Drucksache 16/5085 27. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Geplante Optimierung der Spezialeinheiten der rheinland-pfälzischen Polizei (Teil 2) Die Kleine Anfrage 3358 vom 4. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Nach unseren Informationen sind in den letzten Jahren viele Schutzpersonen vor allem im Bereich Mainz und Raum Ludwigs- hafen zu betreuen. Welche Kosten entstehen dadurch, dass die Beamtinnen und Beamten ihr Kommando in Wittlich haben, Dienst aber wochenweise im Bereich der Schutzpersonen, z. B in Mainz, versehen? 2. Sind die Beamtinnen und Beamten des Personenschutzes in Hotels untergebracht und wenn ja, wie ist die Verrechnung der zu leisten den Stunden (durchgehend oder unterbrochen); gibt es insbesondere eine Bereitschaftsvergütung für die Zeit der Unterbringung in einem Hotel, während die Schutzperson zu Hause ist? 3. Wie gestaltet sich der Stellenplan beim Personenschutzkommando im Vergleich zum Stellenplan des SEK ohne Berücksichtigung des Personenschutzkommandos und des MEK? 4. Wie viele Beamtinnen und Beamte des Personenschutzes befinden sich im Besoldungsbereich A 13, A 12, A 11, A 10 und A 9 und wie verhält sich diese Verteilung im Verhältnis zur Gesamtverteilung bei der rheinland-pfälzischen Polizei? 5. Gibt es eine Höchstverwendungsdauer beim SEK und auch beim Personenschutz und wenn nein, bis zu welchem Alter können die Beamtinnen und Beamten dort üblicherweise verwendet werden? 6. Wie viele Überstunden fielen für die Jahre 2013 und 2014 im Bereich Personenschutz an, und wie hoch ist der Anteil dieser Stunden im Vergleich zum gesamten Überstundenkontingent des SEK im gleichen Zeitraum? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Anordnung von Personenschutzmaßnahmen durch das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur erfolgt auf Grundlage einer Gefährdungsbewertung des Landeskriminalamts. Aktuell werden bei drei Personen entsprechende Schutzmaßnahmen durchgeführt. Der Umfang der Maßnahmen ergibt sich aufgrund der Gefährdungseinstufung, den Wohn-/Aufenthaltsorten und den Reisebewegungen der Schutzpersonen in Rheinland-Pfalz, im Bundesgebiet oder im Ausland. Die ständige Begleitung der Schutzpersonen erfordert eine hohe Mobilität und Flexibilität der Personenschutzkräfte. Die dabei entstehenden Kosten sind unabhängig vom Standort der Personenschutzeinheit. Zu Frage 2: Die Unterbringung der Einsatzkräfte orientiert sich grundsätzlich am Aufenthaltsort der Schutzperson sowie an der Gefährdungseinstufung . Sofern kostengünstige landes- oder bundeseigene Unterbringungsmöglichkeiten bestehen, werden diese von den Personenschutzkräften genutzt. In Mainz entstehen regelmäßig keine Übernachtungskosten. Bei auswärtigen Terminen der Schutzpersonen ist eine Unterbringung grundsätzlich im gleichen Hotel erforderlich. Am Wohnort werden geeignete Unterbringungs- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5085 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode möglichkeiten in Anspruch genommen. Sofern keine unmittelbaren Personenschutzmaßnahmen getroffen werden, wird dies als Bereitschaftsdienst vergütet. Zu Frage 3: Der Stellenplan der Bereitschaftspolizei enthält keine Aufgliederung auf die dortigen Organisationseinheiten, wie z. B. dem Spezialeinsatz - und Personenschutzkommando Rheinland-Pfalz (SEK RP). Nach Mitteilung der Direktion der Bereitschaftspolizei werden derzeit 175 Planstellen für das SEK RP vorgehalten. Zu Frage 4: Die Verteilung der Polizeibeamtinnen und –beamten des Personenschutzes nach ihren Besoldungsgruppen sowie das Verhältnis zur Gesamtverteilung der rheinland-pfälzischen Polizei (Stand 1. Januar 2015) ergeben sich nach Mitteilung der Polizeibehörden und -einrichtungen aus der folgenden Übersicht: Zu Frage 5: Die Verwendung im SEK richtet sich nach den „Innerdienstlichen Regelungen zur langfristigen Erhaltung der Einsatzfähigkeit des Spezialeinsatz- und Personenschutzkommandos Rheinland-Pfalz“ (Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 10. November 2004). Demnach können Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im SEK bis zum 50. Lebensjahr verwendet werden. Von der oben genannten Altersgrenze ausgenommen sind Angehörige der Leitung SEK und der Personenschutzeinheit, sofern sie die gesundheitlichen und leistungsbezogenen Anforderungen erfüllen. Zu Frage 6: Nach Mitteilung der Bereitschaftspolizei fielen im Jahr 2013 bei der Personenschutzeinheit insgesamt 31 145 Mehrarbeitsstunden an, dies entspricht ca. 80 Prozent der gesamten Mehrarbeit im SEK. Im Jahr 2014 wurden bei der Personenschutzeinheit 21 421 Mehrarbeitsstunden geleistet, dies sind circa 61 Prozent der gesamten Mehrarbeit im SEK. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin Personenschutz Gesamt Polizei Anzahl Verhältnis Anzahl Verhältnis A 13 1 2,38 % 349 3,81 % A 12 7 16,67 % 754 8,24 % A 11 22 52,38 % 2 191 23,94 % A 10 10 23,81 % 2 902 31,71 % A 9 2 4,76 % 2 955 32,29 % Gesamt: 42 9 151