Drucksache 16/512 02. 11. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Geschäftsstelle PAB im ZBV Die Kleine Anfrage 347 vom 10. Oktober 2011 hat folgenden Wortlaut: Durch die EDV-Anwendung PAB (Personalausgabenbudgetierung) soll den budgetierenden Stellen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit eingeräumt werden, die Budgetierung landesweit nach einem einheitlichen Berechnungsverfahren vorzunehmen. Das Finanzministerium beaufragte die ZBV mit einer Weiterentwicklung, dem sogenannten „PAB-FIS“. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie entwickelte sich der Personalbestand der „Geschäftsstelle Personalausgabenbudgetierung (PAB)“ seit dem Zeitpunkt seiner Einrichtung bis heute (gegliedert nach PAB und PAB-FIS)? 2. Welche Personalkosten sind dadurch in den jeweiligen Jahren der Existenz dieser Arbeitsgruppe entstanden (gegliedert nach PAB und PAB-FIS)? 3. Welche Sach- und Investitionskosten für das Projekt PAB sind seit Projektbeginn, gegliedert nach Jahren, entstanden (gegliedert nach PAB und PAB-FIS)? 4. In welchen Titeln des Landeshaushalts sind diese Sach- und Investitionskosten veranschlagt (gegliedert nach PAB und PAB-FIS)? 5. Welche sachkundigen Stellen und Firmen außerhalb der Landesverwaltung sind mit dem Projekt IPEMA beauftragt oder befasst (gegliedert nach PAB und PAB-FIS)? 6. Welche Personal-, Sach- und Investitionskosten für das Projekt PAB erwartet die Landesregierung für die Jahre 2012 und 2013 (gegliedert nach PAB und PAB-FIS)? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: PAB ist eine speziell für den öffentlichen Sektor entwickelte plattformunabhängige Web-Anwendung zur Planung und Steuerung der Personalausgaben. PAB unterstützt die Anwender bei der Analyse der Ist-Ausgaben und bei der Hochrechnung der zukünftigen Personalausgaben. Außerdem können mit PAB Budgetunter- bzw. Budgetüberschreitungen angezeigt werden. Damit wurde den personalbewirtschaftenden Dienststellen ein Werkzeug an die Hand gegeben, das es ermöglicht, die kurz-, mittel- und langfristige Kostenentwicklung der Personalausgaben abschätzbar zu machen. Das im Zuge der Personalausgabenbudgetierung als EDV-Controllinginstrument zu deren Begleitung entwickelte Programm PAB hat bundesweit Anklang gefunden und wurde im Rahmen der Kieler Beschlüsse den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, BadenWürttemberg und aktuell Berlin überlassen. Das Programm PAB wird im Rahmen dieser Länderkooperation gemeinsam weiterentwickelt . Dies erklärt auch die im Verhältnis zu den übrigen Ausgaben niedrigen Investitionskosten. Dem Wirtschaftlichkeitsgebot folgend entwickelt die Länderkooperation das Programm gemeinsam weiter und teilt die Investitionskosten unter den an der Weiterentwicklung beteiligten Ländern nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf. Dies erspart allen beteiligten Ländern Kosten und sorgt ebenso dafür, dass Innovationen aus einem beteiligten Land von allen Partnern aufgegriffen werden können. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. November 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/512 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 1.: Die Geschäftsstelle PAB ist seit dem Zeitpunkt der Einrichtung (1. März 2002) mit zwei Bediensteten besetzt. Soweit diese teilweise mit anderen Aufgaben befasst waren, spiegelt sich dies in den zu Frage 2 genannten Beträgen wider, da PAB in der Kosten- und Leistungsrechnung mit einer eigenen Kostenstelle verbucht wurde. Einer dieser Bediensteten betreut seit 2006 nebenher stundenweise das Projekt „PAB-FIS“. Der Umfang der Betreuung von „PABFIS “ schwankt stark und kann daher nur schwer generell beziffert werden. Nach grober Schätzung beträgt er seit 2006 (Beginn der Befassung) 20 % der Arbeitszeit des befassten Bediensteten. Da PAB-FIS in der Kosten- und Leistungsrechnung nicht mit einer eigenen Kostenstelle geführt wird, ist der exakte Umfang nicht bezifferbar. Zu 2.: Zur Beantwortung dieser Frage wurden die Personalkosten für die Geschäftsstelle PAB bei der Oberfinanzdirektion Koblenz, Abteilung Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle Koblenz (OFD-ZBV), der Kosten- und Leistungsrechnung entnommen. Zur Frage nach der Untergliederung der Kosten nach PAB und PAB-FIS wird auf Frage 1 verwiesen. Die Personalkosten ohne Versorgungszuschlag verteilen sich auf die Jahre 2002 bis 2004 wie folgt: 2002 58 833,90 Euro 2003 69 649,70 Euro 2004 70 292,26 Euro. Die Personalkosten (inkl. Versorgungszuschlag ab dem Jahr 2005) verteilen sich auf die Jahre 2005 bis 2010 wie folgt: 2005 88 961,55 Euro 2006 86 074,64 Euro 2007 89 942,91 Euro 2008 94 471,19 Euro 2009 100 351,57 Euro 2010 101 671,81 Euro. Zu 3. und 4.: Die Sach- und Investitionskosten wurden für den Zeitraum 1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2006 aus der Haushaltsstelle 20 02 – 532 63 bezahlt und werden seit dem 1. Januar 2007 aus der Haushaltsstelle 20 02 – 532 67 entrichtet. Die für PAB im Einzelplan 20 vorgesehenen Haushaltsmittel wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2005 der OFD-Koblenz (ZBV) zur Bewirtschaftung übertragen, auf diesen Zeitpunkt beziehen sich die hier vorliegenden Daten. Die Sach- und Investitionskosten verteilen sich wie folgt: Zu 5.: Zwischen IPEMA und PAB besteht – außer Schnittstellen bzgl. der Daten – kein direkter Zusammenhang. Die Frage wird daher so aufgefasst, dass der Begriff „IPEMA“ durch „PAB“ ersetzt wird: Aufgaben im Bereich des Projektes „Personalausgabenbudgetierung (PAB)“ nimmt außerhalb der Landesverwaltung und der Länderkooperation die Firma Institut für Software Entwicklung und EDV Beratung AG, Mainz (ISB AG) wahr. Mit dem Projekt „PABFIS “ ist außerhalb der Landesverwaltung keine Firma oder sachkundige Stelle beauftragt oder befasst. Zu 6.: Bei den Personal-, Sach- und Investitionskosten für die Jahre 2012 und 2013 wird in der Summe keine wesentliche Veränderung im Vergleich zum Haushaltsjahr 2011 erwartet. Es werden Personalkosten i. H. von 100 000 Euro, Sachkosten i. H. von 140 000 Euro und Investitionskosten i. H. von 81 000 Euro (davon entfallen voraussichtlich 1 000 Euro auf PAB-FIS) erwartet. Schwankungen der Beträge sind jedoch immer möglich. Hinsichtlich der Beurteilung der Investitionshöhe gilt das einleitend Gesagte. Dr. Carsten Kühl Staatsminister PAB davon PAB-FIS 2005 *) 23 993,05 Euro 0 Euro 2006 166 863,08 Euro 7 888,00 Euro 2007 189 310,00 Euro 3 572,57 Euro 2008 70 934,93 Euro 0 Euro 2009 81 548,47 Euro 1 119,82 Euro 2010 79 318,93 Euro 0 Euro 2011 **) 153 672,22 Euro 0 Euro *) Zeitraum vom 1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2005. **) Stand der Haushaltsüberwachungsliste vom 13. Oktober 2011 für Ausgaben in Titel 20 02 – 532 67.