Drucksache 16/5041 20. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Astrid Schmitt (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses des Bundesrats zur sogenannten Ausländermaut Die Kleine Anfrage 3326 vom 29. April 2015 hat folgenden Wortlaut: In seiner 39. Sitzung hat der Verkehrsausschuss des Bundesrats am 22. April 2015 beschlossen, dem Bundesrat zu empfehlen, in Sachen Infrastrukturabgabe den Vermittlungsausschuss anzurufen. In seiner mehrheitlich gefassten Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss zu verlangen, auf grenznahen Autobahnabschnitten Ausnahmen von der Erhebung der Infrastrukturabgabe zu ermöglichen. Damit folgte der Ausschuss einem Antrag, der unter anderem vom Land Rheinland-Pfalz gestellt worden war. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Was sehen die beschlossenen Änderungsempfehlungen konkret vor? 2. Welche Erwartungen verbindet die Landesregierung mit dieser Entscheidung? 3. Welche Länder haben den Antrag unterstützt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1 : In seinen Gesetzesbeschluss vom 27. März 2015 hat der Deutsche Bundestag die vom Bundesrat auf Initiative von Rheinland-Pfalz geforderte Ausnahmeregelung für die Grenzregionen nicht in das Gesetz aufgenommen. Dies ist am Widerstand der CDU/CSUBundestagsfraktion gescheitert. Der federführende Verkehrsausschuss sowie der Finanzausschuss des Bundesrats hatten daher im zweiten Gesetzesdurchgang empfohlen , zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel zu verlangen, auf grenznahen Autobahnabschnitten Ausnahmen von der Erhebung der Infrastrukturabgabe zu ermöglichen. Zu Frage 2: In der Frage der Anrufung des Vermittlungsausschusses hat der Bundesrat in der letzten Sitzung am 8. Mai 2015 einen Beschluss gefasst. Zuvor hatte die Landesregierung sich dafür eingesetzt, dass dieser Antrag eine Mehrheit erhält. Nach dem Dafürhalten der Landesregierung sollte in dem Gesetz eine Möglichkeit geschaffen werden, um Unternehmen in den Grenzregionen vor nachteiligen Folgen zu schützen und um problematischen Verkehrsverlagerungen von sogenannten Mautflüchtlingen in das nachgeordnete Straßennetz entgegenwirken zu können. Bedauerlicherweise hat der Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit erhalten. Zu Frage 3: Die Empfehlungen zur Anrufung des Vermittlungsausschusses wurden im Verkehrsausschuss und im Finanzausschuss des Bundesrats jeweils mehrheitlich beschlossen. Zu dem Stimmverhalten der Länder im Einzelnen kann mit Rücksicht auf die Vertraulichkeit der Ausschusssitzungen des Bundesrats keine Aussage gemacht werden. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juni 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode