Drucksache 16/5106 02. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Abteilungsleiterstellen im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die Kleine Anfrage 3377 vom 12. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: In seiner Sitzung am 24. Februar 2015 hatte sich der Rechtsausschuss mit der Zahl der Abteilungsleiterstellen im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz befasst. Im Nachgang zur Sitzung hatte die Landesregierung eine Übersicht zur Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Abteilungen übersandt (vgl. Vorlage 16/5055). Die Landesregierung hat hierzu darauf hingewiesen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehrfach gezählt wurden, soweit sie Aufgaben in mehreren Abteilungen wahrnehmen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren mit welchen Arbeitskraftanteilen zum Zeitpunkt der Fragestellung (24. Februar 2015) jeweils in den einzelnen Abteilungen tätig? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden verschiedenen Abteilungen nicht mit konkret bezifferten oder bezifferbaren Anteilen ihrer Arbeitskraft zugewiesen. Ihre dienstliche Inanspruchnahme richtet sich vielmehr nach dem Geschäftsanfall in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen, der teilweise starken Schwankungen unterworfen ist. Mit welchen Arbeitskraftanteilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses in verschiedenen Abteilungen tätig sind, kann daher nicht angegeben werden. Lediglich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in jeder Abteilung, die teilweise auch in anderen Abteilungen tätig sind, ist bestimmbar und kann ergänzend mitgeteilt werden. Von manchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mehreren Abteilungen zugewiesen sind, lässt sich zudem mit hinreichender Sicherheit sagen, wo ihr regelmäßiger Tätigkeitsschwerpunkt liegt. Zum abgefragten Zeitpunkt – am 24. Februar 2015 – ergab sich insoweit folgendes Bild: Ministerbüro Im Ministerbüro waren insgesamt 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Zwei Mitarbeiter des 4. Einstiegsamts waren zugleich anderen Abteilungen zugewiesen, wobei einer seinen Tätigkeitsschwerpunkt innerhalb und der andere außerhalb des Ministerbüros hatte. Abteilung 1 In Abteilung 1 waren insgesamt 76 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 4. und sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 1. bis 3. Einstiegsamts waren zugleich anderen Abteilungen zugewiesen. Ein Mitarbeiter des 4. Einstiegsamts hatte einen eindeutigen Tätigkeitsschwerpunkt außerhalb der Abteilung 1, zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 4. Einstiegsamts waren schwerpunktmäßig innerhalb der Abteilung 1 tätig. Zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 1. bis 3. Einstiegsamts hatten eindeutige Tätigkeitsschwerpunkte außerhalb, die weiteren vier innerhalb der Abteilung 1. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5106 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Abteilung 2 In Abteilung 2 waren insgesamt acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Eine Mitarbeiterin des 4. Einstiegsamts war zugleich einer anderen Abteilung zugewiesen. Ein eindeutiger Tätigkeitsschwerpunkt bestand insoweit nicht. Abteilung 3 In Abteilung 3 waren insgesamt zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Ein Mitarbeiter des 4. Einstiegsamts und vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 1. bis 3. Einstiegsamts waren zugleich anderen Abteilungen zugewiesen. Der Mitarbeiter des 4. Einstiegsamts hatte einen eindeutigen Tätigkeitsschwerpunkt innerhalb der Abteilung 3. Zwei der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 1. bis 3. Einstiegsamts waren schwerpunktmäßig eindeutig innerhalb, zwei eindeutig außerhalb der Abteilung 3 tätig. Abteilung 4 In Abteilung 4 waren insgesamt zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Ein Mitarbeiter des 4. und zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 1. bis 3. Einstiegsamts waren zugleich anderen Abteilungen zugewiesen. Ein Mitarbeiter des 1. bis 3. Einstiegsamts hatte seinen Tätigkeitsschwerpunkt eindeutig innerhalb der Abteilung 4. Ansonsten bestanden keine eindeutigen Tätigkeitsschwer - punkte. Abteilung 5 In Abteilung 5 waren insgesamt 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 4. und sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 1. bis 3. Einstiegsamts waren zugleich anderen Abteilungen zugewiesen. Zwei der Mitarbeite - rinnen und Mitarbeiter des 4. Einstiegsamts hatten ihren eindeutigen Tätigkeitsschwerpunkt außerhalb der Abteilung 5. Dasselbe galt für vier der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 1. bis 3. Einstiegsamts. Ansonsten bestanden keine eindeutigen Tätigkeitsschwerpunkte . Abteilung 6 In Abteilung 6 waren insgesamt 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 4. und sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 1. bis 3. Einstiegsamts waren zugleich anderen Abteilungen zugewiesen. Zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 4. und zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 1. bis 3. Einstiegsamts hatten eindeutige Tätigkeitsschwerpunkte außerhalb der Abteilung 6. Ansonsten bestanden keine eindeutigen Tätigkeitsschwerpunkte. Abteilung 7 In Abteilung 7 waren insgesamt 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Ein Mitarbeiter des 4. Einstiegsamts war zugleich einer anderen Abteilung zugewiesen, wobei allerdings sein Tätigkeitsschwerpunkt in der Abteilung 7 lag. Landesprüfungsamt Im Landesprüfungsamt waren insgesamt 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 4. und vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 1. bis 3. Einstiegsamts waren zugleich anderen Abteilungen zugewiesen. Hiervon hatte ein Mitarbeiter des 4. Einstiegsamts einen eindeutigen Tätigkeitsschwerpunkt innerhalb des Landesprüfungsamts. Eine Mitarbeiterin des 1. bis 3. Einstiegsamts war schwerpunktmäßig eindeutig außerhalb des Landesprüfungsamts tätig. Ansonsten bestanden keine eindeutigen Tätigkeitsschwerpunkte. Prof. Dr. Gerhard Robbers Staatsminister