Drucksache 16/5121 zu Drucksache 16/4902 10. 06. 2015 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4902 – Naturparke in Rheinland-Pfalz Die Große Anfrage 16/4902 vom 16. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Naturparke sind großräumige Landschaften, die überwiegend aus Landschafts- und Naturschutzgebieten bestehen. Sie bewahren und entwickeln Natur und Landschaft mit und für Menschen . Naturparke eignen sich besonders für Erholung und Naturerleben. Sie sind eine Schutzgebietskategorie nach dem Bundesnaturschutzgesetz und verbinden den Schutz und die Nutzung von Natur und Landschaft. Durch Naturparke wird eine Balance zwischen intakter Natur, wirtschaftlichem Wohlergehen und guter Lebensqualität angestrebt. Sie sind damit Vorbildlandschaften für die Entwicklung ländlicher Regionen insgesamt und leisten einen wichtigen Beitrag dazu, nachhaltige Entwicklung voranzubringen. Insgesamt füllen sie eine zukunftsweisende Rolle für den Schutz der Natur, die landschaftsbezogene Erholung und die integrierte nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums aus. Zu ihrem Leitbild gehört es, eine nachhaltige Landnutzung in der Land- und Forstwirtschaft zu fördern und sich dabei vorrangig am Leitbild einer Kulturlandschaft ohne musealen Charakter zu orientieren, die nur mit den und für die im Gebiet lebenden Menschen erhalten und gestaltet werden kann. Diese Form der Landnutzung erhält und schafft die Voraussetzungen für die Erfüllung der Aufgaben der Naturparke, die charakteristisch in Kooperation mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und unter Förderung eines Interessensausgleichs zwischen ihnen wahrgenommen werden . So wird Verständnis und Akzeptanz für den Naturschutz geschaffen, die regionale Identität gefördert und das Verständnis für eine nachhaltige Gesamtentwicklung des ländlichen Raums gestärkt. Die rheinland-pfälzischen Naturparke befürchten jetzt, dass durch die Einrichtung des neuen Nationalparks Hunsrück-Hochwald die Naturparkfinanzierung weiter ins Hintertreffen geraten könnte. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Naturparke in Rheinland-Pfalz in den zurückliegenden 15 Jahren bis heute entwickelt? 2. Wie haben sich ihre Gesamtfläche und ihr Anteil an der Gesamtfläche des Landes in diesem Zeitraum entwickelt? 3. Wie hoch ist der Flächenanteil von Naturpark-Kernzonen im Verhältnis zur Landesfläche? 4. Welche Aufgaben sind den rheinland-pfälzischen Naturparken jeweils und insgesamt übertragen? 5. Wie haben sich die Aufgaben der Naturparke in Rheinland-Pfalz in den letzten 15 Jahren bis heute entwickelt? 6. Inwieweit ist die Feststellung richtig, dass die Naturparke in Rheinland-Pfalz in ihren Regionen seit Jahren Aufgaben wahrnehmen, die jetzt auch im Nationalparkprogramm enthalten sind? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Juli 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5121 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 7. Welche Bedeutung haben die Naturparke in Rheinland-Pfalz mit ihrer Arbeit für das Ziel der Biodiversität? Welche Leistungen erbringen sie hierfür? Welches sind ihre Erfolge und ihre künftigen Aufgaben hierfür? 8. Welche Bedeutung haben die Naturparke in Rheinland-Pfalz mit ihrer Arbeit für den Gedanken des Naturschutzes durch Nutzung und in Verbindung mit den Lebensräumen der Menschen? Welche Leistungen erbringen sie hierfür? Welches sind ihre Erfolge und ihre künftigen Aufgaben hierfür? 9. Welche Bedeutung haben die Naturparke in Rheinland-Pfalz mit ihrer Arbeit für den Klima schutz? Welche Leistungen erbringen sie hierfür? Welches sind ihre Erfolge und ihre künftigen Aufgaben hierfür? 10. Welche Bedeutung haben die Naturparke in Rheinland-Pfalz mit ihrer Arbeit für die Regional entwicklung? Welche Leistungen erbringen sie hierfür? Welches sind ihre Erfolge und ihre künftigen Aufgaben hierfür? 11. Welche Bedeutung haben die Naturparke in Rheinland-Pfalz mit ihrer Arbeit für die Bildung sarbeit im Bereich Umwelt- und Naturschutz? Welche Leistungen erbringen sie hierfür? Welches sind ihre Erfolge und ihre künftigen Aufgaben hierfür? 12. Welche Bedeutung haben die Naturparke in Rheinland-Pfalz mit ihrer Arbeit für Erholung und nachhaltigen Tourismus? Welche Leistungen erbringen sie hierfür? Welches sind ihre Erfolge und ihre künftigen Aufgaben hierfür? 13. Welche Bedeutung haben die Naturparke in Rheinland-Pfalz mit ihrer Arbeit für die Idee der Kooperation gesellschaftlicher Gruppen und des Ausgleichs von Interessen? Welche Leistungen erbringen sie hierfür? Welches sind ihre Erfolge und ihre künftigen Aufgaben hierfür? 14. Wie viele Menschen erreichen die Naturparke jährlich mit ihrer Arbeit jeweils und insgesamt ? 15. Wie stellt sich die finanzielle Situation der Naturparke in Rheinland-Pfalz jeweils und insgesamt dar? 16. Wie haben sich die institutionellen Kosten der rheinland-pfälzischen Naturparke in den zurückliegenden 15 Jahren jeweils und insgesamt entwickelt? Um welche Kosten handelt es sich hierbei konkret? 17. Wie hat sich die institutionelle Landesförderung der Naturparke in Rheinland-Pfalz jeweils und insgesamt in diesen Jahren absolut und anteilig entwickelt? Um welche Förderungszwecke handelt es sich konkret? 18. Wie haben sich Umfang und Kosten der beschlossenen Handlungsprogramme und durchgeführten Maßnahmen der rheinland-pfälzischen Naturparke jeweils und insgesamt in den zurückliegenden 15 Jahren entwickelt? 19. Wie hat sich die projektbezogene Landesförderung hierfür jeweils und insgesamt in diesen Jahren absolut und anteilig entwickelt? 20. In welchem Umfang standen in den zurückliegenden 15 Jahren jeweils und insgesamt projektbezogene Landesmittel für Handlungsprogramme und Maßnahmen der Naturparke zur Verfügung? 21. In welchem Umfang wurden in den zurückliegenden 15 Jahren jeweils und insgesamt projektbezogene Landesmittel für Handlungsprogramme und Maßnahmen der Naturparke eingesetzt? 22. In welchem Umfang wurden die Handlungsprogramme und Maßnahmen der Naturparke in diesen Jahren durch Landesmittel jeweils und insgesamt anteilig finanziert? 23. In welchem Umfang wurden Handlungsprogramme und Maßnahmen der Naturparke in den zurückliegenden 15 Jahren jeweils und insgesamt nicht oder defizitär durch das Land gefördert ? 24. Inwieweit entsprechen die Handlungsprogramme der Naturparke jeweils und insgesamt in den zurückliegenden 15 Jahren dem sachlich begründeten Handlungsbedarf? Inwieweit verlangte dieser weitergehende Handlungsprogramme? Inwieweit ging der angemeldete Förder - bedarf über das Handlungsprogramm hinaus? 25. Inwieweit basieren die durchgeführten Maßnahmen auf gemeinsam mit der Regierung abgestimmten Handlungsprogrammen? 26. Inwieweit sind in den zurückliegenden 15 Jahren von den rheinland-pfälzischen Naturparken vorgesehene Maßnahmen wegen nicht ausreichender finanzieller Unterstützung durch das Land verschoben, reduziert oder nicht planmäßig durchgeführt worden? 27. Welche Entwicklung ist für die Handlungsprogramme der Naturparke hinsichtlich Umfang und Kosten für die nächsten Jahre vorgesehen? 28. Welcher angemeldete Förderungsbedarf wird für die nächsten Jahre insoweit erwartet? 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5121 Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Große Anfrage namens der Landes - regierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 10. Juni 2015 – wie folgt beantwortet: 3 29. Welches Handlungskonzept hat die Landesregierung zur Weiterentwicklung der Naturparkarbeit und ihrer Finanzierung? 30. Wie reagiert die Landesregierung auf die Kritik der rheinland-pfälzischen Naturpark-Vorsitzenden daran, dass die zur Verfügung stehenden Projektmittel nicht ausreichten, um die in Abstimmung mit dem Land aufgestellten Handlungsprogramme umzusetzen? 31. Wie reagiert die Landesregierung auf die von den rheinland-pfälzischen Naturpark-Vorsitzenden geäußerte Kritik daran, dass der Nationalpark eine unvergleichlich höhere Personalausstattung und deutlich bessere Finanzierungsaussichten habe als die Naturparke? 32. Hält es die Landesregierung nicht für sinnvoll, das grenzüberschreitende Biosphärenreservat Pfälzerwald/Nordvogesen mit Blick auf die dort gestellten besonderen Aufgaben, ähnlich wie den neuen Nationalpark, haushaltsrechtlich eigenständig zu behandeln? 33. Wie beurteilt die Landesregierung, dass das Biosphärenreservat Pfälzerwald/Nordvogesen hinsichtlich seiner personellen und finanziellen Ausstattung gegenüber anderen vergleich - baren Bioshärenreservaten deutlich schlechter dasteht? 34. Das Biosphärenreservat Pfälzerwald/Nordvogesen hat nach den Vorgaben des MABNationalkomitees der Unesco deutlich weitergehende Aufgaben als die übrigen Naturparke im Land. Wie beabsichtigt die Landesregierung die Finanzausstattung für diese zusätzlichen Aufgaben dauerhaft sicherzustellen? 35. Die Landesregierung hat die Aufgaben für das Biosphärenreservat Pfälzerwald/Nordvogesen auf den Bezirksverband Pfalz übertragen. Wäre es deshalb nicht notwendig und sinnvoll, die dem Bezirksverband Pfalz für die Wahrnehmung von Landesaufgaben zustehende Finanzausstattung nach § 15 der Bezirksordnung um einen Ansatz für dieses neue und zusätzliche Aufgabengebiet zu erhöhen, dessen Umfang sich an den Kosten für die Wahrnehmung dieser zusätzlich übertragenen Aufgaben orientieren muss? Die acht rheinland-pfälzischen Naturparke umfassen fast ein Drittel der Landesfläche. Allein aufgrund dieser großen Ausdehnung haben die Naturparke eine große Bedeutung für die naturnahe Erholung, die nachhaltige Regionalentwicklung sowie die Umwelt - bil dung. Im kürzlich stattgefundenen Gespräch der Vorsitzenden der Naturparkträgerorganisationen mit Ministerin Ulrike Höfken wurde diese herausragende Rolle einvernehmlich unterstrichen. Die Naturpark-Vorsitzenden kündigten an, künftig untereinander noch enger zu kooperieren, Synergieeffekte zu nutzen und den Dialog mit der Landesregierung zu intensivieren. Diese Initiative wird von der Landesregierung ausdrücklich begrüßt und die gute Arbeit der Naturparke gelobt. Im Gespräch wurde vereinbart im engen Dialog Programme und Fördermöglichkeiten weiter zu optimieren. Naturparke sind weithin bekannte Instrumente des Natur- und Landschaftsschutzes. Sie stellen allerdings im Vergleich mit anderen Schutzkategorien des Naturschutzes eine vergleichsweise niedrige Schutzfunktion dar. Von den schätzungsweise 600 Schutzgebieten dieses Typs in Europa befinden sich aktuell 104 in Deutschland, acht hiervon in Rheinland-Pfalz. Sie entsprechen der Kategorie V der Klassifizierungen der internationalen Union zur Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen (IUCN). Insoweit handelt es sich regelmäßig um Schutzgebiete, deren Management sich auf den Schutz der Natur, der nachhaltigen Entwicklung und der Erholung bezieht. Naturparke gehören mit Biosphärenreservaten und Nationalparks zum System der großräumigen Schutzgebiete. Jedes der Schutzgebiete hat seine besondere Funktion. Um diese zu verdeutlichen hat der EUROPARC Deutschland als Dachverband der großräumigen Schutzgebiete mit seinen Mitgliedern, in Abstimmung mit dem Verband Deutscher Naturparke, Leitbilder entwickelt: Naturparks Harmonisches Miteinander für Mensch und Natur Biosphärenreservat Modellregionen für ein ausgeglichenes Zusammenleben von Mensch und Natur Nationalparke Natur Natur sein lassen Im Vergleich der Schutzgebiete ist der Nationalpark die am stärksten über IUCN-Kriterien reglementierte Schutzgebietskategorie, vor allem da im Gebiet großräumige natürliche Prozesse ablaufen. Auch das Biosphärenreservat unterliegt einem strengen Schutzregime , da eine Anerkennung und regelmäßige Überprüfung durch die UNESCO erfolgt. Naturparke in Rheinland-Pfalz haben folgendes Schutz- und Leistungsniveau: – Einrichtung durch das Land auf der Grundlage naturschutzfachlicher Vorgaben; – Sicherung der Landschaft und Verankerung der gebietsspezifischen Naturparkziele jeweils in einer Landesverordnung der obers - ten Naturschutzbehörde, die im Einvernehmen mit der obersten Landesplanungsbehörde erlassen wird; – Festlegung der einzelnen Schutzbestimmungen für die gesamte Naturparkfläche zumindest auf Niveau von Landschaftsschutzgebietsverordnungen ; Drucksache 16/5121 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode – Ausweisung gesonderter Kernzonen für die naturnahe Erholung in der Stille, – Umsetzung der Schutzziele und Entwicklungsmaßnahmen nicht durch Landesbehörden, sondern durch hierfür bestimmte Naturparkträgerorganisationen im Auftrag des Landes; – Zusammenfassung der hierfür im Einzelnen erforderlichen Maßnahmen in zehnjährigen und verbindlichen Handlungsprogram - men der Naturparkträger unter Billigung des Landes; – Zum Erfüllen dieses Schutzniveaus werden Naturparkträger gemäß Landeshaushalt hinsichtlich der Umsetzung der Handlungsprogramme und zugunsten der eingerichteten Geschäftsstellen gefördert. Diese Rahmenbedingungen sind nach Auffassung der Landesregierung geeignet, der Aufgabenstellung erfolgreich zu entsprechen. Danach gehört es zu den Zielsetzungen für Naturparke: – Erholung und nachhaltigen Tourismus, – Landschaftsschutz unter Einschluss von Arten- und Biotopschutz, – umweltgerechte Landnutzungen sowie – eine nachhaltige Regionalentwicklung gleichrangig, ausgewogen und integriert zu verfolgen. Da die Mehrzahl der hierfür notwendigen Maßnahmen auch eine Informations - und Bildungsarbeit voraussetzt, gehören insbesondere Maßnahmen zur Bildung für nachhaltige Entwicklungen traditionell und bewährt zu den Arbeitsschwerpunkten der Naturparkträger. Der Naturpark Pfälzerwald ist deutscher Teil des grenzüberschreitenden und von der UNESCO anerkannten Biosphärenreservats „Pfälzerwald-Vosges du Nord“. Insoweit werden in diesem Naturpark gewisse zusätzliche Aufgaben wahrgenommen. Im Zusammenhang der Ausweisung des ersten Nationalparks auf dem Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz ist die gute Zusammenarbeit mit dem Naturpark Saar-Hunsrück hervorzuheben. Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellung der beiden Schutzgebietskategorien wird eine enge Zusammenarbeit im Schutzgebietsverbund erfolgen. Auf den Naturpark Saar-Hunsrück werden daher besondere Anforderungen zukommen. Die Aufgaben erfordern jeweils eine überlegte Auswahl der einzelnen Arbeitsprojekte. Die Naturparke haben hierzu ihre Projekte im Rahmen der gesetzlich festgeschriebenen Handlungsfelder in den Handlungsprogrammen festgelegt. Die aktuellen Handlungsprogramme umfassen Einzelmaßnahmen der Haushaltsjahre 2009 bis 2018 und stehen in Abhängigkeit der jeweiligen Haushaltssituation . Diese werden nach Maßgabe des Landeshaushalts gefördert. Alle acht Handlungsprogramme können auf der Internet - seite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten eingesehen werden 1). Mit den in Rheinland-Pfalz eingerichteten Naturparken sind Plattformen verfügbar, regional und auf die natur- und kulturräumlichen Anforderungen bezogen, nachhaltige Entwicklungen auf allen relevanten Ebenen zu konzipieren, zu erproben und zu verbreitern . Das Spektrum der gegenwärtig erbrachten Leistungen und Erfolge ist ermutigend. Die Landesregierung begrüßt die Anstrengungen der Naturparkträger – etwa in Bezug auf die Qualitätsoffensive des bundesweit tätigen Verbands deutscher Naturparke (VDN) oder hinsichtlich der inhaltlichen Weiterentwicklung des Naturparks Pfälzerwald im Rahmen der gezielten Empfehlungen des deutschen Nationalkomitees zum MAB-Programm der UNESCO. Die acht bestehenden Naturparke umfassen 31,6 Prozent der Landesfläche. Die Gesamtgröße aller 104 deutschen Naturparke erreicht etwa 27 Prozent der Landfläche Deutschlands (Quelle: Bundesamt für Naturschutz). Die zusätzliche Ausweisung von Naturparken ist angesichts der Struktur des schon bestehenden Naturparknetzes und seiner Flächengröße nicht erforderlich. Alle naturnahen Großregionen des Landes verfügen über zumindest einen Naturpark. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Große Anfrage 16/4902 der Fraktion der CDU namens der Landesregierung wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Naturparke in Rheinland-Pfalz in den zurückliegenden 15 Jahren bis heute entwickelt? In den zurückliegenden 15 Jahren sind zwei Naturparke zu den vorher schon bestehenden sechs Naturparken in Rheinland-Pfalz hinzugekommen. Dies waren der Naturpark Soonwald-Nahe sowie der Naturpark Vulkaneifel, die 2005 (Soonwald-Nahe) bzw. 2010 (Vulkaneifel) über den Erlass entsprechender Landesverordnungen ausgewiesen wurden. 4 1) http://mulewf.rlp.de/natur/naturschutz-konkret/naturparke-in-rheinland-pfalz/handlungsprogrammeder-naturparke/. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5121 2. Wie haben sich Ihre Gesamtfläche und ihr Anteil an der Gesamtfläche des Landes in diesem Zeitraum entwickelt? Vor Ausweisung der Naturparke Soonwald-Nahe und Vulkaneifel betrug die Gesamtfläche der seinerzeit bestehenden sechs Natur - parke 4 581 km². Dies entsprach einem Anteil von 23,1 Prozent der Landesfläche. Unter Einschluss der beiden 2005 bzw. 2010 ausgewiesenen und vorstehend genannten Naturparke beträgt die Gesamtfläche der Naturparke nunmehr 6 272 km². Dies entspricht einem Anteil von 31,6 Prozent der Landesfläche von Rheinland-Pfalz. 3. Wie hoch ist der Flächenanteil von Naturpark-Kernzonen im Verhältnis zur Landesfläche? Der Flächenumfang der aktuell in sieben der acht Naturparke des Landes ausgewiesenen 44 Kernzonen (im Pfälzerwald als Stillezonen bezeichnet) entspricht 6,0 Prozent der Landesfläche. Die Naturparkkernzonen dienen der Erholung in der Stille und heben sich damit von Kernzonen des Nationalparks bzw. des Biosphärenreservats, wo der Prozessschutz im Vordergrund steht, ab. 4. Welche Aufgaben sind den rheinland-pfälzischen Naturparken jeweils und insgesamt übertragen? Alle acht rheinland-pfälzischen Naturparke führen Projekte mit unterschiedlicher Intensität in den folgenden sieben Handlungsfeldern durch: 1. Projekte zur naturnahen und naturverträglichen Erholung, 2. Angebote für Bildung und Information zu Natur und Landschaft, 3. Mitwirkung bei Landschaftspflege und Landschaftsentwicklung, 4. Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt, 5. Initiative zugunsten des nachhaltigen Tourismus, 6. Impulse für dauerhaft umweltgerechte Landnutzungen, 7. Unterstützung einer nachhaltigen Regionalentwicklung. Im Zusammenhang mit seiner Funktion als Träger des deutschen Teils des grenzüberschreitenden deutsch-französischen Biosphä - ren reservats sind der Trägerorganisation dieses Naturparks, ergänzend zu den vorstehend genannten Aufgaben, zusätzlich die 8. Zusammenarbeit im Weltnetz der Biosphärenreservate sowie 9. Beobachtung, Dokumentation und Monitoring der Gebietsentwicklung übertragen worden. Nähere Einzelheiten hierzu können teilweise den Naturparkverordnungen entnommen werden. 5. Wie haben sich die Aufgaben der Naturparke in Rheinland-Pfalz in den letzten 15 Jahren bis heute entwickelt? Zielsetzungen und Funktionen der Naturparke sowie die Aufgabenstellung für die Naturparkträger ergeben sich aus den jeweils gültigen naturschutzrechtlichen Vorgaben. Die bis 2005 wirksamen Vorschriften des seinerzeitigen Landespflegegesetzes definierten Naturparke als großräumige Landschafts - schutzgebiete, die sich wegen ihrer Eigenart, ihrer Schönheit oder ihres Erholungswerts für die Erholung größerer Bevölkerungsteile eignen, hierfür nach den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und Landesplanung benötigt werden und durch Rechtsverordnung dazu bestimmt sind. Als Aufgabe der Naturparkträgerorganisation wurde die einheitliche Entwicklung des Naturparks bestimmt. Mit Inkrafttreten des Landesnaturschutzgesetzes vom 12. Oktober 2005 wurden sowohl die Zielsetzung für Naturparke als auch die Aufgabenstellung der Naturparkträger präzisiert. Diese bis heute gültigen gesetzlichen Vorgaben weisen den Naturparken Aufgaben in den Bereichen Landschaftsschutz und -pflege, Arten- und Biotopschutz, nachhaltiger Tourismus, Erholung, umweltgerechte Landnutzung sowie nachhaltige Regionalentwicklung zu. Die hieraus resultierenden Aufgabenstellungen der Naturparkträger können der Beantwortung zu Frage 4 entnommen werden. Die Handlungsprogramme listen die erforderlichen Einzelmaßnahmen zur Umsetzung dieser Aufgabenstellungen auf. 6. Inwieweit ist die Feststellung richtig, dass die Naturparke in Rheinland-Pfalz in ihren Regionen seit Jahren Aufgaben wahrnehmen, die jetzt auch im Nationalparkprogramm enthalten sind? Anders als in der Frage angedeutet, besteht zwischen Nationalparken und Naturparken keine Aufgabenidentität. Naturparke und Nationalparke gehören zwar beide der Kategorie der großräumigen Schutzgebiete an, die im nationalen Naturschutzrecht und der IUCN verankert sind. In Naturparken geht es vorrangig um die nachhaltige Entwicklung der durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt. In Nationalparken geht es weit darüber hinausgehend um die ungestörte Entwick - lung natürlicher Prozesse: Natur Natur sein lassen. Prozessschutzflächen in Nationalparks ermöglichen die freie Entwicklung natürlicher Abläufe. In einem Waldnationalpark wie im Nationalpark Hunsrück-Hochwald werden Lebensräume entstehen, die ökologisch spezialisierten seltenen Arten Lebensräume bieten , welche im bewirtschafteten Wald nur in geringer Flächenausprägung zu finden sind. Gerade Nationalparke liefern als zusammenhängendes Freilandlabor wichtige Erkenntnisse, wie sich unbehandelte Wälder zukünftig entwickeln. Der Nationalpark Hunsrück -Hochwald ist auch zentraler Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Dort heißt es: „Wir streben folgendes an: … natürliche Entwicklung auf 10 Prozent der Waldfläche der öffentlichen Hand.“ 5 Drucksache 16/5121 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das Nationalparkgesetz Hunsrück-Hochwald für den Nationalpark Hunsrück-Hochwald sieht zum Nationalparkplan Maßnahmen vor, die spezifisch auch Teilbereiche dieser an die Schutzgebietskategorien dargestellten Aufgaben umfassen. Dies lässt sich aus den §§ 4 bis 6 des zugehörigen Staatsvertrags zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald herleiten. Die insoweit vorgesehenen Maßnahmen betreffen beispielsweise den Schutz der Biodiversität, die naturnahe Erholung, Bildungsmaßnahmen und die nachhaltige Entwicklung der Nationalparkregion . Die enge Kooperation zwischen beiden Schutzgebieten wird insbesondere in § 6 Abs. 2 des Nationalpark-Staatsvertrags verankert : „Die Ziele und Maßnahmen des Nationalparkplans und die Planungen und Handlungsprogramme des Naturparks Saar-Hunsrück sollen aufeinander abgestimmt werden.“ Die Erarbeitung des Nationalparkplans wird nach der Errichtung des Nationalparkamts, der Eröffnung des Nationalparks und der Konstituierung der Nationalpark-Versammlung beginnen. 7. Welche Bedeutung haben die Naturparke in Rheinland-Pfalz mit ihrer Arbeit für das Ziel der Biodiversität? Welche Leistungen erbringen sie hierfür? Welches sind ihre Erfolge und ihre künftigen Aufgaben hierfür? Der Biodiversitätsschutz ist kein im Landesnaturschutz vorgesehenes prioritäres Ziel der Naturparke. Trotzdem werden auch Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Handlungsprogrammen als ein Handlungsfeld definiert. Typische Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang von den Naturparken umgesetzt werden, sind unter anderem Offenhaltungsmaßnahmen , die Sicherung und ökologische Aufwertung von Fließgewässern und Auenbereichen, Kurse zu alten Kulturtechniken wie zum Obstbaumschnitt oder zum Trockenmauerbau. Zur Umsetzung von Biodiversitätsmaßnahmen gibt es vielfältige Aktivitäten, die von anderer Stelle als den Naturparkträgern gesteuert werden. Hier sind vor allem Vertragsnaturschutzprogramme, Biotopbetreuung und Großprojekte wie EU-LIFE zu nennen. Zum Beispiel liegen in den Naturparken Flächen der vier LIFE-Projekte „Borstgrasrasen/Arnika“, „Soonwald“, „Moore“, „Luchs“ sowie „Hochwald“. 8. Welche Bedeutung haben die Naturparke in Rheinland-Pfalz mit ihrer Arbeit für den Gedanken des Naturschutzes durch Nutzung und in Verbindung mit den Lebensräumen der Menschen? Welche Leistungen erbringen sie hierfür? Welches sind ihre Erfolge und ihre künftigen Aufgaben hierfür? Während der Naturpark überwiegend eher flankierende Unterstützung zur Umsetzung des Gedankens „Naturschutz durch natur - schutzgerechte Nutzung“ leistet, sind andere Instrumente des Naturschutzes besser geeignet, unmittelbar die naturschutzgerechte Nutzung zu fördern. Als solche Instrumente sollen hier beispielhaft hervorgehoben werden: – Programme PAULa bzw. EULLa: Zahlung von Prämien zur Sicherstellung extensiver Nutzungsweisen und Beratung durch Expertenteam, – Partnerbetrieb Naturschutz, – Biotopbetreuung: Durchführung von Naturschutzmaßnahmen in Schutzgebieten und Betreuung durch Expertenteam der Biotopbetreuung , – Projekte der Unteren Naturschutzbehörde aus Ersatzgeldern, – Umsetzung des „Biotopholz, Altbaum und Totholz (BAT)“-Konzepts im Zuge der FSC-Zertifizierung von Landesforsten. 9. Welche Bedeutung haben die Naturparke in Rheinland-Pfalz mit ihrer Arbeit für den Klimaschutz? Welche Leistungen erbringen sie hierfür? Welches sind ihre Erfolge und ihre künftigen Aufgaben hierfür? Der Klimaschutz ist gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG eine herausragende Aufgabe des Naturschutzes. Dazu gehört nach dieser Vorschrift auch die Nutzung erneuerbarer Energien. Daher muss auch in Naturparken ein Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien erbracht werden. Mit der Einrichtung von Naturparken in Rheinland-Pfalz sollen naturverträgliche, ressourcenschonende Landnutzungsformen wie naturnahe Forstwirtschaft und ressourcenschonende Landbewirtschaftung sowie ressourcenschonende Energieerzeugungsformen gefördert werden. Damit verbunden ist auch ein möglichst geringer Ausstoß an Treibhausgasen bzw. die Bindung und Speicherung von Treibhausgasen, insbesondere CO2, beispielsweise in Böden, Wäldern, Dauergrünland und langlebigen Produkten. In den Naturparken in Rheinland-Pfalz stehen aktuell (1. Quartal 2015) 27 Windenergieanlagen. Diese ermöglichen eine CO2-Einsparung von über 700 000 Tonnen pro Jahr. Einige Naturparke entwickeln auch energetische Nutzungskonzepte für ihre Infozentren und Dienstgebäude. Beispiele dafür sind in Rheinland-Pfalz das Infozentrum „Haus der Nachhaltigkeit“ in Johanniskreuz oder das „Hunsrückhaus“ am Erbeskopf im Naturpark Saar-Hunsrück. 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5121 Naturparkträger unterstützen – beispielsweise im Naturpark Pfälzerwald – zudem in verschiedenen Projekten die Förderung der Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen z. B. aus Schwachholz oder Schnittgut aus Naturschutzmaßnahmen, durch Wettbewerbe, Evaluierung oder die Bewerbung entsprechender Aktivitäten. Projekte zur Förderung intakter, wachsender Moorlebensräume dienen des Weiteren der Rückhaltung von andernfalls freiwerdendem Kohlendioxid. Die Unterstützung der Produktion und Vermarktung regionaler Produkte führt u. a. zu klimafreundlichen kurzen Transportwegen. Die gezielte Zusammen - arbeit mit den Trägern des ÖPNV bei Angeboten für die Besucher der Naturparke unterstützt eine klimafreundliche Mobilität und hilft gleichzeitig, die Erlebnisqualität der Naturparklandschaften zu erhalten. Eine weitere Bedeutung Naturparke für den Klimaschutz hat ganz generell die dort wirksame Stärkung eines sanften, naturverträglichen Tourismus. Ein Urlaub in einem heimischen Naturpark ist ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz im Vergleich zu sonstigen Urlaubszielen in fernen Ländern, für die oft sehr weite Entfernungen zu überwinden sind. Auch deshalb unterstützen die Naturparke in Kooperation mit regionalen Partnern und schlüssigen Konzepten den nachhaltigen Tourismus. Konkrete Produkte wie „CO2-neutraler Urlaub“ oder die Zertifizierung von klimaschonenden Betrieben können einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und stellen wichtige Zukunftsaufgaben dar. 10. Welche Bedeutung haben die Naturparke in Rheinland-Pfalz mit ihrer Arbeit für die Regionalentwicklung? Welche Leistungen erbringen sie hierfür? Welches sind ihre Erfolge und ihre künftigen Aufgaben hierfür? Wichtig für die Regionalentwicklung ist die Zuarbeit der Naturparke bei der Etablierung und Umsetzung von LEADER- und INTERREG-Projekten. Vertreter der Naturparke sind als Mitglieder in den LEADER-LAG Ideengeber, Mitgestalter und Projektträger einer nachhaltigen und naturschutzorientierten Regionalentwicklung. Aufgrund der Erfahrungen der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 sind die von den LAG im Rahmen des LEADER-Bewerbungsverfahrens von der Landesregierung gemachten Vorgaben verpflichtend einzubinden . Über das Engagement der Naturparkträger in der LEADER-LAG kann zur Entwicklung und Umsetzung von Projekten, insbeson - dere in den Bereichen Naturschutz, Erholung/nachhaltiger Tourismus, Umweltbildung sowie regionale Wertschöpfungsketten bedeutend beigetragen werden. Hier ist beispielsweise das grenzüberschreitende Großprojekt „Flussvertrag OUR“ zu nennen. In diesem Rahmen (LEADER bzw. INTERREG) sollen auch zukünftig umfangreiche Projekte durchgeführt werden. Bereits in der Förderperiode 2007 bis 2013 wurden im Rahmen des Entwicklungsprogramms PAUL Naturparkregionen wie beispielsweise der Pfälzerwald, Süd- oder Vulkaneifel, der Naturpark Saar-Hunsrück und der Naturpark Soonwald-Nahe über die Entwicklungskonzeptionen in das Förderspektrum des LEADER-Ansatzes eingebunden und so Projekte realisiert (beispielsweise im Bereich Streuobst, Geotourismus etc.). Für die Förderperiode 2014 bis 2020 wird das ELER-Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft , Ernährung“ (EPLR EULLE) vor allem mit seinem LEADER-Ansatz eine ähnlich wichtige Rolle spielen. Vertreterinnen und Vertreter der Naturparke haben sich frühzeitig in den Projektgruppen in die Diskussionen zur Erarbeitung des Entwicklungsprogramms EULLE eingebracht. Außerdem haben sie bei Erstellung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeption (LILE) der LEADER-Aktionsgruppen aktiv mitgewirkt. 11. Welche Bedeutung haben die Naturparke in Rheinland-Pfalz mit ihrer Arbeit für die Bildungsarbeit im Bereich Umwelt- und Naturschutz? Welche Leistungen erbringen sie hierfür? Welches sind ihre Erfolge und ihre künftige Aufgaben hierfür? Angebote für Bildung und Information zu Natur und Landschaft begleiten alle Handlungsfelder der rheinland-pfälzischen Naturparke . Der Naturpark Saar-Hunsrück hat die Umweltbildung sogar als prioritäres Handlungsfeld bestimmt. Alle Naturparke arbei - ten mit den Trägern der schulischen und außerschulischen Bildung zusammen und fördern so das Wissen und das Verständnis für die Ziele ihrer Arbeit und die Kenntnisse über die heimischen Kulturlandschaften. Sie ergänzen wertvolle Umweltbildungsangebote, beispielsweise von Landesforsten, von Naturschutzverbänden und sonstigen Insti - tutionen. Umweltbildungsangebote von Landesforsten Rheinland-Pfalz in den Naturparken 7 Naturpark Forstamt Umweltbildungsangebot bzw. -einrichtung Nassau Lahnstein Rucksackschule2) Pfälzerwald Annweiler Rucksackschule Pfälzerwald Bad Dürkheim Rucksackschule Pfälzerwald Haardt Rucksackschule Pfälzerwald Johanniskreuz Haus der Nachhaltigkeit 2) Bei der Rucksackschule handelt es sich um ein mobiles Bildungsangebot in Händen zertifizierte Waldpädagoginnen und Waldpädagogen, das auch auf die räumlichen Bedürfnisse der Schulen und anderer Zielgruppen eingeht und diesen im wörtlichen Sinne entgegen kommt. Drucksache 16/5121 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12. Welche Bedeutung haben die Naturparke in Rheinland-Pfalz mit ihrer Arbeit für Erholung und nachhaltigen Tourismus? Welche Leistungen erbringen sie hierfür? Welches sind ihre Erfolge und ihre künftige Aufgaben hierfür? Die Natur- und Kulturlandschaften in Rheinland-Pfalz spielen eine ganz entscheidende Rolle für den Tourismus und mithin auch für die Tourismusstrategie 2015 des Landes. Die Ziele der Tourismusstrategie lassen sich auf drei Ebenen beschreiben: – Nachhaltigkeit als übergeordnetes Ziel und Verpflichtung der Tourismusbranche, – Steigerung der Wertschöpfung als zentrales Ziel der Strategie, – abgeleitetes Profilierungs-, Qualitäts-, Struktur- und Konzentrationsziel. Dem übergeordneten Ziel der Umsetzung eines ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Tourismus fühlen sich alle touris - tischen Strategien, Initiativen und Aktivitäten verpflichtet. Zwei Aspekte werden dabei besonders angestrebt: die Förderung und Bewahrung der Regionalität und eine stärkere Berücksichtigung ökologischer Aspekte, vor allem die Verminderung des Ressourcenund Flächenverbrauchs. Naturerlebnis ist ein starkes Reisemotiv, die Bedeutung der Naturlandschaft wird aufgrund der Vernetzung von Naturerlebnis und Gesundheit (Bewegung, Entspannung) weiter zunehmen. Die Erholung in der Natur war bereits Zielsetzung im Rahmen der Formulierung der Naturparkidee im Jahre 1956. Die Naturparke Südeifel und Rhein-Westerwald haben diese Betätigungsfelder besonders hoch gewichtet und in ihrer Arbeit deshalb als priori - täres Handlungsfeld innerhalb ihrer Handlungsprogramme definiert. Zu den Aufgaben der Naturparke gehört es, die wertbestimmenden Qualitäten zu bewahren, Einrichtungen zur Besucherinforma - tion und Erholungsnutzung zu schaffen und zu unterhalten, die gleichzeitig der Besucherlenkung dienen, um sensible Lebensräume in den Naturparken zu schützen. Erfolgreich waren die Naturparke bei der Entwicklung eines Angebots von Prädikatswanderwegen, wie beispielsweise dem SaarHunsrück -Steig, dem Soonwald-Steig und anderen qualitativ hochwertigen Wanderwegangeboten. Durch die Kooperation in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der rheinland-pfälzischen Naturparke wird darauf geachtet, mögliche Synergien zu nutzen und mit der notwendigen gebietsspezifischen Profilierung zu harmonisieren. 13. Welche Bedeutung haben die Naturparke in Rheinland-Pfalz mit ihrer Arbeit für die Idee der Kooperation gesellschaftlicher Gruppen und des Ausgleichs von Interessen? Welche Leistungen erbringen sie hierfür? Welches sind ihre Erfolge und ihre künftigen Aufgaben hierfür? Die Naturparke pflegen einen engen Kontakt zu den zuständigen Kommunen, Behörden und den Verbänden des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, des Tourismus, der Kultur und des Sports, um Ziele und Interessen aufeinander abzustimmen und Konflikte zu vermeiden. 8 Naturpark Forstamt Umweltbildungsangebot bzw. -einrichtung Pfälzerwald Kaiserslautern Rucksackschule Pfälzerwald Otterberg Rucksackschule Pfälzerwald Wasgau Rucksackschule Pfälzerwald Westrich Rucksackschule Rhein-Westerwald Dierdorf Rucksackschule Rhein-Westerwald Koblenz Rucksackschule Saar-Hunsrück Idarwald Rucksackschule Saar-Hunsrück Saarburg Rucksackschule Soonwald-Nahe Simmern Waldjugendherberge Sargenroth Soonwald-Nahe Soonwald Walderlebniszentrum Soonwald Soonwald-Nahe Soonwald Rucksackschule Südeifel Neuerburg Wald-Jugendheim Dasburg Südeifel Trier Rucksackschule Vulkaneifel Daun Rucksackschule Vulkaneifel Wittlich Rucksackschule Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5121 In einzelnen Fällen kooperieren sie über den regionalen Rahmen hinaus mit Nachbarn in anderen Bundesländern und Nachbarstaaten . Dies betrifft die Naturparke Nordeifel (grenzüberschreitender Naturpark mit Nordrhein-Westfalen und Belgien), Südeifel (grenzüberschreitender Naturpark mit Luxemburg), Saar-Hunsrück (grenzüberschreitender Naturpark mit Saarland) und Pfälzerwald (grenzüberschreitendes Biosphärenreservat mit Frankreich). 14. Wie viele Menschen erreichen die Naturparke jährlich mit ihrer Arbeit jeweils und insgesamt? Der Landesregierung liegen keine Zahlen über die Besucher- und Übernachtungszahlen in den Naturparken vor. 15. Wie stellt sich die finanzielle Situation der Naturparke in Rheinland-Pfalz jeweils und insgesamt dar? Die Naturparkträger haben ihre jeweiligen Haushalte nach Kenntnis der Landesregierung in der Vergangenheit immer ausgleichen können. Über gegenwärtig abweichende finanzielle Situationen ist nichts bekannt. 16. Wie haben sich die institutionellen Kosten der rheinland-pfälzischen Naturparke in den zurückliegenden 15 Jahren jeweils und insgesamt entwickelt? Um welche Kosten handelt es sich hierbei konkret? 17. Wie hat sich die institutionelle Landesförderung der Naturparke in Rheinland-Pfalz jeweils und insgesamt in diesen Jahren absolut und anteilig entwickelt? Um welche Förderungszwecke handelt es sich konkret? Die institutionellen Kosten der Naturparkträger umfassen diejenigen Kosten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Geschäfts - stellen (Personalkosten, laufende Geschäftsangelegenheiten, Mieten [nebst Nebenkosten] und Beschaffung) anfielen. Aus der Befra - gung der Naturparkträger durch das MULEWF geht hervor, dass die Kosten im Jahr 2000 bei insgesamt 584 628,72 Euro lagen und bis zum Jahr 2014 auf insgesamt 1 681 495,02 Euro gestiegen sind (Tabelle 1). Dies entspricht einer Steigerung in 15 Jahren auf fast das Dreifache der ursprünglichen Summe (mittlerer Zuwachs pro Jahr 19 Prozent) bei gleichzeitigem Anstieg der Förderung um das Vierfache. Die institutionelle Landesförderung stieg nämlich von 140 605 Euro im Jahr 2000 auf 588 005 Euro im Jahr 2014 an (Tabelle 2). Im betrachteten Zeitraum wurden die Naturparke Soonwald-Nahe (2005) und Vulkaneifel (2010) gegründet bzw. die ehrenamtliche in eine hauptamtliche (Naturpark Rhein-Westerwald, 2012) Geschäftsführung umgestellt. Die institutionelle Landesförderung bezieht sich auf – die laufenden Geschäftsführungskosten (Verbrauchsmittel, Porti usw.) sowie – die Personalkosten für das wissenschaftliche Personal. Nicht förderfähig sind – alle übrigen Personalkosten (jenseits des wissenschaftlichen Personals), – die Kosten der Räumlichkeiten zur Unterbringung des Personals, – die hiermit verbundenen Nebenkosten, – die Ausstattung mit Material, Geräten und Anlagen, – die persönlichen Ausstattungen und notwendigen Fortbildungskosten sowie – die Reisekosten. Die Gewährung dieser institutionellen Förderung ist entscheidend für die Beschäftigung hauptamtlichen Personals bei den Ge - schäfts stellen der Naturparkträger. Ab 2015 werden zwei zusätzliche Fachkräfte beim Naturpark Saar-Hunsrück realisiert. Beim Träger des Naturparks Pfälzerwald soll jetzt eine zusätzliche Fachkraft für Umweltbildung eingestellt werden. Für diese Personalaufstockungen ist die institutionelle Förderung durch das Land entsprechend erhöht worden. 18. Wie haben sich Umfang und Kosten der beschlossenen Handlungsprogramme und durchgeführten Maßnahmen der rheinland-pfälzischen Naturparke jeweils und insgesamt in den zurückliegenden 15 Jahren entwickelt? 19. Wie hat sich die projektbezogene Landesförderung hierfür jeweils und insgesamt in diesen Jahren absolut und anteilig entwickelt? Der sachliche Umfang der seitens der Naturparkträger vorgesehenen Einzelmaßnahmen kann direkt den einzelnen Handlungsprogrammen entnommen werden 3). Die Programme enthalten auch die geschätzten Kosten zur Durchführung dieser Maßnahmen und stehen immer unter dem Haushaltsvorbehalt. Die prognostizierten Kosten werden erst ab dem Jahr 2009 ausgewiesen und stiegen von 2 145 516,67 Euro im Jahr 2009 auf 2 950 719,33 Euro im Jahr 2014 (Tabelle 3) bei gleichzeitigem Anstieg der bereitgestellten Haushaltsmittel von 586 849,65 Euro im Jahr 2000 auf 1 091 226,20 Euro im Jahr 2014 (Tabelle 4). Dies entspricht einer Steigerung in 15 Jahren auf fast das Doppelte (mittlerer Zuwachs pro Jahr 12 Prozent). Handlungsprogramme erheben keinen Anspruch auf Durchfinanzierung seitens des Trägers bzw. des Landes. 9 3) http://mulewf.rlp.de/natur/naturschutz-konkret/naturparke-in-rheinland-pfalz/handlungsprogrammeder-naturparke/. Drucksache 16/5121 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Handlungsprogramme enthalten neben einer Kalkulation der voraussichtlichen Kosten der einzelnen Projekte auch die Höhe der jeweils benötigten Naturparkförderung durch das Land (Naturschutz). Diese Förderung beträgt im Regelfall 80 Prozent, bei Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes 100 Prozent der förderfähigen Kosten; bei Inanspruchnahme sonstiger Förderquellen kann sie im Einzelfall auch niedriger liegen. Die verbleibende Finanzierung muss seitens der Naturparkträger aus Eigenmitteln sicher gestellt werden. 20. In welchem Umfang standen in den zurückliegenden 15 Jahren jeweils und insgesamt projektbezogene Landesmittel für Handlungsprogramme und Maßnahmen der Naturparke zur Verfügung? 21. In welchem Umfang wurden in den zurückliegenden 15 Jahren jeweils und insgesamt projektbezogene Landesmittel für Handlungsprogramme und Maßnahmen der Naturparke eingesetzt? 22. In welchem Umfang wurden die Handlungsprogramme und Maßnahmen der Naturparke in diesen Jahren durch Landesmittel jeweils und insgesamt anteilig finanziert? 23. In welchem Umfang wurden Handlungsprogramme und Maßnahmen der Naturparke in den zurückliegenden 15 Jahren jeweils und insgesamt nicht oder defizitär durch das Land gefördert? Handlungsprogramme stehen immer unter Haushaltsvorbehalt und sind langfristige Planungen. In den Handlungsprogrammen der Naturparkträger wird die naturparkseitig kalkulierte Höhe der zur Durchführung aller möglichen Projekte theoretisch benötigten Landesförderung wiedergegeben. Daraus ergibt sich auch der notwendige Eigenanteil der Naturparkträger. Da die Handlungsprogramme keinen Anspruch auf Durchfinanzierung seitens des Trägers (Eigenanteil) bzw. des Landes (ergänzende Förderung ) haben, konzentriert sich die Durchführung von den Trägern auf priorisierte Maßnahmen. Deshalb wurden in einzelnen Jahren bzw. für einzelne Naturparke nicht alle gelisteten Vorhaben der Handlungsprogramme in vollem Umfang durchgeführt. Bei einzelnen Naturparken ergaben sich wegen mehrjähriger bzw. verzögerter Projektumsetzungen fallweise auch höhere Fördersummen als für das Kalenderjahr ursprünglich kalkuliert. 24. Inwieweit entsprechen die Handlungsprogramme der Naturparke jeweils und insgesamt in den zurückliegenden 15 Jahren dem sachlich begründeten Handlungsbedarf? Inwieweit verlangte dieser weitergehende Handlungsprogramme? Inwieweit ging der angemeldete Förderbedarf über das Handlungsprogramm hinaus? 25. Inwieweit basieren die durchgeführten Maßnahmen auf gemeinsam mit der Regierung abgestimmten Handlungsprogrammen? Im Vorfeld der Aufstellung ihrer Handlungsprogramme hatten die Naturparke für einen Zeitraum von zehn Jahren gesichtet, welche Schwerpunktsetzungen und Einzelmaßnahmen in den vorgegebenen Handlungsfeldern festgelegt werden müssen oder sollten . Hierzu wurden im Vorfeld gesonderte, bilaterale, oftmals wiederholte Fachgespräche mit der obersten Naturschutzbehörde und dem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, dem gemäß § 47 des Landesnaturschutzgesetzes die Betreuung der Träger der Schutzgebiete obliegt, geführt. Es ist Aufgabe der Handlungsprogramme, alle erforderlichen Vorhaben zu bündeln. Die Handlungsprogramme sind nach ihrer Fertigstellung in den hierfür befugten Gremien der Naturparkträgerorganisationen erörtert und verabschiedet worden. Sie erhielten Wirksamkeit nach fachlicher Prüfung und Billigung durch die oberste Naturschutzbehörde des Landes. Naturparkträger haben die Möglichkeit, ihre Handlungsprogramme fortzuschreiben und bedarfsweise veränderten Rahmenbedingungen oder Zielsetzungen anzupassen. Von dieser Möglichkeit ist in Einzelfällen auch schon Gebrauch gemacht worden. 26. Inwieweit sind in den zurückliegenden 15 Jahren von den rheinland-pfälzischen Naturparken vorgesehene Maßnahmen wegen nicht ausreichender finanzieller Unterstützung durch das Land verschoben, reduziert oder nicht planmäßig durchgeführt worden? Das MULEWF führt keine Kontrollliste über den Fortschritt einzelner Maßnahmen. Teilweise konnten im Landeshaushalt bereitgestellte Mittel wegen fehlender Eigenanteile der Träger bzw. verzögertem Projektfortschritt nicht von den Trägern abgerufen werden. Es erfolgten Übertragungen in Folgejahre. 27. Welche Entwicklung ist für die Handlungsprogramme der Naturparke hinsichtlich Umfang und Kosten für die nächsten Jahre vorgesehen ? Handlungsprogramme stehen immer unter Haushaltsvorbehalt und sind langfristige Planungen. Die Landesregierung geht davon aus, dass die aktuell vorliegenden Handlungsprogramme einschließlich ihres Umfangs und der hiermit verbundenen Kosten bis zum Ende ihrer zehnjährigen Laufzeit 2018 ausreichend sind, im Bedarfsfall aber auch angepasst werden können. 28. Welcher angemeldete Förderungsbedarf wird für die nächsten Jahre insoweit erwartet? Die Landesregierung geht davon aus, dass der Förderbedarf bei Realisierung aller gelisteten Maßnahmen in den nächsten Jahren bei jährlich 1,5 bis maximal 2,0 Millionen Euro liegen wird. Der Förderbedarf wird deutlich geringer ausfallen, wenn verstärkt alternative , oft kofinanzierte, Finanzierungswege (z. B. EU-LIFE, Ersatzzahlungen, Aktion Blau Plus, LEADER) genutzt werden. Dies ist vorzugswürdig, weil bei gleicher Förderleistung der Landeshaushalt in geringerem Umfang in Anspruch genommen wird. 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5121 29. Welches Handlungskonzept hat die Landesregierung zur Weiterentwicklung der Naturparkarbeit und ihrer Finanzierung? Die Landesregierung beabsichtigt, die bewährte, gute und erfolgreiche Arbeit der Naturparkträger abzusichern und den Stellenwert dieser Organisationen auf diesem hohen Niveau zu erhalten. Im Übrigen steht sie in einem kontinuierlichen Meinungsaustausch mit den Verantwortlichen der Naturparkträger über grundsätzliche und aktuelle Themen der Naturparkarbeit. Hierzu gehören auch regelmäßige Treffen und Absprachen mit der Arbeitsgemeinschaft der Naturparkgeschäftsführer. Die Landesregierung begrüßt die von den Vorsitzenden der Naturparke vorgetragene Absicht, die Arbeit der Trägerorganisationen stärker zu bündeln und Synergieeffekte zu nutzen. Das MULEWF wird diese Zusammenarbeit aktiv unterstützen, vor allem auch mit dem Ziel alternative Finanzquellen besser zu nutzen. Jedwedes Handlungskonzept zur Weiterentwicklung der Naturparkarbeit würde die Landesregierung kooperativ mit und auf der Grundlage entsprechender Anforderungen von den in den Naturparkträgern Verantwortlichen und Mitwirkenden verfolgen. 30. Wie reagiert die Landesregierung auf die Kritik der rheinland-pfälzischen Naturpark-Vorsitzenden daran, dass die zur Verfügung stehenden Projektmittel nicht ausreichten, um die in Abstimmung mit dem Land aufgestellten Handlungsprogramme umzusetzen? Die Landesregierung hält die Kritik der Naturpark-Träger für unberechtigt. Die Tatsache, dass bereitgestellte Haushaltsmittel über Jahre nicht vollständig abgeflossen sind, ist ein Indiz, dass nicht mehr Projekte umgesetzt werden konnten. Beispielsweise wurden aus dem Haushaltsjahr 2014 Reste in der Höhe von 651 355 Euro auf das Jahr 2015 übertragen. Das entspricht 72 Prozent der in den beiden Haushaltstiteln ausgewiesenen 900 000 Euro für das ganze Jahr Falls es im Einzelfall Engpässe gibt, ist die Landesregierung gerne bereit, bei der Finanzierung der Naturparkarbeit nach Möglichkei - ten gesonderter Förderinstrumente (z. B. Aktion Blau plus) durch erleichterte Inanspruchnahme sowie durch Umschichtungen, zu suchen. Darüber hinaus besteht auch für die Naturparke die Möglichkeit, Projektförderungen zu erhalten. Wie in der Beantwortung der Frage 10 bereits ausgeführt, tragen innerhalb von Naturparken auch die EU-Förderprogramme zur Umsetzung der Maßnahmen bei. Die erweiterten Fördermöglichkeiten des LEADER-Ansatzes des Entwicklungsprogramms EULLE bieten beispielsweise in Abstimmung mit den LEADER-LAG entsprechende Ansatzpunkte. 31. Wie reagiert die Landesregierung auf die von den rheinland-pfälzischen Naturpark-Vorsitzenden geäußerte Kritik daran, dass der Nationalpark eine unvergleichlich höhere Personalausstattung und deutlich bessere Finanzierungsaussichten habe als die Naturparke? Naturparke gehören mit Biosphärenreservaten und Nationalparks zum System der großräumigen Schutzgebiete. Jedes der Schutzgebiete hat seine besondere Funktion und verschiedene Aufgaben. Um diese zu verdeutlichen, hat der EUROPARC Deutschland als Dachverband der großräumigen Schutzgebiete mit seinen Mitgliedern, in Abstimmung mit dem Verband Deutscher Naturparke , Leitbilder entwickelt: Naturparks Harmonisches Miteinander für Mensch und Natur Biosphärenreservat Modellregionen für ein ausgeglichenes Zusammenleben von Mensch und Natur Nationalparke Natur Natur sein lassen Im Vergleich der Schutzgebiete ist der Nationalpark die am stärksten über IUCN-Kriterien reglementierte Schutzgebietskategorie, vor allem, da im Gebiet großräumige natürliche Prozesse ablaufen. Als höchste Schutzgebietskategorie hat der Nationalpark demzu - folge wesentlich weitergehende Aufgaben von nationaler und internationaler Bedeutung und somit auch höheren Personalbedarf. Beim Vergleich der Personalausstattung ist zudem zu berücksichtigen, dass zusätzlich zum Personal der Naturpark-Geschäftsstellen , weiteres Personal, z. B. in den forstlichen Bildungseinrichtungen, sowie in sonstigen vom Land geförderten Einrichtungen (insbesondere Naturschutzbehörden, Biotopbetreuer), die Arbeit der Naturparke unterstützen. Bezüglich des Personaleinsatzes im Bereich der forstlichen Umweltbildung wird auf die Tabelle in der Antwort zu Frage 11 verwiesen . 32. Hält es die Landesregierung nicht für sinnvoll, das grenzüberschreitende Biosphärenreservat Pfälzerwald/Nordvogesen mit Blick auf die dort gestellten besonderen Aufgaben ähnlich wie den neuen Nationalpark haushaltsrechtlich eigenständig zu behandeln? Im Entwurf zum Haushaltsplan 2016 ist vorgesehen, sowohl die Ausgaben zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts durch landespflegerische, landschaftsgestaltende, biotoppflegende und erholungsrelevante Maßnahmen auf der Grundlage der gebilligten Handlungsprogramme als auch der Geschäftsführung bei Kapitel 14 02 Titel 892 03 – Förderung von Maßnahmen im Biosphärenreservat/Naturpark Pfälzerwald – in einem gesonderten Titel auszuweisen und wegen der besonderen Bedeutung des Biosphärenreservats auf einen Gesamtansatz von 505 700 Euro aufzustocken. Damit wird der gegenüber den übrigen Naturparken hervorgehobenen Stellung als Biosphärenreservat Rechnung getragen. Ebenso wird das Transparenzgebot, auch im Vergleich zur besonderen Aufgabenstellung des Nationalparks, hinreichend beachtet. 11 Drucksache 16/5121 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 33. Wie beurteilt die Landesregierung, dass das Biosphärenreservat Pfälzerwald/Nordvogesen hinsichtlich seiner personellen und finanziellen Ausstattung gegenüber anderen vergleichbaren Biosphärenreservaten deutlich schlechter dasteht? Für diese Behauptung existieren keine belastbaren Belege. Eine nähere Beurteilung erübrigt sich daher. Das MULEWF fördert Projekte im Biosphärenreservat unmittelbar mit hohen Finanzbeträgen. Besonders werden folgende bereits bewilligte oder in Kürze zur Realisierung anstehende Maßnahmen genannt: – Wiedereinbürgerung des Luchs (400 000 Euro Förderung bei 2,75 Millionen Euro Gesamtkosten), – Wooge/Trift-Bäche (154 000 Euro), – Auenreaktivierung Eußerthal (542 800 Euro), – Beweidung Gräfenhausener Wingertsberg (291 000 Euro), – Offenlegung der Isenach im Kurpark Bad Dürkheim (6,7 Millionen Euro Förderung bei 8,5 Millionen Euro Gesamtkosten), 34. Das Biosphärenreservat Pfälzerwald/Nordvogesen hat nach den Vorgaben des MAB-Nationalkomitees der Unesco deutlich weitergehende Aufgaben als die übrigen Naturparke im Land. Wie beabsichtigt die Landesregierung die Finanzausstattung für diese zusätzlichen Aufgaben dauerhaft sicherzustellen? Der erweiterte Aufgabenumfang für den Träger des deutschen Teils des Biosphärenreservats ist bereits in der Beantwortung der Frage 4 im Einzelnen präzisiert worden. Dieser ist im Handlungsprogramm des Trägers vollständig abgebildet und projektbezogen konkretisiert. Die Förderung durch das Land berücksichtigt dies entsprechend. Im Übrigen ist auf die Beantwortung der Fragen 30 und 32 zu verweisen. 35. Die Landesregierung hat die Aufgaben für das Biosphärenreservat Pfälzerwald/Nordvogesen auf den Bezirksverband Pfalz übertragen . Wäre es deshalb nicht notwendig und sinnvoll, die dem Bezirksverband Pfalz für die Wahrnehmung von Landesaufgaben zustehende Finanzausstattung nach § 15 der Bezirksordnung um einen Ansatz für dieses neue und zusätzliche Aufgabengebiet zu erhöhen, dessen Umfang sich an den Kosten für die Wahrnehmung dieser zusätzlich übertragenen Aufgaben orientieren muss? Die Allgemeine Zuweisung an den Bezirksverband Pfalz auf der Grundlage des § 15 Bezirksordnung umfasst bestimmte Kosten von Einrichtungen, die zum Stichtag 1. Januar 1973 in der Trägerschaft des Bezirksverbands waren. Eine Befrachtung dieser allgemeinen Zuweisung kommt sowohl aus rechtlichen Gründen als auch wegen der spezifischen Methodik des Finanzausgleichssystems nicht in Betracht. Die Förderung erfolgt auch künftig aus Mitteln des Einzelplans 14. Ulrike Höfken Staatsministerin 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5121 13 Drucksache 16/5121 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 14