Drucksache 16/5036 20. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Andreas Hartenfels und Anne Spiegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Zusammenarbeit mit der Kommune bei der neuen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Kusel Die Kleine Anfrage 3317 vom 28. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Gemäß einer Pressemitteilung des Integrationsministeriums vom 23. März 2015 geht die Landesregierung davon aus, dieses Jahr bis zu 20 000 Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Rheinland-Pfalz aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund suchte das Land neben Trier, Ingelheim und Hermeskeil einen weiteren Standort für eine zentrale Erstaufnahmeeinrichtung. Am 30. März 2015 wurde vom Land bekannt gegeben, dass die Kaserne in Kusel als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge geeignet ist und eine grundsätzliche Einigung mit der Kommune erzielt wurde. In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung: 1. In welcher Form findet eine Integration der bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen mit den Kommunen, der Bevölkerung so- wie den sozialen Einrichtungen vor Ort statt? 2. Welche konkreten Netzwerke und/oder Arbeitskreise sind in den Kommunen mit bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen ent- standen, die sich um die Integration der Asylbewerberinnen und Asylbewerber kümmern? 3. Wie sollen die konkreten Erfahrungen in dieser Hinsicht mit der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung in Kusel ausgetauscht wer- den? 4. In welcher Form wurden bisher die Kommunen, die Bevölkerung sowie soziale Einrichtungen bei der geplanten Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Kusel eingebunden? 5. Wie kann die Bevölkerungen positiv vorbereitet werden bei der Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Kusel? 6. Welche Chancen bestehen für die Region bei der Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Kusel aus Sicht der Landesregie- rung? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Land Rheinland-Pfalz verfügt derzeit über eine Erstaufnahmeeinrichtung (Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier, kurz AfA) samt zweier Außenstellen. Durch den landeseigenen Sozialdienst wie auch durch Mitarbeitende von Wohlfahrtsverbänden wird gezielte Umfeld- als auch Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Die Arbeit beider greift durch ein gemeinsames Sozialbetreuungskonzept ineinander. So finden ein steter Austausch und sich wiederholende Begegnungen mit Bevölkerung, Kommune aber auch sozialen Einrichtungen vor Ort statt. Hierbei wird insbesondere versucht, bestehende Vorbehalte in der Bevölkerung gegenüber der Einrichtung und deren Bewohnerinnen und Bewohnern abzubauen und Verständnis für die Belange der dort untergebrachten Menschen zu wecken. Die AfA versteht sich als offene Einrichtung, die interessierten Besuchern aus Politik und dem sozialen Umfeld die Besonderheiten einer Erstaufnahmeeinrichtung erläutert und Fragen klärt. Die Erfahrung mit dieser Haltung zeigt, dass auf diese Weise vorhandene Vorbehalte und Vorurteile abgebaut werden. Auch Vereine und caritativ tätige Organisation werden in die Arbeit vor Ort einbezogen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Juni 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5036 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen, Trägern der Jugendhilfe, Ausländerbeiräten und politischen Parteien werden u. a. folgende Maßnahmen durchgeführt: – Aufklärungsarbeit in Schulen und anderen Institutionen, – Podiumsdiskussionen zum Thema Asyl, – Mitarbeit in Arbeitskreisen und „Runden Tischen“, – Ermöglichen von Kontakten zwischen Asylsuchenden und Bevölkerung, – Einbindung der Menschen in Sport- und Vereinsleben sowie – weitere Maßnahmen einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit. Zu Frage 2: Neben regelmäßig tagenden Arbeitskreisen, wie der AG Nord, ist die sehr konstruktive Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch Trier, der vom AK Frieden koordiniert wird, besonders hervorzuheben. An den Sitzungen nehmen die Ministerin oder Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums regelmäßig teil. Diese Runde aus interessierten hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteuren , die mit der Thematik der Flüchtlinge und Asylbegehrenden befasst sind, beraten und informieren sich gegenseitig, klären wichtige Fragen der AfA und unterstützen die Netzwerkstrukturen für eine gelingende Willkommenskultur. Darüber hinaus bieten Sportvereine die Möglichkeit zum gemeinsamen Training, verschenken Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen etc. So finden regelmäßig jede Woche Sportangebote für Kinder und Jugendliche der AfA statt, bei denen sie mit anderen Kindern und Jugendlichen zusammenkommen und Spaß haben können. Zu Frage 3: Um ein vergleichbares Angebot aller Landeseinrichtungen zum Zwecke der Flüchtlingserstaufnahme zu gewährleisten, wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier sowie dem Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen (MIFKJF) gebildet. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, einen möglichst reibungslosen Start neuer Einrichtungen zu planen und vorzubereiten. Aufgabe ist es u. a., ein gemeinsames Konzept – unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten – für alle Einrichtungen des Landes zu entwickeln, sodass an jedem Ort die gleichen Standards vorgehalten werden können. Dies beinhaltet auch die Konzeption zur sozialen Betreuung der Asylbegehrenden. Hier werden die Akteure der Zivilgesellschaft – Kirchen, Unternehmen und ihre Verbände, Gewerkschaften, Vereine, Träger der freien Wohlfahrts - pflege und Initiativen – eingebunden. Das Engagement und die Bereitschaft zur Hilfe sollen so zu einer menschenwürdigen Aufnahme der Flüchtlinge sowie zu einem gedeihlichen Zusammenleben beitragen. In Kusel existiert bereits ein Runder Tisch unter der Leitung der zuständigen Bürgermeisterin. Die Arbeit und das Engagement der Akteure der Zivilgesellschaft werden von der Landesregierung Rheinland-Pfalz begrüßt. Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam beantwortet. Zu den Fragen 4 und 5: Neben Presseveröffentlichungen fand bereits im Vorfeld u. a. eine Besichtigung des Kasernenareals unter Beteiligung der Bürgermeisterin der Stadt Kusel und des Landrats des Landkreises Kusel teil. Eine frühzeitige Einbindung und ein transparentes Vorgehen ist der Landesregierung in diesem sensiblen Bereich ein wichtiges Anliegen. Für Juni ist bereits eine Einwohnerversammlung in Kusel geplant, um die Bevölkerung umfassend zu informieren und Fragen zu beantworten. Gegenstand der Veranstaltung werden Informationen zu der Arbeit einer Erstaufnahmeeinrichtung, Vorstellung der aktuellen Planungen sowie Fragen der gesundheitlichen Versorgung und Sicherheitsfragen sein. Außerdem wird es genügend Raum für Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner geben. Nach den entsprechenden kommunalen Ratsbeschlüssen wird die Arbeitsgruppe der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier und des MIFKJF auch Kontakt zu den sozialen Einrichtungen vor Ort suchen und deren Bereitschaft zur Mitarbeit eruieren. Zum Teil haben sich auch schon Institutionen und Verbände an das MIFKJF gewandt und ihre Bereitschaft zur aktiven Unterstützung an geboten. Diese Kontakte werden gepflegt und zu gegebener Zeit ausgebaut. Zu Frage 6: Die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung ist verbunden mit der Schaffung von Arbeitsplätzen, unter anderem in den Bereichen Verwaltung, Sozialbetreuung, Bewachung und der medizinischen Versorgung. Die Einrichtung wird außerdem einen Teil ihres Bedarfs an laufenden Verbrauchsgütern im nahen Umfeld decken. Schließlich sind Asylbegehrende auch Konsumenten, die sich im nahen Umfeld bewegen. Durch die Schaffung entsprechender Arbeitsplätze und die Stärkung der Kaufkraft in der Stadt Kusel kann es zu positiven Effekten für den Wirtschaftsstandort kommen und somit können Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung entstehen. Unternehmen der Region können von den baulichen Maßnahmen der Herrichtung u. a. der Unterbringungsgebäude profitieren. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5036 Durch die Asylbegehrenden in der Erstaufnahmeeinrichtung erhöht sich die Einwohnerzahl der entsprechenden kommunalen Gebietskörperschaften , was wiederum grundsätzlich positive Auswirkungen auf die Berechnungen der Schlüsselzuweisungen nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) hat. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier wird im Hinblick auf eine Erstaufnahmeeinrichtung in der Stadt Kusel dem Landkreis Kusel bei der Verteilung der Asylbegehrenden auf die Kommunen eine jährliche Zuweisungsgutschrift von 8 Prozent der eingerichteten Unterkunftsplätze gewähren. Diese Berechnung begünstigt die Standortkommune der Aufnahmeeinrichtung, da bei sozialverträglicher Belegung in der Regel rund 20 Prozent der eingerichteten Unterkunftsplätze unbelegt bleiben. Irene Alt Staatsministerin 3