Drucksache 16/5053 21. 05. 2015 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Juli 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Flächen für Industrieansiedlungen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3346 vom 28. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele der in Rheinland-Pfalz rechtskräftig ausgewiesenen Industriegebiete haben jeweils eine Größe von vier bis fünf Hektar, fünf bis zehn Hektar und über 15 Hektar (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten auflisten)? 2. Welche künftige Entwicklung erwartet die Landesregierung für weitere Industriegebiete? 3. Was sind die Ziele der Landesregierung bei der weiteren Entwicklung von Industriegebieten? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Ausweisung von Industriegebieten wird in Rheinland-Pfalz nicht zentral erfasst. Die nachfolgend angeführten Daten wurden aus der Gewerbeflächendatenbank der ISB (www.standortfinder.rlp.de) herausgefiltert. Der ISB-Standortfinder ist ein freiwilliges, kostenloses Angebot für die Kommunen und Landkreise in Rheinland-Pfalz, in dem freie Industrie- und Gewerbeflächen angegeben werden können. Den Kommunen obliegt dabei die inhaltliche Verantwortung für die Flächenangaben, sowie deren Aktualität. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht alle Kommunen diese Möglichkeit wahrnehmen. Die Datengrundlage und Auswertungsmöglichkeiten der Datenbank sind begrenzt. Die Auswertung erfolgte über das Feld „Größte Fläche“. Dabei wird jeweils die größte nutzbare zusammenhängende Fläche, die zum Verkauf angeboten wird, ausgewiesen. D. h. es können Industrie- oder Gewerbegebiete , die zwar insgesamt 40 000 qm oder mehr haben, sich jedoch aus mehreren kleineren Teilflächen zusammensetzen, nicht enthalten sein. Die nachfolgende Liste enthält Industriegebiete (GI), aber auch laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Gewerbegebiete (GE) ausgewiesene freie Flächen, denn der Erfahrung nach können sich Industriebetriebe, die wenige Emissionen verursachen und keinen 24h-Betrieb haben, ggf. auch in Gewerbegebieten, die laut BauNVO als GE ausgewiesen sind, ansiedeln. Freie Flächen mit einer Größe von vier bis fünf Hektar: Kreis Anzahl Gewerbegebiete Anzahl Industriegebiete Mayen-Koblenz 1 Neuwied 1 Westerwaldkreis 2 1 Eifelkreis Bitburg-Prüm 1 Trier-Saarburg 1 Kaiserslautern, kreisfreie Stadt 1 Pirmasens, kreisfreie Stadt 1 Drucksache 16/5053 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Freie Flächen mit einer Größe von fünf bis zehn Hektar: Freie Flächen mit einer Größe von zehn bis 15 Hektar: Freie Flächen mit einer Größe von über 15 Hektar: Zu Frage 2: Die Notwendigkeit für eine Ausweisung weiterer Industrie- und Gewerbegebiete in Rheinland-Pfalz ist sowohl vom erforderlichen Umfang und der regionalen Verteilung nur schwer abschätzbar. Grundsätzlich unterliegt der Flächenbedarf konjunkturellen Schwankungen. Tendenziell kann jedoch davon ausgegangen werden, dass zukünftig weniger neue Flächen ausgewiesen werden als in der Vergangenheit. Zu Frage 3: Die Landesregierung wird sich auch in Zukunft an der Erschließung von Gewerbe- und Industriegebieten beteiligen. Grundsätzliches Ziel der Förderung ist es, die Wirtschaftskraft der Regionen zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhöhen. Durch die Förderung sollen zudem Strukturanpassungen in den Regionen flankiert und Arbeitsplätze geschaffen werden. Dabei ist die zukünftige Entwicklung wirtschaftsnaher Infrastrukturen vom Grundsatz des verantwortungsvollen und sparsamen Umgangs mit Grund und Boden geleitet. Flächenschonende Bebauungskonzepte innerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten 2 Kreis Anzahl Gewerbegebiete Anzahl Industriegebiete Altenkirchen (Westerwald) 1 1 Bad-Kreuznach 1 Mayen-Koblenz 2 3 Neuwied 3 1 Westerwaldkreis 1 1 Bernkastel-Wittlich 1 Eifelkreis Bitburg-Prüm 2 2 Vulkaneifel 2 Kaiserslautern, kreisfreie Stadt 1 1 Mainz, kreisfreie Stadt 1 Worms, kreisfreie Stadt 1 Germersheim 1 Rhein-Pfalz-Kreis 1 Mainz-Bingen 3 Südwestpfalz 2 Kreis Anzahl Gewerbegebiete Anzahl Industriegebiete Mayen-Koblenz 1 Westerwaldkreis 1 Bernkastel-Wittlich 1 Kaiserslautern, kreisfreie Stadt 1 Kaiserslautern, Landkreis 1 Kreis Anzahl Gewerbegebiete Anzahl Industriegebiete Ahrweiler 1 Birkenfeld 1 Neuwied 2 Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt 1 Kaiserlautern, kreisfreie Stadt 1 Kaiserlautern, Landkreis 1 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5053 sind grundsätzlich zu bevorzugen. Das von Nachhaltigkeit geprägte kommunale Gewerbeflächenmanagement der Zukunft stellt die Wiedereinrichtung von Altstandorten und Brachen, die Verdichtung und ggf. militärische Konversion vor die Neuausweisung auf Agrarflächen. Ressourcenschonung kann weiter in Form der Ausweisung auf bereits vorbelasteten Flächen und durch interkommunale Lösungen erfolgen. Darüber hinaus richtet die Landesregierung ein besonderes Augenmerk auf Erschließungsmaßnahmen , bei denen eine Gesamtkonzeption einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Wirtschaftsweise vorliegt. In diesem Zusammenhang liegt das Ziel der Förderung langfristig darin, möglichst CO2-neutrale Gewerbe- und Industriegebiete zu schaffen. Eveline Lemke Staatsministerin 3