Drucksache�16/5104 02. 06. 2015 K l e i n e � A n f r a g e des�Abgeordneten�Arnold�Schmitt�(CDU) und� A n t w o r t des�Ministeriums�des�Innern,�für�Sport�und�Infrastruktur L�44�und�L�43 Die Kleine�Anfrage�3372�vom 8. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Sind die beiden Straßen L 44 und L 43 im Bereich Aach bewertet und wie ist ihr Zustand? 2. Welchen Sanierungsbedarf sieht die Landesregierung bei der L 44 und der L 43 im Bereich Aach und sind die Straßen bereits im Sanierungsplan? 3. In welchem Zeitrahmen kann mit Sanierungsmaßnahmen für die beiden Straßen gerechnet werden? Das Ministerium�des�Innern,�für�Sport�und�Infrastruktur�hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 1. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Zustand der Fahrbahnen ist wie folgt bewertet: Zu den Fragen 2 und 3: Die Dring lichkeit der landesweit anstehenden Bauvorhaben wurde in einem nutzwertanalytischen Verfahren bewertet, das über den Fahrbahnzustand hinaus auch weitere Faktoren (z. B. Verkehrsbelastung und Unfallhäufigkeiten) berücksichtigt. Aufgrund der finanziellen Restriktionen, die sich aus der vom Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen in die Landesverfassung eingeführten Schuldenbremse auch für den Landesstraßenbau ergeben, können allerdings nicht alle grundsätzlich sanierungsbedürftigen Straßen gleichzeitig verbessert werden. Fahrbahnen mit einer Zustandsnote ≥ 4,5 gelten als grundsätzlich sanierungs bedürftig. Aufgrund des Ergebnisses des Bewertungsverfahrens konnte eine Sanierung der L 44 in der Ortsdurchfahrt Aach in der Planung für den Zeitraum bis 2018 grundsätzlich vorge sehen werden, sodass erforderliche Baumaßnahmen planerisch vorbereitet werden können. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Juli 2015 LANDTAG�RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Straße Bezeichnung� des�Abschnitts� Zustandsnote (Gesamtwert) L 44 OD Aach 5,00 L 44 Aach – B 51 4,03 L 43 Aach – Beßlich 4,59 L 43 OD Aach 4,49 L 43 Hohensonne – Aach 4,44