Drucksache 16/5057 22. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Zentrale Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung von Einbrecherbanden Die Kleine Anfrage 3345 vom 30. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Das Land Rheinland-Pfalz möchte landesweit den Aufbau von zentralen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung von professionellen Einbrecherbanden vollziehen. Diese Ermittlungsgruppen sollen bei jedem der landesweit fünf Polizeipräsidien angesiedelt werden und aus bis zu zehn Personen bestehen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wann ist mit der Einrichtung dieser zentralen Ermittlungsgruppen landesweit zu rechnen? 2. An welchen anderen Stellen wird für den Aufbau dieser zentralen Ermittlungsgruppen Personal abgebaut? 3. Ist die Einstellung und Ausbildung von sogenannten Quereinsteigern im Polizeivollzugsdienst vorgesehen, wie es der Zoll und die Bundespolizei in der Vergangenheit auch praktiziert haben? Wenn nein, warum nicht? 4. Ist die Einführung des Studiengangs „Kriminalpolizei“ an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? 5. Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung bezüglich der Forderung seitens der Kriminalpolizei, statt Ermittlungsgruppen eine feste Struktur in Form eines neuen Kommissariats „Bandenkriminalität“ zu schaffen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mit Schreiben vom 21. April 2015 hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur landesweit die Einrichtung von zentralen Ermittlungs- und Auswerteeinheiten zur Bekämpfung der überregionalen bandenmäßigen Eigentumskriminalität bei den Polizeipräsidien verfügt. Die Polizeipräsidien, die bislang noch keine vergleichbaren Organisationseinheiten aufgestellt haben, bereiten diese derzeit vor. Zu Frage 2: Ein Personalabbau aufgrund der Einrichtung von zentralen Ermittlungs- und Auswerteeinheiten zur Bekämpfung der überregionalen bandenmäßigen Eigentumskriminalität bei den Polizeipräsidien findet nicht statt. Es obliegt den Polizeipräsidien selbst, ihr Personal so einzusetzen, dass die auch bislang schon angefallenen Aufgaben im Zusammenhang mit Eigentumsdelikten in der nunmehr modifizierten Organisationsform sachgerecht und professionell erledigt werden können. In den zentralen Ermittlungs- und Auswerteinheiten erfolgt eine Bündelung unterschiedlichster fachlicher Kompetenzen konzentriert auf die Bekämpfung der überregionalen und bandenmäßigen Eigentumskriminalität. Zu Frage 3: Vor dem Hintergrund der anspruchsvollen Ermittlungstätigkeit in den zentralen Ermittlungs- und Auswerteeinheiten zur Bekämpfung der überregionalen bandenmäßigen Eigentumskriminalität ist eine Besetzung mit sogenannten „Quereinsteigern“, die zunächst auch noch ausgebildet werden müssten und die über keine polizeiliche Erfahrung verfügen, auf den ersten Blick nicht zielführend. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5057 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im Übrigen ist die Einstellung von Quereinsteigern in die Polizei laufbahnrechtlich grundsätzlich möglich, insoweit wird beispielhaft auf die Antwort der Kleinen Anfrage 2891 (Drucksache 16/4415) im Zusammenhang mit der Sonderlaufbahn Polizei und der Einstellung bzw. Verbeamtung von Cyberanalysten Bezug genommen. Zu Frage 4: Die Einführung eines Studiengangs „Kriminalpolizei“ an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz ist nicht vorgesehen. Eine nach Sparten getrennte Ausbildung für die Schutz- und Kriminalpolizei würde die späteren Verwendungsmöglichkeiten der jungen Berufs - anfängerinnen und -anfänger deutlich einschränken und zu Lasten der notwendigen Flexibilität bei organisatorischen und personellen Maßnahmen im Polizeibereich gehen. Das in Rheinland-Pfalz auch durch die gemeinsame Ausbildung geförderte Selbstverständnis „Wir sind eine Polizei“ ist ein wichtiges Gut und spiegelt sich in der heutigen Aufgabenbündelung auf Ebene der Polizeiinspektionen wieder. Zu Frage 5: Wenngleich ein erstes Fazit zu den bereits bestehenden zentralen Organisationseinheiten zur Bekämpfung der überregionalen, bandenmäßigen Eigentumskriminalität positiv ausfällt, bedarf es vor strukturellen Organisationsänderungen mit Tragweite einer fachlichen Bewertung nach einem angemessenen Zeitraum. Dies ist auch bei den zentralen Ermittlungs- und Auswerteeinheiten zur Bekämpfung der überregionalen bandenmäßigen Eigentumskriminalität vorgesehen. In Abhängigkeit der Ergebnisse werden die erforderlichen Schlussfolgerungen zu ziehen und umzusetzen sein. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin