Drucksache 16/5074 26. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Alexander Licht und Elfriede Meurer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Hospizversorgung für den Landkreis Bernkastel-Wittlich Die Kleine Anfrage 3360 vom 5. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Unabhängig von Einstellungen zu Formen der Sterbehilfe gibt es eine breite Unterstützung für den Ausbau der Hospiz- und Palliativ - versorgung. Der damit verbundene politische Auftrag richtet sich auch an das Land Rheinland-Pfalz. Schwerkranke und sterbende Menschen müssen in der letzten Phase ihres Lebens bestmöglich versorgt, gepflegt und betreut werden. Sie bedürfen menschlicher Begleitung und Zuwendung. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Versorgungskapazität besteht im Landkreis Bernastel-Wittlich durch Hospizdienste und Hospizeinrichtungen welcher Art? 2. Inwieweit entsprechen ihre Zahl, ihre Förderung und ihre Versorgungskapazität dem Bedarf? 3. Welche Probleme und Defizite bestehen? 4. Wie viele Hospizplätze (Betten) müsste es für den Landkreis Bernkastel-Wittlich gemessen an der Einwohnerzahl im Sinne einer wohnortnahen Versorgung geben? 5. Wie wird sich die Bedeutung der Hospizversorgung in Zukunft entwickeln, welcher Handlungsbedarf besteht für den Landkreis Bernkastel-Wittlich? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landkreis Bernkastel-Wittlich verfügt über einen ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienst (AHPB) – die Hospizinitiative Wittlich sowie über einen ambulanten Hospizdienst (AHD) – den Hospizdienst St. Anna Morbach. Zu 2. und 3.: Die ambulante Hospizarbeit ist im Landkreis Bernkastel-Wittlich flächendeckend vorhanden. Dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie liegen keine Hinweise vor, dass weitere ambulante Hospizdienste gegründet werden müssen. Auch sind im Zusammenhang mit der Hospizarbeit keine Probleme bekannt. Zu 4.: Derzeit geht man von 20 Hospizbetten pro 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner aus. Gemessen an der Einwohnerzahl von 110 643 (Stand 31. Dezember 2013, Quelle: Statistisches Landesamt) ergibt sich für den Landkreis Bernkastel-Wittlich ein Bedarf von zwei Hospizbetten. Dieser Bedarf wird durch das stationäre Hospiz Trier gedeckt, das über acht Betten verfügt. Zu 5.: Handlungsbedarf besteht grundsätzlich im weiteren Aufbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Es gibt Schätzungen in den Fachpublikationen, nach denen auf 250 000 Einwohnerinnen und Einwohner ein SAPV-Team bedarfsgerecht sei. Bei einer Bevölkerungszahl von 110 643 im Kreis Bernkastel-Wittlich (Stand 31. Dezember 2013, Quelle: Statistisches Landesamt ) würde der kalkulatorische Bedarf für ein SAPV-Team nicht erreicht. Eine Bedarfsberechnung erfordert die Betrachtung eines größeren Einzugsgebiets beziehungsweise die Zusammenarbeit mit anderen Regionen. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Juli 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode