Drucksache 16/5040 20. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stephanie Nabinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Werksfeuerwehren in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3321 vom 27. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Werksfeuerwehren leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von Menschen und Umwelt. Die Werksfeuerwehren sowie die betrieblichen Brandschutzbeauftragten haben im Rahmen der dem Brandschutz dienenden Organisation eine besondere Aufgabe. Neben den allgemeinen Brandschutzaufgaben ist durch die betriebliche Brandschutzorganisation den speziellen betrieblichen Risiken Rechnung zu tragen. Dabei kommt dem vorbeugenden Brandschutz, der Gefahrenabwehr sowie dem betrieblichen Rettungswesen besondere Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Werksfeuerwehren gibt es derzeit in Rheinland-Pfalz und bei welchen Unternehmen? 2. Wie viele Betriebe wurden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, Werksfeuerwehren zu bilden? 3. Wie groß ist die Mannschaftsstärke dieser Werksfeuerwehren und wie ist der Ausbildungsstand der Feuerwehrleute? 4. Wie häufig wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 Werksfeuerwehren zu Einsätzen außerhalb der Betriebe hinzugerufen? 5. Sind der Landesregierung Bestrebungen bekannt, dass die Aufgaben der Werksfeuerwehren an Dritte vergeben werden sollen, und welche Auffassung vertritt die Landesregierung in dieser Frage? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit insgesamt 29 verpflichtete und anerkannte Werksfeuerwehren in folgenden Unternehmen: Verpflichtete Werksfeuerwehren: – Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA, Werk Bad Kreuznach, 55543 Bad Kreuznach – Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH, Werk Wittlich, 54516 Wittlich – Rasselstein GmbH, 56626 Andernach – Lohmann GmbH & Co. K, 56567 Neuwied – Solvay Infra Bad Hönningen GmbH, 53557 Bad Hönningen – Zschimmer & Schwarz GmbH & Co. Chemische Fabriken, 56112 Lahnstein – Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie AdöR, 76889 Klingenmünster – Adam Opel AG, 67663 Kaiserslautern – RASCHIG GmbH, 67061 Ludwigshafen am Rhein – Schott AG, 55122 Mainz – Haltermann Products, 67346 Speyer. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Juni 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5040 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anerkannte Werksfeuerwehren: – Keiper, 67806 Rockenhausen – Daimler AG, 76742 Wörth – Heye Glas, 76726 Germersheim – Global Logistics Center der Daimler AG, 76726 Germersheim – Boehringer Ingelheim Pharma KG, 55218 Ingelheim – LTS Lohmann Therapie-Systeme AG, 56626 Andernach – Continental Teves AG & Co. oHG, 55494 Rheinböllen – Buchmann GmbH, 76855 Annweiler-Sarnstall – Saint Gobain Oberland Glas AG, 56422 Wirges – Klöckner Pentaplast GmbH, 56412 Heiligenroth – Siemens Turbomachinery Equipment GmbH, 67227 Frankenthal – KSB Aktiengesellschaft, 67227 Frankenthal – Renolit-Werke GmbH, 67227 Frankenthal – Aleris Aluminium Koblenz GmbH, 56070 Koblenz – BASF, 67063 Ludwigshafen – AbbVie GmbH & Co.KG, 67061 Ludwigshafen am Rhein – Profine GmbH, 66954 Pirmasens – Evonik Industries AG Standort Worms, 67547 Worms. Zu Frage 2: Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen wurden elf Betriebe verpflichtet, Werksfeuerwehren zu bilden (siehe auch Antwort zu Frage 1). Zu Frage 3: Die Stärke der Werksfeuerwehr richtet sich nach den Erfordernissen des Betriebs; sie muss mindestens in Stärke einer Staffel (insgesamt sechs Einsatzkräfte) in der Regel ständig verfügbar sein. Der Ausbildungsstand kann variieren, ist abhängig davon, ob die Feuerwehrangehörigen ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig sind. Ob rein ehrenamtlich, rein hauptamtlich oder eine Mischung aus beidem, ist abhängig vom Gefährdungspotenzial des Betriebs im Vergleich zur Leistungsfähigkeit der Gefahrenabwehr der vorhandenen öffentlichen Feuerwehr. Zu Frage 4: Statistiken zu Einsätzen aller Werksfeuerwehren außerhalb der Betriebe werden nicht geführt. Die Anzahl der Einsätze der Werksfeuerwehren der chemischen Industrie im Rahmen des Transport-Unfall-Informations- und Hilfe - leistungssystems (TUIS) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. In der Stufe TUIS 2 erfolgte eine fachkundige Beratung durch Experten am Unfallort, in der Stufe TUIS 3 eine technische Hilfe durch die Werksfeuerwehren am Unfallort. Hier nicht aufgelistet ist die telefonische Beratung durch Experten (TUIS 1). 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5040 Zu Frage 5: Der Landesregierung ist bekannt, dass einzelne Betriebe erwägen, bestimmte Funktionen in der Werksfeuerwehr durch Personaldienstleister zu besetzen. Grundsätzlich entscheidet der Betrieb über die Organisation seiner Einrichtungen. Bei der Werksfeuerwehr , die nach § 15 Abs. 1 Satz 2 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) im Betriebsgelände öffentliche Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe wahrnimmt (z. B. Wahrnehmung der Einsatzleitung), muss der Betrieb jedoch gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Diese hoheitlichen Aufgaben einschließlich der Befugnisse eines Vollstreckungsbeamten sind nicht ohne Weiteres auf ein Dienstleistungsunternehmen übertragbar. So müssen die Angehörigen der Werksfeuerwehr neben der erforderlichen fachlichen Qualifikation insbesondere Kenntnisse über die Örtlichkeit, die Produktions- und Betriebsabläufe, die betrieblichen Gefahren- und Schutzmaßnahmen und die besonderen Einsatzmittel besitzen (§ 15 Abs. 3 Satz 2 LBKG). Bei einer vertraglichen Vergabe sämtlicher Aufgaben einer Werksfeuerwehr (einschließlich der Wahrnehmung der Einsatzleitung) an ein privates Dienstleistungsunternehmen würden ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung bestimmte Hoheitsbefugnisse auf einen Dritten übertragen, was nicht zulässig ist. Bezüglich der Werksfeuerwehr ist die Vertragsfreiheit des Unternehmens eingeschränkt , da es nicht berechtigt ist, ihm selbst durch Verwaltungsakt (Verpflichtung zur Aufstellung einer Werksfeuerwehr oder Anerkennung einer freiwillig aufgestellten Betriebsfeuerwehr als Werksfeuerwehr) eingeräumte hoheitliche Befugnisse an Dritte zu übertragen. Deshalb kommt nach Auffassung der Landesregierung allenfalls in besonders begründeten Ausnahmefällen, beispielsweise bei personellen Engpässen, die Gestellung einzelner Kräfte für die Werksfeuerwehr durch Dienstleistungsunternehmen in Betracht; aber auch dann müssen die Vorgaben des § 15 Abs. 3 LBKG berücksichtigt werden. Roger Lewentz Staatsminister 3