Drucksache 16/5090 27. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Bearbeitungsdauer der Finanzverwaltung bei Steuererklärungen Die Kleine Anfrage 3368 vom 7. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: In unterschiedlichen Fällen werden Klagen von Bürgern über die Dauer der Bearbeitung von Steuererklärungen vorgetragen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen ist der Landesregierung für die rheinland-pfälzische Finanz - verwaltung bekannt, ggf. gegliedert nach Steuererklärungen von abhängig Beschäftigten, von Selbstständigen, von Kapitalgesellschaften ? 2. Welche spezifischen Bearbeitungsprobleme aufgrund von Problemen der EDV gibt es nach Kenntnis der Landesregierung zum Beispiel bei bestimmten Steuerarten wie Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer oder Kapitalertragssteuern? 3. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Landesregierung für die Dauer der Bearbeitung von Steuerfällen anfallende rechtliche Änderungen durch Steuergesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse und Rundschreiben der Finanzministerien? 4. Welche Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen haben spezifische Probleme der Personalausstattung der Finanzverwaltung – regional oder für bestimme Steuerarten? 5. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung bestehende Mängel zu beseitigen? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Mai 2015 wie folgt beantwortet : Zu Frage 1: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Steuererklärung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern betrug im Kalenderjahr 2014 36,4 Tage, von sonstigen Einkommensteuerpflichtigen 51,5 Tage und von Körperschaften 60,5 Tage. Damit nimmt die rheinland -pfälzische Steuerverwaltung im bundesweiten Vergleich jeweils Spitzenpositionen ein. Auch in den ersten vier Monaten des Jahres 2015 weichen die Bearbeitungszeiten nicht maßgeblich von diesen Werten ab. Zu Frage 2: Programmanpassungen haben bundesweit zu Bearbeitungsverzögerungen bei Einkommensteuerfällen des Veranlagungszeitraums 2014 mit Einkünften aus Kapitalvermögen geführt. Seit dem 14. April 2015 ist die automationstechnische Verarbeitung von Standardfällen mit Einkünften aus Kapitalvermögen in Rheinland-Pfalz möglich. Lediglich seltene Ausnahmefälle, in denen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen Verlustverrechnungen durchzuführen sind oder zum 31. Dezember 2013 verbleibende Verluste aus Kapitalvermögen festgestellt wurden, werden nach wie vor zurückgestellt. Die Bearbeitung wird aufgenommen, sobald die bundesweit einheitliche Software für diese Fallgestaltungen zur Verfügung steht. Zu Frage 3 bis 5: Kurzfristige Inkrafttretenszeitpunkte steuergesetzlicher Änderungen erschweren eine zeitgerechte automationstechnische Umsetzung und können zu Bearbeitungsverzögerungen zu Beginn einer Steuerveranlagungskampagne führen. Der Gesetzgebungsprozess bei den bundesgesetzlich geregelten Steuern ist seitens der Landesregierung allerdings nur bedingt beeinflussbar. EDV-Probleme können in der Regel nur im Rahmen der bundeseinheitlichen Software behoben werden. Mit Blick auf die im Ländervergleich sehr zügigen Bearbeitungszeiten erscheinen landesspezifische Ansätze jenseits der EDV, etwa das Personal betreffend, nicht angezeigt. Doris Ahnen Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Juli 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode