Drucksache 16/5050 21. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Stellungnahme der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern zum Landestransparenzgesetz Die Kleine Anfrage 3337 vom 30. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern ergeben sich durch das geplante Landestransparenzgesetz Unterschiede zum bereits bestehenden Landesinformations - freiheitsgesetz? 2. Auf wie hoch beziffert die Landesregierung die Implementierungs- und Folgekosten (inklusive Personalkosten) für das Landes - transparenzgesetz? 3. Inwiefern sind Maßnahmen vorgesehen, um zu verhindern, dass bei der Einspeisung der Vielzahl an Daten nicht auch schützens - werte Informationen an die Öffentlichkeit gelangen? 4. Wie hoch war die Nachfrage nach entsprechenden Behördenvorgängen und Dokumenten seit Beginn der 16. Legislaturperiode des rheinland-pfälzischen Landtags? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz führt das Landesinformationsfreiheitsgesetz und das Landesumweltinformationsgesetz zusammen. Er erweitert den voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu bei der Verwaltung vorhandenen Informationen um eine aktive Veröffentlichung im Gesetz näher bezeichneter wesentlicher Informationen der Verwaltung. Dazu wird eine elektronische Plattform (Transparenz-Plattform) geschaffen. Mit dem Transparenzgesetz werden – auch im Vergleich zum Landesinformationsfreiheitsgesetz und zum Landesumweltinformationsgesetz – vielfältige Aspekte aufgegriffen, die über die alleinige Frage von mehr Transparenz hinausgehen. Zum einen müssen Bürgerinnen und Bürger nicht mehr in allen Fällen einen Antrag stellen, sondern vielfältige Informationen und Daten werden von der Verwaltung selbst über eine online-Plattform zur Verfügung gestellt. Dadurch steigt die Bürgerfreundlichkeit und -nähe der Verwaltung und es entsteht ein Kulturwandel im Verhältnis Staat – Bürger. Zum anderen werden Daten schrittweise in offenen, d. h. maschinenlesbaren und weiterverarbeitbaren Formaten zur Verfügung gestellt, sodass sie für weitere Zwecke (z. B. Entwicklung von Apps) genutzt werden können. Zu Frage 2: Derzeit werden die bisherigen Kostenbetrachtungen im Referentenentwurf – sowohl die einmaligen Kosten (Einführungskosten) als auch die laufenden Kosten (Betriebskosten) – für die Umsetzung des Gesetzentwurfs konkretisiert. Diese umfangreiche Kosten - ermittlung, die zum Teil Prüfungen durch alle Ressorts erforderlich macht, ist noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse der detaillierten Kostenprognose werden im Vorblatt und im Allgemeinen Teil der Begründung des Gesetzentwurfs dargestellt werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juni 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5050 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Landesregierung versteht sich als sehr transparent, jedoch auch immer in Abgrenzung zum gläsernen Staat, den es genausowenig geben soll wie den gläsernen Bürger. Datenschutz, Sicherheitsinteressen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind u. a. Punkte, die in Bezug auf Transparenz gründlich abzuwägen sind. Der Gesetzentwurf sieht daher mit den §§ 14 bis 16 entsprechende Schutzbestimmungen vor, die von den transparenzpflichtigen Stellen vor der Einstellung von Dokumenten auf der Transparenzplattform zu prüfen sind. Zu Frage 4: Das Landesinformationsfreiheitsgesetz wurde durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) in Speyer im Jahre 2012 evaluiert. Der Evaluationsbericht umfasst den Erhebungszeitraum vom 1. Februar 2009 bis 30. September 2011. Während des Zeitraums der Evaluation wurden gemäß Evaluationsbericht 896 Anträge auf Informationszugang von den im Geltungsbereich des Gesetzes befindlichen öffentlichen Stellen gemeldet. Weitergehende Daten für die 16. Legislaturperiode des rheinland-pfälzischen Landtags liegen nicht vor. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin