Drucksache 16/5096 29. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bürgerbeteiligung bei Fusionen von Verbandsgemeinden Die Kleine Anfrage 3367 vom 7. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit hält die Landesregierung an der Aussage fest, wonach eine Bürgerbeteiligung bei kommunalen Gebietsänderungen po- sitiv gesehen wird (siehe z. B. Drucksache 16/4001 und 16/4414)? 2. In welcher Weise kann eine Bürgerbeteiligung, insbesondere auch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, in einer betroffenen Verbandsgemeinde und/oder in den einzelnen angehörigen Ortsgemeinden durchgeführt werden? 3. Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen kann die (grundsätzliche Ausrichtung der) Stellungnahme der Verbandsgemeinde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens (Anhörung der Verbandsgemeinde) Gegenstand eines Bürgerentscheids sein? 4. Unter welchen Voraussetzungen ist ein kassatorischer Bürgerbescheid zulässig, der die Abänderung eines Beschlusses des Ver- bandgemeinderats zu einer kommunalen Gebietsänderung, insbesondere auch zur grundsätzlichen Positionierung zu einer Gebietsänderungsoption , zum Ziel hat? 5. Welche Bürgerentscheide zu kommunalen Gebietsänderungen wurden in den letzen fünf Jahren im Land durchgeführt? 6. Welche Relevanz misst die Landesregierung der Stellungnahme einer Verbandsgemeinde zu, die im Wege eines Bürgerentscheids mitbestimmt wurde? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) sieht nach wie vor eine Bürger beteiligung zu einer kommunalen Gebiets änderung positiv. Bei dem Ergebnis einer solchen Bürgerbeteiligung handelt es sich um einen Belang, der in den Abwägungs - prozess zu einer kommunalen Gebietsänderung einbezogen wird. Zu Frage 2: Eine Bürgerbeteiligung zu einer kommunalen Gebietsänderung kann in einer Ver bandsgemeinde oder in einer ihrer Ortsgemeinden in verschiedenen Formen und in unterschiedlicher Art und Weise durchgeführt werden. Zu den möglichen Formen ei ner Bürgerbeteiligung gehören beispielsweise eine Bürgerbefragung und ein Bürger entscheid auf der Basis eines Gemeinde- oder Verbandsgemeinderatsbeschlusses oder auf der Basis eines Bürgerbegehrens. Regelungen zu einem Bürgerbegehren und einem Bürger - entscheid in einer Gemeinde oder Verbandsgemeinde enthält § 17 a der Gemeindeordnung (GemO). Zu den Fragen 3 und 6: Die Gebietsänderung einer Verbandsgemeinde wird durch einen Rechtsakt des Lan des geregelt. Eine betroffene Verbandsgemeinde hat die Möglichkeit, sich zur Gebietsänderung in der Form einer Stellungnahme zu positionieren. Gegenstand eines Bür ger begehrens und eines Bürgerentscheids kann eine solche Positionierung der Ver bandsgemeinde sein. Im Hinblick darauf, dass das Land über die Gebietsänderung ei ner Verbandsgemeinde entscheidet, kommt für ein Bürgerbegehren und einen Bür ger entscheid die Frage, ob eine Verbandsgemeinde in ihrem Gebietsstand geändert wer den soll, nicht in Betracht. Dagegen ist bei einem Bürger begehren und einem Bür ger entscheid beispielsweise die Frage, ob eine Verbandsgemeinde mit einer bestimm ten Nachbarverbands gemeinde zusammengeschlossen werden soll, zulässig. Die auf einem Bürgerentscheid basierende Stellungnahme einer Verbandsgemeinde zu einer Gebietsänderung fließt als ein Belang in den Abwägungsprozess ein. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Juli 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5096 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein kassatorisches Bürgerbegehren und einen kassatorischen Bürgerentscheid zu einer kommunalen Gebietsänderung ergeben sich ebenfalls aus § 17 a GemO. Wie § 17 a Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 GemO regelt, ist ein kassatorisches Bürgerbegehren, das sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats oder Verbandsgemeinderats richtet, innerhalb von vier Monaten nach der Beschluss fassung bei der Gemeindeverwaltung oder Verbandsgemeindeverwaltung einzu reichen. Zu Frage 5: Die nach den Ergebnissen einer Umfrage des ISIM in den vergangenen fünf Jahren durchgeführten Bürgerentscheide zu kommunalen Gebietsänderungen sind in der beigefügten Übersicht aufgelistet (An lage). Roger Lewentz Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5096 3 Anlage Bürgerentscheide zu kommunalen Gebietsänderungen in Rheinland-Pfalz in den vergangenen fünf Jahren Datum des Bürgerentscheids Gebiet des Bürgerentscheids 25. März 2012 Ortsgemeinde Hallschlag, Verbandsgemeinde Obere Kyll 25. März 2012 Ortsgemeinde Ormont, Verbandsgemeinde Obere Kyll 25. März 2012 Ortsgemeinde Reuth, Verbandsgemeinde Obere Kyll 25. März 2012 Ortsgemeinde Scheid, Verbandsgemeinde Obere Kyll 6. Mai 2012 Ortsgemeinde Kerschenbach, Verbandsgemeinde Obere Kyll 6. Mai 2012 Ortsgemeinde Stadtkyll, Verbandsgemeinde Obere Kyll 22. September 2013 Ortsgemeinde Steffeln, Verbandsgemeinde Obere Kyll 8. Februar 2015 Ortsgemeinde Gönnersdorf, Verbandsgemeinde Obere Kyll 28. April 2013 Verbandsgemeinde Irrel 26. Mai 2013 Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf 22. September 2013 Verbandsgemeinde Wittlich-Land 1. April 2012 Ortsgemeinde Malborn, Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf 22. April 2012 Ortsgemeinde Büdlich, Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf 6. Mai 2012 Ortsgemeinde Neunkirchen, Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf 10. Juni 2012 Ortsgemeinde Heidenburg, Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf 8. Juli 2012 Ortsgemeinde Lahr, Verbandsgemeinde Treis-Karden 8. Juli 2012 Ortsgemeinde Mörsdorf, Verbandsgemeinde Treis-Karden 8. Juli 2012 Ortsgemeinde Zilshausen, Verbandsgemeinde Treis-Karden 13. Januar 2013 Verbandsgemeinde Bad Kreuznach 17. Juni 2012 Ortsgemeinde Heidesheim am Rhein, Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein 23. September 2012 Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel 4. November 2012 Verbandsgemeinde Guntersblum 11. März 2012 Verbandsfreie Stadt Osthofen 26. August 2012 Ortsgemeinde Kleinniedesheim, Verbandsgemeinde Heßheim 26. August 2012 Verbandsfreie Gemeinde Limburgerhof 24. Februar 2013 Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn 18. Dezember 2011 Ortsgemeinde Stelzenberg, Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd 8. Februar 2015 Ortsgemeinde Schopp, Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd