Drucksache 16/5054 21. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Wolfgang Schwarz und Thorsten Wehner (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Genehmigung von Fungiziden zur Hubschrauberanwendung in Steillagen Die Kleine Anfrage 3341 vom 30. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Steillagenweinbau hat eine einmalige Kulturlandschaft in Deutschland geschaffen. Unter sehr aufwändiger Handarbeit wird hier qualitativ hochwertiger Wein hergestellt. Dabei dient der Steillagenweinbau nicht nur der Herstellung von Wein, sondern er hat positive Effekte auch für bedrohte Tier- und Pflanzenarten und den Tourismus. Die Applikation von Fungiziden mit dem Hubschrauber ist dabei nicht nur eine Erleichterung für die Winzerinnen und Winzer, sondern auch ein wichtiges Instrument zur Erhaltung des Steil lagenweinbaus. Das Umweltbundesamt hat jetzt eine mehrjährige Genehmigung für den Ein satz von Fungiziden mittels Hubschrauber erteilt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die erstmalige Erteilung einer mehrjährigen Genehmi gung? 2. Was war der Grund für die bisher jeweils nur einjährig erteilten Genehmigungen? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die ökologischen Auswirkungen der Fungizid spritzun gen? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung der Hubschrauberspritzung für den Wein bau? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 21. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist im Genehmigungsverfahren für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) mit Luftfahrzeugen nach § 18 Abs. 3 Nr. 2 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) für Weinbausteillagen federführend. Als Bewertungsbehörden sind für mögliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und für mögliche Auswirkungen auf den Naturhaushalt und die Umwelt das Umweltbundesamt (UBA) in die Zulassung eingebunden. Auf Betreiben der Bewertungsbehörden erteilte das BVL bis 2014 nur auf jeweils ein Jahr befristete Genehmigungen für die beantragten Weinbau-Fungizide. Der Arbeitsaufwand für die von 2011 bis 2013 jährliche Antragstellung durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) und das DLR Rheinpfalz (federführend für alle Bundesländer) war sehr hoch. Mit jeder Antragstellung waren ausführliche Begründungen für die Notwendigkeit der beantragten Fungizide und die Lieferung zusätzlich nachgeforderter Daten verbunden. Ferner fanden mehrere Besprechungen zwischen den Zulassungsbehörden und Länderbehörden für Landwirtschaft und Naturschutz statt. Die durch das MULEWF und DLR Rheinpfalz im Dezember 2014 eingereichten Anträge für die Saison 2015 wurden nunmehr bis zum Zulassungsende der Fungizide genehmigt. Die mehrjährige Genehmigung bedeutet, dass die Bedenken der Zulassungsbehörden hinsichtlich möglicher negativer Auswirkungen auf Gesundheit, Umwelt und den Naturhaushalt durch den Hubschraubereinsatz von Weinbau-Fungiziden in Zusammenarbeit zwischen den rheinland-pfälzischen Fachleuten aus Pflanzen- und Naturschutz ausgeräumt werden konnten. Durch die mehrjährige Genehmigung entfällt der hohe jährliche Aufwand für die Antragstellungen . Ferner besteht dadurch aus Sicht des Rebschutzes mittelfristige Planungssicherheit für unsere rheinland-pfälzischen Steillagenwinzer . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juni 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5054 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Seit 2012, mit dem Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes, ist der Einsatz von PSM mit Luftfahrzeugen laut Pflanzenschutzgesetz grundsätzlich verboten. Es können jedoch Genehmigungen für den Weinbau in Steillagen sowie für den Kronenbereich von Wäldern erteilt werden („eingeschränktes Anwendungsverbot“). 2013 trat die Verordnung zum Einsatz von Pflanzenschutzmittel mit Luftfahrzeugen in Kraft, in der nähere Regelungen einerseits zur Genehmigung der einsetzbaren Pflanzenschutzmittel und andererseits zum Genehmigungsverfahren unmittelbar für den Hubschraubereinsatz selbst getroffen werden. Die Genehmigungsverfahren mussten also erst entwickelt werden. Zum zweiten Verfahren (Hubschraubereinsatz) wurde innerhalb eines halben Jahres von MULEWF und ADD (als zuständiger Länderbehörde) ein von allen Beteiligten akzeptiertes Verfahren entwickelt. Die Entwicklung des Genehmigungsverfahrens für die Weinbau-Fungizide verzögerte sich dagegen, da die Bundesbehörden (BfR und UBA) erst noch Bewertungsverfahren zu entwickeln hatten. Die hieraus resultierenden Unsicherheiten führten zu lediglich einjährigen Genehmigungen mit ständig neuen Datennachforderungen an den Antragsteller (MULEWF, DLR Rheinpfalz), besonders durch das UBA. Zu Frage 3: Durch intensive Vorarbeiten und Analysen konnten die in Rheinland-Pfalz zuständigen Behörden für Landwirtschaft und Naturschutz aufzeigen, dass diese Art der Hubschrauberspritzungen mit diesen Fungiziden mit dem Schutz der seltenen Arten, deren Habitate die Steillagen-Weinberge mit der angrenzenden Vegetation sind, grundsätzlich zu vereinbaren sind. Zu Frage 4: Der Steillagenweinbau prägt seit Tausenden von Jahren die Kulturlandschaft in Rheinland-Pfalz. Der Weinbau in den Steillagen ist aufgrund des hohen Arbeitsaufwands vor allem in den ökologisch hochwertigen sehr steilen Lagen bzw. Steilstlagen gefährdet. In den Weinbergsteillagen der Flusstäler in Rheinland-Pfalz ist, im Gegensatz zu den Flachlagen, eine bodengestützte Applikation von Pflanzenschutzmitteln (Fungizide) durch schleppergezogene Sprühgeräte oft nicht möglich. Daher muss die Pilzkrankheitsbekämpfung sowohl im ökologischen als auch im konventionellen Steillagenweinbau mit Luftfahrzeugen erfolgen. Hier leistet der Einsatz von Hubschraubern einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung des Steillagenweinbaus. Auf ca. 2 200 ha der rheinland-pfälzischen Steillagenfläche erfolgt die Applikation mit dem Hubschrauber. Der Einsatz des Hubschraubers ist essenziell für den Erhalt des Steillagenweinbaus und somit auch für den Erhalt seltener Habitate, in denen geschützte Arten vorkommen. Ulrike Höfken Staatsministerin