Drucksache 16/511 02. 11. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Borreliosefälle im Landkreis und in der Stadt Neuwied Die Kleine Anfrage 350 vom 11. Oktober 2011 hat folgenden Wortlaut: Seit Einführung der Meldepflicht für die Zeckenerkrankung Borreliose Anfang Juli dieses Jahres wurden beim Landesuntersuchungsamt (LUA) 1 874 Erkrankungen gemeldet. Dies waren erheblich mehr, als erwartet worden waren. Im Kreis Neuwied gab es 118 Meldungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Erkrankungen bezogen sich auf das klinische Bild der sogenannten Wanderröte (Erythema migrans)? 2. Wie verteilen sich die prozentualen Anteile auf Alter und Geschlecht der Betroffenen? 3. Wie viele Erkrankungen bezogen sich auf Neuroborreliosen und Lyme-Arthritis? 4. Wie verteilen sich die prozentualen Anteile auf Alter und Geschlecht der Erkrankten? 5. Wie viele der an Neuroborreliose oder Lyme-Arthritis Erkrankten sind aus diesem Grund erwerbs- oder berufsunfähig ge- schrieben worden (bitte nach Alter und Geschlecht beantworten)? 6. Mit welchen Maßnahmen oder gesetzlichen Regelungen will die Landesregierung künftig den an Neuroborreliose oder Lyme- Arthritis Erkrankten helfen, ihren Lebensalltag mit der Krankheit zu bewältigen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 31. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Seit Inkrafttreten der Meldepflicht für Borreliose am 30. Juni 2011 wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Neuwied bis zum 21. Oktober 2011 insgesamt 135 Borreliose-Fälle von der dortigen Ärzteschaft gemeldet und an die zentrale Meldestelle beim Landesuntersuchungsamt weitergeleitet. Acht Meldungen enthielten nicht die erforderlichen Angaben zur Diagnostik oder Symptomatik , sodass eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist und sie in der folgenden Auswertung nicht berücksichtigt werden. Bis zum 21. Oktober 2011 wurden im Landkreis Neuwied 118 Fälle eines Erythema migrans gemeldet. In drei Fällen wurde bei der Meldung kein Geschlecht angegeben. Es ergeben sich bisher keine signifikanten Unterschiede an den Erkrankungszahlen zwischen den Geschlechtern. Zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr wurden bisher am wenigsten Fälle erfasst. Die insgesamt geringe Fallzahl und die bisher erhobenen Daten sind jedoch noch nicht als repräsentativ zu betrachten. Die im Einzelnen vorhandenen Daten der gemeldeten Fälle eines Erythema migrans sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Tabelle 1: Landkreis Neuwied/Fälle von Erythema migrans bis 21. Oktober 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. November 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Alter Männlich % Weiblich % Keine Angabe Gesamt Prozent 0 bis 9 10 17,2 10 17,5 20 16,9 10 bis 19 4 6,9 8 14,0 12 10,2 20 bis 29 1 1,7 1 1,8 2 1,7 30 bis 39 5 8,6 2 3,5 7 5,9 Drucksache 16/511 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3.: Im Landkreis Neuwied wurden seit Einführung der Meldepflicht sieben Fälle von Neuroborreliose und zwei Fälle von Lyme-Arthritis gemeldet. Zu 4.: Bei den sieben Meldungen von Neuroborreliose handelt es sich jeweils um drei Frauen und drei Männer, in einem Fall liegt keine Geschlechtsangabe vor. Die männlichen Erkrankten sind jeweils einmal dem ersten, einmal dem fünften und einmal dem sechsten Lebensjahrzehnt zugehörig . Bei den Frauen betrafen die Meldungen jeweils einmal das dritte, das vierte und das sechste Lebensjahrzehnt. Die Meldung des Erkrankungsfalles , bei dem die Geschlechtsangabe fehlt, betrifft das vierte Lebensjahrzehnt. Beide bisher im Landkreis Neuwied gemeldeten Fälle einer Lyme-Arthritis betreffen Männer der Altersgruppe der 50- bis 59-Jährigen . Zu 5.: Die im Rahmen einer Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz zu erhebenden Angaben sind im Infektionsschutzgesetz geregelt und umfassen nur die Informationen, die im Zusammenhang mit der Verhütung und Bekämpfung infektiöser Erkrankungen erforderlich sind. Grundsätzlich werden daher bei einer Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz keine Angaben zur Erwerbsoder Berufsunfähigkeit erhoben. Zu 6.: Durch eine Lyme-Arthritis oder eine Neuroborreliose können Leistungseinschränkungen in der Funktionsfähigkeit der Gelenke oder im neurologischen Bereich auftreten. Auch andere infektiöse Erreger oder Autoimmun-Erkrankungen können vergleichbare Krankheitsbilder auslösen und den Lebensalltag krankheitsbedingt beeinträchtigen. In diesen Fällen greifen die Regelungen des vorhandenen sozialen Sicherungssystems, das gilt auch für die an Neuroborreliose oder Lyme-Arthritis Erkrankten. Die Folgen der genannten Krankheitsbilder können einzelfallbezogen Leistungsansprüche der Eingliederungshilfe auslösen und werden entsprechend dem Leistungsspektrum als Bedarf anerkannt. Außerdem kommen Leistungen bei Erwerbsminderung aus den Regelsicherungssystemen oder einer zusätzlichen Vorsorge in Frage. Malu Dreyer Staatsministerin Alter Männlich % Weiblich % Keine Angabe Gesamt Prozent 40 bis 49 11 19,0 9 15,8 1 21 17,8 50 bis 59 9 15,5 11 19,3 20 16,9 60 bis 69 10 17,2 10 17,5 1 21 17,8 70 plus 8 13,8 6 10,5 1 15 12,7 Gesamt 58 100 57 100 3 118 100