Drucksache 16/5086 27. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Geplante Optimierung der Spezialeinheiten der rheinland-pfälzischen Polizei (Teil 1) Die Kleine Anfrage 3357 vom 4. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Ein erklärtes Ziel der Landesregierung besteht darin, umfangreiche Konsolidierungsmaßnahmen durchzuführen um die Schulden - regel erfolgreich umzusetzen und einen strukturellen Haushaltsausgleich bis 2020 zu erreichen. In den vergangenen Haushalten waren bzw. sind entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen enthalten. Nach den Aussagen der Landesregierung werden weitere Einschnitte notwendig sein, um bis zum Jahr 2020 einen strukturellen Haushaltsausgleich zu erreichen. Die Konsolidierungsmaßnahmen erstrecken sich auch auf den Polizeibereich. Dieser ist nicht nur von Stellenabbau, sondern im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen auch von einer „Optimierung der Organisationsstrukturen“ betroffen. Zurzeit plant die Landesregierung, die Spezialeinheiten der rheinland-pfälzischen Polizei zu optimieren und zusammenzulegen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Bei den bisherigen Planungen zu Optimierung und damit der Zusammenlegung der Spezialeinheiten entstand der Eindruck, dass der Personenschutz dabei nicht in die Betrachtung einbezogen wurde. Wenn dem so sein sollte, wieso wurde er nicht mit berücksichtigt , für den Fall, dass er doch untersucht wurde, zu welchen Ergebnissen kam die Untersuchung? 2. Nach vorliegenden Informationen ist der Personenschutz Teil des Spezialeinsatzkommandos Rheinland-Pfalz. Ist dies zutreffend und wenn ja, aus welchen Gründen erfolgte diese Zuordnung? 3. Ist die in Frage 2 genannte Organisationsform nach Kenntnis der Landesregierung auch bei anderen Bundesländern so vorzufinden ? 4. Welche Folgen hat diese rheinland-pfälzische Organisationsform für die betroffenen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, insbesondere in Bezug auf die Gewährung von SEK-Zuschlag? 5. Sollte ein SEK-Zuschlag auch für die im Personenschutz tätigen Beamtinnen und Beamten gezahlt werden, ist dieser nach Kenntnis der Landesregierung geringer als der Zuschlag, der in anderen Bundesländern bei Personenschutzkommandos gezahlt wird, die nicht Teil des SEK sind? 6. Müssen die eingesetzten Beamtinnen und Beamten die gleichen Lehrgänge besuchen wie diejenigen im Sondereinsatzkommando (SEK-Grundlehrgänge) oder werden im Personenschutz auch Beamtinnen und Beamte eingesetzt, die diese Lehrgänge nicht absolviert haben? 7. Sofern Frage 5 bejaht wird, aus welchen Gründen müssen die Beamtinnen und Beamten im Personenschutz diese Lehrgänge nicht absolvieren bzw. für den Fall, dass dies vorgesehen ist, wie viele Beamtinnen und Beamte haben trotzdem solche Lehrgänge noch nicht besucht und aus welchen Gründen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Aufgaben der Spezialeinheiten (Spezialeinsatz- und Personenschutzkommando sowie Mobiles Einsatzkommando) sind die Bekämpfung der Schwerstkriminalität, des nationalen und internationalen Terrorismus sowie der Schutz besonders gefährdeter Personen. Daher müssen Organisation, Struktur sowie personelle und materielle Ausstattung der Spezialeinheiten ständig überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben werden. Ich habe bereits im Frühjahr 2014 eine Expertengruppe eingesetzt und beauftragt, auf Basis einer umfassenden Analyse möglichen Anpassungsbedarf für die Spezialeinheiten und Spezialkräfte der Polizei Rheinland-Pfalz zu beschreiben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5086 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Personenschutz war Gegenstand der Überprüfung der Expertengruppe. Diesbezüglich wurde eine Abfrage in allen Bundesländern , beim Bundeskriminalamt und der Bundespolizei durchgeführt. Im Ergebnis wurden keine Änderungserfordernisse für die Polizei Rheinland-Pfalz im Bereich des Personenschutzes gesehen. Zu Frage 2: Vor dem Hintergrund der physischen und psychischen Anforderungen und den operativ-taktischen Erfordernissen wurden die Aufgaben des Personenschutzes im Jahr 1977 dem SEK übertragen. Der Personenschutz wird grundsätzlich durch die 4. Spezialeinheit in Wittlich-Wengerohr durchgeführt. Zu Frage 3: Im Ergebnis der angeführten Abfrage bei den Bundesländern und dem Bund zeigte sich, dass die Personenschutzaufgaben durch unter schiedliche Dienststellen wahrgenommen werden. Überwiegend werden diese Aufgaben durch Spezialeinheiten wahrgenommen . Zumeist sind diese organisatorisch den Landeskriminalämtern oder Polizeipräsidien zugeordnet. Zu Frage 4: Angehörige der Spezialeinheiten haben nach § 22 Abs. 2 der Erschwerniszulagenverordnung einen Anspruch auf Zahlung einer Zulage . Diese beträgt in Rheinland-Pfalz zurzeit monatlich 225 Euro. Zu Frage 5: Die Regelung über die Zahlung von Erschwerniszulagen und die Festlegung der Höhe obliegen den Bundesländern und dem Bund. Kenntnisse über die Höhe eines möglichen Zuschlags in den Ländern liegen der Landesregierung nicht vor. Zu den Fragen 6 und 7: Die Ausbildung der Einsatzkräfte für Personenschutzmaßnahmen erfolgt grundsätzlich im Rahmen des SEK-Grundlehrgangs. Aus einsatztaktischen Erfordernissen wurden im Jahr 2013 vier Polizeibeamtinnen ausgewählt und in einem zehnwöchigen speziellen Fachlehrgang durch die Zentrale Ausbildungsstelle des SEK beschult. Seither werden sie in der Personenschutzeinheit eingesetzt. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin