LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juni 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Staatskirchenvertrag mit Muslimen Die Kleine Anfrage 3356 vom 4. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: In Hamburg und Bremen wurden Staatskirchenverträge mit Muslimen geschlossen. In anderen Bundesländern wie Niedersachsen und Berlin sind laut Presse ähnliche Staatskirchenverträge aktuell in Vorbereitung. Vor diesem Hintergrund frage ich Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Inhalte der in anderen Bundesländern geschlossenen Staatskirchenverträge mit Muslimen und deren Relevanz für Rheinland-Pfalz? 2. Erwägt die Landesregierung ebenfalls die Vorbereitung oder den Abschluss eines Staatskirchenvertrags mit Muslimen in Rhein- land-Pfalz und wenn ja, mit welchen Vertragspartnern? 3. Mit welchen muslimischen Verbänden und Vereinigungen schließt die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt eine staats- kirchenrechtliche Vereinbarung ab und warum? 4. Welche Vertragsinhalte könnten nach Auffassung der Landesregierung einem Staatskirchenvertrag mit Muslimen in Rheinland- Pfalz zugrunde gelegt werden? 5. Welchen Regelungsbedarf sieht die Landesregierung mit Muslimen in Rheinland-Pfalz durch den derzeitigen Rechtsrahmen nicht gedeckt? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach Kenntnis der Landesregierung wurden bisher in Hamburg und Bremen Verträge mit islamischen Organisationen und der Alevitischen Gemeinde geschlossen. Bei diesen vertraglichen Vereinbarungen handelt es sich allerdings nicht um Staatskirchenverträge . Der Landesregierung steht es nicht zu, die Inhalte der Verträge anderer Länder zu beurteilen. Zu den Fragen 2 und 3: Die Landesregierung wird mit islamischen Organisationen und der Alevitischen Gemeinde keine Staatskirchenverträge abschließen. Es ist beabsichtigt, zum jetzigen Zeitpunkt mit der Ahmadiyya-Muslim-Jamaat (AMJ), dem DITIB Landesverband RheinlandPfalz e. V., der Schura Rheinland-Pfalz, Landesverband der Muslime e. V., dem Verband der islamischen Kulturzentren e. V. (VIKZ) sowie der Alevitischen Gemeinde Deutschland e. V. vertragliche Vereinbarungen zu schließen. Zu Frage 4: Die Landesregierung bemüht sich um eine bessere religions- und gesellschaftspolitische Integration der muslimischen Bevölkerung und ein gutes Miteinander aller Menschen in Rheinland-Pfalz, gleich welchen Glaubens sie sind. Für die Erreichung dieses Ziels ist ein langfristig angelegter Dialog des Landes Rheinland-Pfalz und der hier lebenden muslimischen Bevölkerung förderlich. Im Einzelnen könnten die zu schließenden vertraglichen Vereinbarungen Regelungen bzw. die rechtlichen Grundlagen für weitere Vereinbarungen zu folgenden Themenbereichen enthalten: Drucksache 16/5059 22. 05. 2015 Drucksache 16/5059 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode – Glaubensfreiheit der muslimischen und alevitischen Gläubigen und Rechtsstellung der islamischen Organisationen und der Gemeinde, – gemeinsame Wertegrundlagen, – islamische und alevitische Feiertage, – Bildungswesen und Religionsunterricht, – religiöse Betreuung in besonderen Einrichtungen, – Gewährleistung der Vermögensrechte, Einrichtung und Betrieb von Gebetsstätten und sonstigen Gemeindeeinrichtungen, – Bestattungswesen. Zu Frage 5: Die Landesregierung sieht durch den möglichen Abschluss von Verträgen mit den islamischen Organisationen und der Alevitischen Gemeinde die Möglichkeit eines integrationspolitischen Fortschritts und eines Signals der Bereitschaft zu einem kooperativen Miteinander. Mit den angestrebten Verträgen will die Landesregierung grundlegende Regelungen über das Verhältnis des Landes Rheinland-Pfalz zu den islamischen Organisationen und der Alevitischen Gemeinde treffen. Damit wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der Islam als in unserer Gesellschaft gelebte Religion angesehen wird. Viele Regelungen der beabsichtigten vertraglichen Vereinbarungen fassen geltendes Recht in einem Vertragstext zusammenfassen. Andere schaffen die rechtliche Grundlage für weitere konkrete Ausgestaltungen, die in Zukunft gemeinsam zu treffen sind. Solch ein Vertrag kann dazu dienen, deutlich zu machen, dass die Landesregierung die islamischen Organisationen und die Alevitische Gemeinde mit der Bestätigung ihrer Rechte und Pflichten als wichtigen Teil der rheinland-pfälzischen Gesellschaft ansieht. In Vertretung: Prof. Dr. Thomas Deufel Staatssekretär