Drucksache 16/5087 27. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Polizeiinspektion Wörth/Rhein Die Kleine Anfrage 3363 vom 5. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wann rechnet die Landesregierung mit der Genehmigung für die bauliche Erweiterung der Polizeiinspektion (PI) Wörth/Rhein? 2. Inwiefern hält die Landesregierung die bauliche Erweiterung der PI Wörth/Rhein für erforderlich und dringlich? 3. In welchem Umfang hält die Landesregierung die bauliche Erweiterung der PI Wörth/Rhein für erforderlich? 4. Wann werden dafür Mittel in welcher Höhe bereitgestellt? 5. Wie sieht der weitere Zeitplan für die baulich Erweiterung der PI Wörth/Rhein aus? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der LBB beabsichtigt die Fertigstellung der Bauunterlage KVM-Bau (Kostenvoranmeldung) und der darauf beruhenden Nutzungs - entgeltprognose bis Ende Juni 2015, die er anschließend dem Polizeipräsidium Rheinpfalz zur Genehmigung vorlegt. Anhand der Nutzungsentgeltprognose wird dann geprüft, inwieweit eine Genehmigung umgehend erfolgen kann oder ob Nachbesserungen oder Änderungen bei Art und Umfang des Bauvorhabens erforderlich sind. Ich gehe davon aus, dass im Laufe dieses Jahres die Entscheidung getroffen werden kann. Zu den Fragen 2 und 3: Das Dienstgebäude der Polizeiinspektion Wörth wurde in den Jahren 1990/1991 errichtet. Im Jahr 1992 lag die Orientierungsstärke bei 54 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Aufgrund der Neuorganisation der Polizei 1993 und aufgrund von Änderungen im Aufgabenzuschnitt liegt die Orientierungsstärke zwischenzeitlich bei 72 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dies bedingt einen räumlichen Mehrbedarf, der durch den beabsichtigten Ausbau des Dachgeschosses gedeckt werden kann. Aktuell ist der Dienstbetrieb nicht gefährdet, dennoch ist die mittelfristige Verbesserung der Raumsituation opportun. Zu Frage 4: Haushaltsmittel für die Anmietung der zusätzlichen Räumlichkeiten werden ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Baumaßnahme zur Verfügung gestellt. Zu Frage 5: Der weitere Zeitplan ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Ein Bauzeitenplan wird vom LBB im Rahmen der konkreten Bauplanung erstellt. Angestrebt wird die Fertigstellung des Bauvorhabens bis Ende 2017. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Juli 2015 . LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode