Drucksache 16/5046 21. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Offene Fragen in der Antwort der Landesregierung, Drucksache 16/4883, zum Verkaufsverfahren im Nürburg - ringprozess Die Kleine Anfrage 3331 vom 30. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. In der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 3227 (vgl. Drucksache 16/4883) teilt diese eine Aktualisierung der In- solvenzforderungen des Landes Rheinland-Pfalz mit, ohne die nach der präzisen Fragestellung erbetenen Antworten zu geben. Wie wurden nun die Forderungen des Landes beglichen bzw. in welcher Höhe bestehen sie noch nach der Aktualisierung der Insolvenzforderungen des Landes im Einzelnen? 2. Da nach Antwort in den drei Insolvenzverfahren bisher keine Verteilung stattfand und der Eindruck durch diese Antwort entstehen könnte, dass bisher keine Forderung entschädigt wurde, bleibt die Frage: Wurden öffentliche Forderungen im Laufe des letzten Jahres beglichen und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? 3. Welche Auswirkungen haben die Prüfungen beim Sachwalter auf die Forderungen des Landes Rheinland-Pfalz u. a. zur Zinsberechnung bei Beihilferückforderungen? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Mai 2015 wie folgt beantwortet : Zu Frage 1: Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3227 (Drucksache 16/4883) dargestellt, wurden in den drei Insolvenzverfahren Nürburgring GmbH, Motorsport Resort Nürburgring GmbH und Congress- und Motorsport Hotel Nürburgring GmbH bislang keine angemeldeten Forderungen des Landes beglichen. Auch fand in diesen Verfahren bisher keine Verteilung statt. Eine ausführliche Darstellung der angemeldeten Forderungen des Landes und des aktuellen Stands der Prüfungen des Sachwalters finden sich in den beigefügten Anlagen 1 bis 3. Es ist dabei zu beachten, dass aufgrund gesamtschulderischer Haftung Doppelanmeldungen von Forderungen vorliegen. Durch die Umsetzung des Beschlusses der EU-Kommission vom 1. Oktober 2014 zu staatlichen Beihilfen Deutschlands zugunsten des Nürburgrings – SA.31550 – haben sich im Insolvenzverfahren seitens des Landes geltend zu ma chen de Forderungen gegenüber der Darstellung in der gemeinsamen Sitzung des Wirtschafts- und Innenausschusses am 20. März 2014 erhöht. Zu Frage 2: Das Land ist als Gläubiger am Insolvenzverfahren beteiligt. Wie bereits zu Frage 1 erörtert, fand bislang keine Verteilung an die Insolvenzgläubiger statt. Sanierungsgeschäftsführer und Sachwalter sind nach der Insolvenzordnung aber verpflichtet, Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) zu bezahlen und absonderungsberechtigte Gläubiger (§§ 49 ff., 166 bis 173 InsO) zu befriedigen. Dazu zählt insbesondere die Begleichung von Sozialversicherungsabgaben, Umsatzsteuer, Löhnen, Grundsteuer, Abwassergebühren, Wasser- und Energiekosten etc. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Juni 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Wie aus den Anlagen 1 bis 3 ersichtlich, hat das Land in den Insolvenzverfahren in erheblichem Umfang Ansprüche sowohl als einfache Insolvenzforderung (§ 38 InsO) als auch als nachrangige Forderung (§ 39 InsO) geltend gemacht. Der Sachwalter hat die Forderungen geprüft und teilweise festgestellt, andere bestritten. Die Prüfungen haben derzeit keine Auswirkungen, da sich das Land insoweit noch in Gesprächen mit dem Sachwalter befindet. In Vertretung: Prof. Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5046 3 Drucksache 16/5046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5046 5 Drucksache 16/5046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6