Drucksache 16/5118 09. 06. 2015 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Juli 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anne Spiegel und Gunther Heinisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Frauenanteil in Berufsausbildungen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3381 vom 18. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Viele Ausbildungsberufe werden noch immer hauptsächlich von Männern ergriffen. Im Jahr 2012 waren es 27 177 weibliche gegen - über 45 357 männlichen Auszubildenden. Hinsichtlich der Ausbildungsbereiche lassen sich geschlechterspezifische Tendenzen erkennen . Denn in Handwerk und Landwirtschaft sind männliche Auszubildende überrepräsentiert, wohingegen weibliche Auszubil - dende in den freien Berufen, dem öffentlichen Dienst und der Hauswirtschaft stärker vertreten sind. Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeits- und Ausbildungsmarkt ist eine zentrale Aufgabe der rheinland-pfälzischen Regierung . Daraus ergibt sich die Notwendigkeit zur Förderung attraktiver Strukturen des Ausbildungsberufs, sowie aller Ausbildungs - bereiche, unabhängig des Geschlechts. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie hat sich der Frauenanteil in den verschiedenen Ausbildungsbereichen in Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren verändert ? 2. Wie hoch ist der Frauenanteil aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ausbildungsberufen? 3. Wie verhält sich die Verteilung von Frauen und Männern bei den dualen Ausbildungsberufen? 4. Welche Fördermittel gibt es für Auszubildende und wie hoch ist die Anzahl der Frauen und der Männer, die sie in Anspruch nehmen? 5. Geeignete Maßnahmen können bereits bei der Berufswahlvorbereitung dazu dienen, die Unterrepräsentanz von Frauen in vielen Berufsfeldern zu verringern. Welche Angebote gibt es in Rheinland-Pfalz, damit sich Schülerinnen und Schüler mit Ausbildungs - möglichkeiten auseinandersetzen und mit Ausbildungsberufen in Kontakt treten können? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Die Vorbemerkungen dieser Kleinen Anfrage, vor allem die Nennung der eingetragenen Ausbildungsverhältnisse und der Ausbildungsbereiche , beziehen sich ausschließlich auf anerkannte Ausbildungsberufe gemäß § 4 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz und § 25 Abs. 1 Handwerksordnung. Nicht einbezogen sind somit u. a. fachschulische Ausbildungen. Diese Abgrenzung liegt auch der Beantwortung zugrunde. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Frauenanteil über alle Ausbildungsbereiche hinweg ist nach Angaben des Statistischen Landesamts in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich von 38,3 auf 36,9 Prozent gesunken. In den einzelnen Ausbildungsbereichen stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: Drucksache 16/5118 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2 Zu den Fragen 2 und 3: Die Anteile von Frauen und Männern an der Zahl der Auszubildenden ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht des Statistischen Landesamts. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang, dass aus Geheimhaltungsgründen grundsätzlich alle Insgesamtwerte jeweils auf ein Vielfaches von drei gerundet sind, sodass der Wert in der Spalte „Insgesamt“ von der Summe der Einzelwerte abweichen kann. Zu Frage 4: Fördermittel, die einzelnen Auszubildenden zugeordnet werden können, sind vor allem die ausbildungsbegleitende Hilfe und die Berufsausbildungsbeihilfe – beides Leistungen der Bundesagentur für Arbeit. Im Rahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfe erhalten geförderte Auszubildende durch einen von der Bundesagentur für Arbeit beauftragten Träger Nachhilfe in Theorie und Praxis, Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen, Nachhilfe in Deutsch, Unterstützung bei Alltagsproblemen sowie vermittelnde Gespräche mit Ausbildern, Lehrkräften und Eltern. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten Auszubildende, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können , weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft verbunden oder haben mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben. Die Höhe der BAB richtet sich nach der Art der Unterbringung. Eigenes Einkommen der oder des Auszubildenden wird grundsätzlich voll angerechnet, das der Person, mit der er oder sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist, und der Eltern nur, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5118 Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit stellte sich im Mai 2015 das Geschlechterverhältnis für Rheinland-Pfalz wie folgt dar: 3 Bei den Zugangsdaten handelt es sich um kumulierte Jahreswerte, um Jahresdurchschnittswerte beim Bestand. Zu Frage 5: Eine qualitativ hochwertige sowie erfolgreiche Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung von jungen Menschen ist der Landesregierung ein zentrales Anliegen. Die Sicherung der Ausbildungsfähigkeit sowie eine umfassende Berufswahlvorbereitung von Schülerinnen und Schülern im rheinland-pfälzischen Schulsystem wurden daher im Rahmen der Schulstrukturreform mit einer Vielzahl von Maßnahmen, die insbesondere auch die Bedürfnisse der Wirtschaft berücksichtigen, optimiert und in einer Rahmenvereinbarung zwischen Politik und Wirtschaft verankert. Ihren konkreten und für die Schulen verbindlichen Rahmen hat diese Vereinbarung in Gestalt der Verwaltungsvorschrift „Richtlinie zur Schullaufbahnberatung, Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung“ von 2011 erhalten. Sie ist die Grundlage für eine frühzeitig beginnende Berufs- und Studienorientierung in allen weiterführenden Schulen. Ein systematisches, auf mehrere Jahre angelegtes Berufsorientierungskonzept, die Dokumentation der Maßnahmen in einem Berufswahlportfolio der Schülerinnen und Schüler sowie ein verbindlicher Ansprechpartner in Form einer Berufswahlkoordinatorin oder eines -koordinators an den Schulen sind darin als Mindeststandards festgeschrieben. Gelingende Berufsorientierung im Rahmen individueller Förderung verlangt, alle Schülerinnen und Schüler im Blick zu haben. Also zum einen diejenigen, die eine besondere Unterstützung benötigen, gleichzeitig ebenso die besonders begabten und leistungsstarken Schülerinnen und Schüler. Das bedeutet auch, dass neben der Vorbereitung in der Schule möglichst vielfältige praktische Erfahrungen in Betrieben gesammelt werden können. Junge Menschen können so aufgrund vertiefter Einblicke in die praktische Arbeitswelt eine Wahl treffen, die ihren Potenzialen und Interessen entspricht, zugleich aber die Gegebenheiten am Arbeitsmarkt berücksichtigt. Praxiserfahrungen sind damit eine besonders wichtige Prävention von späteren Ausbildungs- oder Studienabbrüchen. Im Rahmen der Berufsorientierung haben alle weiterführenden Schulen die folgenden Möglichkeiten der praxisorientierte Berufswahlvorbereitung : – Blockpraktika, im Umfang von maximal 15 Tagen in Betrieben anzubieten, – Tagespraktika, wie z. B. den Girls‘ oder Boys‘ Day zu ermöglichen, – oder aber, wie an allen Schulen mit dem Bildungsgang Berufsreife möglich, das Langzeitpraktikum Praxistag anzubieten, bei dem Schülerinnen und Schüler maximal ein Jahr lang einen Tag pro Woche in einem Betrieb sind, – auch besteht für ausgewählte Schulen das Angebot, die Werkstatttage innerhalb der Initiative Bildungsketten des Bundes, in den überbetrieblichen Werkstätten der Handwerkskammern oder der freien Träger zu nutzen. Darüber hinaus sind Betriebsbesichtigungen, Berufsfelderkundungen, die sich insbesondere in den Angeboten der Bundesagentur für Arbeit wiederfinden und gerade auch der Besuch von Berufsinformationsmessen geeignet, einen Einblick in Ausbildungsberufe zu erhalten und Kontakte mit den Betrieben zu forcieren. Die 35 aktuell bestehenden Arbeitskreise SchuleWirtschaft spielen als Netzwerk dabei eine wichtige Rolle. Schulen und außerschulische Partner arbeiten eng auf verschiedensten Wegen zusammen und gestalten gemeinsam vielfältige Informations- und Austauschmöglichkeiten für alle Beteiligten. Eveline Lemke Staatsministerin Drucksache 16/5118 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Anlage Auszubildende 2014 in Rheinland-Pfalz nach Ausbildungsberuf und Geschlecht Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5118 5 Drucksache 16/5118 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5118 7 Drucksache 16/5118 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5118 9 Drucksache 16/5118 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5118 11 Drucksache 16/5118 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 *) Bei diesen Berufen handelt es sich um Ausbildungsgänge für Behinderte (Behinderten-Ausbildungsberufe) gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz und § 42 m Handwerksordnung. Ihr Nachweis ist den anerkannten Ausbildungsberufen gleichgestellt.