Drucksache 16/5037 20. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stephanie Nabinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Sachstand zur Einführung des Katastrophenwarnsystems KATWARN in Rheinland-Pfalz I Die Kleine Anfrage 3318 vom 27. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Am 21. Januar 2015 führte Innenminister Roger Lewentz das Katastrophenwarnsystem KATWARN in Rheinland-Pfalz ein. Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich seit über zwei Jahren für dieses Katastrophen warnsystem ein und begrüßt daher die Einführung auf Landes- und auch auf Kommunalebene. Gerade vor dem Hintergrund, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe die Entwicklung der Zusatz-App für das Modulare Warnsystem (MoWaS) verworfen hat, stellt die Einführung von KATWARN einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung dar. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. In welcher Höhe wird das Land Rheinland-Pfalz die Einführung des Katastrophenwarnsystems KATWARN in den Kommunen und kreisfreien Städten fördern? 2. Welche Kommunen und kreisfreien Städte haben sich bereits an die Landesregierung zwecks Bezuschussung für die Einführung des Katastrophenwarnsystems KATWARN gewandt? 3. Wird das BKS-Portal so angelegt, dass die Bevölkerung eine einheitliche Homepage (bsp: www.katwarn-rlp.de) bekommt auf denen die Landkreise ihre Informationen einstellen können? 4. Wie viele Auslösestellen für KATWARN gibt es in Rheinland-Pfalz? Wo sind diese angesiedelt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Land Rheinland-Pfalz ist – ebenso wie der Landkreistag Rheinland-Pfalz e. V. und der Städtetag Rheinland-Pfalz e. V. – sehr daran interessiert, dass sich möglichst alle Landkreise und kreisfreien Städte das Nutzungsrecht für KATWARN oder für ein vergleichbares System anderer Hersteller sichern. Daher unterstützt das Land die Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz bei der Ersteinrichtung von KATWARN bzw. einem vergleichbaren Warnsystem im Rahmen einer Zuwendung in Höhe von 40 Prozent der Kosten der Erstinstallation. Somit ist die Beantragung einer Zuwendung zur Beschaffung von ergänzenden Systemen zur Warnung der Bevölkerung durch die Landkreise und kreisfreien Städte unter nachfolgenden Randbedingungen möglich: – Zuwendungsfähige Maßnahme ist die erstmalige Beschaffung von ergänzenden Systemen zur Warnung der Bevölkerung über elektronische Medien (z. B. KATWARN der öffentlich-rechtlichen Versicherer oder vergleichbare Systeme anderer Hersteller) – Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz – Die Höhe der Zuwendung wird auf einmalig 7 140 Euro festgelegt. Dies sind – auf das System KATWARN bezogen – 40 Prozent der erstmaligen Anschaffungskosten. – Die Zuwendung kann beim Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) beantragt werden. Ein entsprechender Vordruck ist auf dem Portal für Brand- und Katastrophenschutz (www.bks-portal.rlp.de), Hauptmenu „Technik und Beschaffung“, Untermenu „Förderwesen“, hinterlegt. – Der Zuwendungsantrag muss bis spätestens 30. September 2015 im ISIM eingegangen sein. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Juni 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5037 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Landkreise Cochem-Zell und Mayen-Koblenz haben inzwischen eine Zuwendung für die Einführung von KATWARN beantragt. Zu Frage 3: Das Katastrophenwarnsystem KATWARN bietet beim Aussprechen einer Warnung die Möglichkeit einer Verlinkung auf eine Internetplattform an. Noch im Mai treffen sich Vertreter der ADD Trier, des Landesfeuerwehrverbands Rheinland-Pfalz e.V. und des ISIM zu einer Besprechung, in der eine einheitliche Lösung gefunden werden soll. Ob das BKS-Portal die technischen Möglichkeiten hierfür bietet, soll ebenfalls erörtert werden. Inwieweit Landkreise oder kreisfreie Städte, die bereits KATWARN nutzen, ihre Warninformationen in diese Lösung einstellen, bleibt der Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden vorbehalten . Zu Frage 4: Das Katastrophenwarnsystem KATWARN kann von jedem internetfähigen Computer mit Ausnahme von mobilen Endgeräten ausgelöst werden. Insbesondere die Bediensteten des Lagezentrums des ISIM und Bedienstete der ADD Trier können mit ihren dafür ausgegebenen Kennwörtern über das System warnen. Roger Lewentz Staatsminister