Drucksache 16/5051 21. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Astrid Schmitt (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Aktuelle Pressemitteilung der Initiative Pro Rheintal zum Vorgehen des Bundesverkehrsministeriums Die Kleine Anfrage 3339 vom 30. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Laut einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative Pro Rheintal e. V. vom 16. April 2015 habe die Bürgerinitiative gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesminis te riums für Ernährung und Landwirtschaft, Peter Bleser, und der rheinland-pfälzischen CDU vor der letzten Bundestagswahl ein Forderungspapier erarbeitet, welches zur Grundlage für den Koalitionsvertrag zum Thema Bahnlärm geworden sei. Dieses Papier sehe etwa vor, bis 2020 alle Waggons von Güterzügen auf Kunststoffbremsen umzurüsten, sowie die Umset zung zu überwachen. Nach Bewertung von Pro Rheintal zögerten die Transportunter neh men die Umrüstung jedoch hinaus. Nach dieser Darstellung fühlen sich die lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger im Rheintal durch die Bundes - regierung, und insbesondere dem CSU-geführten Verkehrsministerium, nicht mehr ernst genommen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche generellen Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um die Bürgerin nen und Bürger des Rheintals vor Lärm zu schützen? 2. Was hat die rheinland-pfälzische Landesregierung bisher unternommen, um die Interessen lärmgeplagter Bürgerinnen und Bürger des Rheintals gegenüber dem Bundesverkehrs minister zu verdeutlichen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage erwähnte Zusammenarbeit zwischen der Bürgerinitiative PRO Rheintal und dem Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Peter Bleser, sowie der rheinland-pfälzischen CDU vor der letzten Bundestagswahl ist der Landesregierung nicht bekannt. Unabhängig davon hat sich die Landesregierung schon lange vor der letzten Bundestagswahl mit allen dem Land zur Verfügung stehenden Mitteln für eine Verminderung der Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger im Mittelrheintal und an anderen stark befahrenen Schienenstrecken eingesetzt. Zusammen mit Hessen und begleitet durch zahlreiche Petitionen an den Deutschen Bundestag konnte die Landesregierung den Start eines Bundesprogramms erreichen, das seit dem Jahr 2000 Lärmsanierungen an solchen Schienenstrecken vorsieht. Die Lärmsanierung auf dieser Grundlage wurde nach Angabe der DB AG im Mittel rheintal bereits abgeschlossen. Mehrere darüber hinausgehende Sanierungs maß nahmen wurden in anderen Programmen umgesetzt. Die Landesregierung konnte durch ihre Bundesratsinitiativen auch erreichen, dass die Notwendigkeit einer Umrüs tung der Bestandsgüterwagen auf lärmarme Verbund stoffbremssohlen, auf der Grundlage eines dann zwischen dem Bund und der DB AG vereinbarten lärmab hängigen Trassenpreissystems, angegangen wurde. Erst auf der Grundlage dieser Vorarbeiten ist es möglich geworden , in der Koalitionsvereinbarung der derzeit die Bundesregierung tragenden Parteien eine Lärmhalbierung bis zum Jahre 2020 zu verankern. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5051 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Bereits im Februar 2010 wurde gemeinsam mit Hessen das 10-Punkte-Programm „Leises Rheintal“ verabschiedet, mit dem gegenüber dem Bund sowie dem Bahn sektor zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung im Mittel rheintal erhoben wurden. Auf Basis des 10-Punkte-Programms betreibt das Land ebenfalls bereits seit 2010 eine Messstation für Schienenverkehrslärm in Oberwesel . Im März 2011 konnte eine Entschließung des Bundesrats initiiert werden, mit der die Bundesregierung u. a. aufgefordert wurde, sich auf EU-Ebene für eine Einführung von Fahrzeuggrenzwerten für Bestandsfahrzeuge einzusetzen, den Schienenbonus abzu - schaffen, lärmabhängige Trassenpreise sowie ein Maximalpegelkriterium einzu führen und ordnungsrechtliche Maßnahmen für laute Güterwagen vorzubereiten. Im Jahr 2011 wurde eine Belästigungsuntersuchung für das Mittelrheintal beauftragt, die Basis für die 2012 veröffentlichte Untersuchung zum Bahnlärmindex Mittelrheintal war, mit dem das Ausmaß von bahnlärmbedingten Belästigungen und Aufwach - reaktionen untersucht wurde. Ebenfalls im Jahr 2012 konnten im Rahmen von Gesetzesverfahren Bundesrats beschlüsse u. a. zur Mitwirkung des Eisenbahnsektors an der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung, für eine Anordnungsbefugnis des Eisenbahn-Bundesamts, zur Abschaffung des Schienenbonus, zur Einführung eines Lärmmonitorings sowie für ein nächtliches Durchfahrtverbot für laute Güterzüge im Bereich sensibler Gebiete ab 2016 erreicht werden. Von den Beschlüssen wurden bisher lediglich die Abschaffung des Schienenbonus sowie die Verlagerung der Zuständigkeit für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans für die Schiene an das Eisenbahn-Bundesamt umgesetzt. Ebenfalls bereits im Jahre 2012 wurde in einer Resolution gemeinsam mit dem Land Hessen und Bürgerinitiativen Kernforderungen zur Verbesserung des Schutzes vor Schienenverkehrslärm an Bund und Bahnsektor bekräftigt. 2014 wurde ein durch die Landesregierung beauftragtes Rechtsgutachten vorgelegt, mit dem die grundsätzliche rechtliche Zulässigkeit von Betriebsbeschränkungen für laute Güterwagen bestätigt wurde. Die Landesregierung hat sich auf der Grundlage mehrerer Landtagsbeschlüsse zum Bahnlärm wiederholt an den jeweils zuständigen Bundesverkehrsminister gewandt und zusätzliche bzw. beschleunigte Programme zur Lärmsanierung gefordert. Zu erwähnen sind hier insbesondere die gemeinsamen Briefe der Verkehrs- und Umwelt ministerinnen und -minister der Länder Nordrhein-Westfalen , Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vom vergangenen und diesem Jahr. Die Ministerinnen und Minister hatten darin die Bundesregierung um die rasche Vorbereitung ordnungs rechtlicher Maßnahmen zu Betriebsbeschränkungen für laute Güterwagen durch den Bund, und die Beteiligung der Länder daran, gefordert. Bundesminister Alexander Dobrindt hatte angekün - digt, hier auf die Länder zuzugehen. Minister Roger Lewentz hatte daran in einem neuerlichen Schreiben am 23. März 2015 nochmals erinnert und ist insbesondere auch nochmals auf die Notwendigkeit einer alternativen Güterverkehrsstrecke wie sie von den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz im Bundesverkehrswegeplan angemeldet wurde, eingegangen. Letztlich ist auf die kontinuierliche Mitarbeit der Landesregierung in dem im Dezember 2012 eingerichteten Beirat „Leiseres Mittel - rheintal“ hinzuweisen, dessen Arbeit in eine gutachterliche Empfehlung zu zusätzlichen Lärmsanierungsmaß nahmen, insbeson dere im oberen Mittelrheintal, geführt hat. Die Landesregierung ist gemeinsam mit Hessen mit dem Bund im Gespräch, um zu einer Finanzierung und damit zu einer raschen Umsetzung der Maßnahmen zu gelangen. Roger Lewentz Staatsminister