren lassen deshalb keine Aussagen über die Ausbildungsqualität zu. Die Aussagefähigkeit der Kennzahl „Ausgaben je Schüler/-in“ ist auch deshalb eingeschränkt, weil sie durch die unterschiedliche haushaltsmäßige Zuordnung von Ausgaben beeinflusst wird. Auch Unterschiede im Ausmaß der Abordnung staatlicher Lehrkräfte an Privatschulen in den einzelnen Ländern ziehen eine Verzerrung der ausgewiesenen Ergebnisse nach sich und schränken deren unmittelbare Vergleichbarkeit ein. Aus den Angaben zum Niveau der Ausgaben je Schülerin und Schüler zwischen den Ländern und deren Veränderung im Zeitverlauf lassen sich deshalb nicht unmittelbar politische Implikationen ableiten. Vor allem erlaubt eine isolierte Betrachtung der Ausgaben für Bildung keine Aussagen hinsichtlich der Qualität des Bildungsprozesses und der Qualifikation der Schülerinnen und Schüler. Vor diesem Hintergrund nimmt die Landesregierung die Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts zur Kenntnis und vertritt die Auffassung, dass sich aus einer weitergehenden Analyse der relativen Position von Rheinland-Pfalz in diesem Ländervergleich keine substantiellen Implikationen ableiten lassen. Zu Frage 3: Die Ausgaben in Rheinland-Pfalz für öffentliche Schulen je Schülerin und Schüler im Haushaltsjahr 2012 nach ausgewählten Schularten sind in nachfolgender Tabelle dargestellt (Angaben in Euro): Quelle: Statistisches Bundesamt, Bildungsausgaben, Ausgaben je Schülerin und Schüler 2012 – Ausgabe 2015, Tabellen 1 und 2. Angaben für die nicht aufgeführten Schularten werden vom Statistischen Bundesamt nicht veröffentlicht, weil die Datenlage einen differenzierten Nachweis nicht zulässt. Zu Frage 4: In der auf institutionelle Ressourcen ausgerichteten bildungsökonomischen Forschung wird nicht davon ausgegangen, dass höhere staatliche Bildungsausgaben zwangsläufig zu einer verbesserten Ausbildungsqualität oder besseren individuellen Bildungsleistungen führen. Vielmehr werden hier insbesondere Veränderungen der institutionellen Rahmenbedingungen in den Vordergrund gestellt, z. B. schulstrukturelle Reformen. Bei einer Betrachtung der Ergebnisse der länderübergreifenden Schulleistungsvergleiche zum Erreichen der KMK-Bildungsstandards in Relation zu den aktuell vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamts wird deutlich, dass hier kein eindeutiger Zusammenhang vorliegt. Während für einige Länder über alle Schularten hinweg oder auch insbesondere für die Gymnasien höhere Ausgaben ermittelt werden, werden dort die Bildungsstandards weniger gut erreicht. Insofern kann eine reine Kosten-Nutzen-Kalkulation zu einer verkürzten Einschätzung führen, da durchaus hohe Ausgaben mit einem unterdurchschnittlichen Abschneiden im Erreichen der Bildungsstandards einhergehen. Vor diesem Hintergrund ist eine formalisierte Kosten-Nutzen-Analyse nicht zielführend. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär Grundschulen Realschulen plus 1) Gymnasien Integrierte Gesamtschulen Berufsbildende Schulen 1) 2) 5 700 6 600 6 600 7 100 4 100 1) In der Terminologie der bundesweiten Statistik: „Schulen mit mehreren Bildungsgängen“ bzw. „Berufliche Schulen“. 2) Berufsschülerinnen und -schüler besuchen die Schule üblicherweise nur in Teilzeit. Deshalb erreichen die Ausgaben je Schüler/-in bei den be- rufsbildenden Schulen geringere Werte als bei den allgemeinbildenden Schulen.