Drucksache 16/5123 11. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Bernhard Braun und Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Fracking verhindern – Befassung des Gesetzespakets der Bundesregierung zur Regelung des Fracking im Bundesrat Die Kleine Anfrage 3388 vom 20. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Seit einigen Jahren wird in Deutschland eine kontroverse Debatte rund um die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking-Technologie geführt. Das Fracking steht dabei insbesondere aufgrund der damit einhergehenden Gefahren für Mensch und Natur in der Kritik. Durch den Einsatz gefährlicher Chemikalien und deren anschließender Entsorgung führt die Fracking-Technologie zu Verunreinigungen im Grundwasser. Eine eindeutige Regelung zum Fracking in Deutschland existiert bisher nicht. Der Landtag Rheinland-Pfalz hat bereits im September 2013 einen Antrag verabschiedet , in dem er sich gegen den Einsatz der Fracking-Technologie in Rheinland-Pfalz ausspricht. Um das Grundwasser vor den Risiken des Frackings zu schützen, macht die Landesregierung von ihren landesrechtlichen Möglichkeiten bereits Gebrauch. Eine Neufassung des Landeswassergesetzes, mit dem Ziel Fracking in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Mineralwassergewinnungsgebieten generell zu untersagen, ist derzeit in Arbeit. Die Bundesregierung hat ihrerseits am 1. April 2015 ein Gesetzespaket zur Regelung des Fracking in Deutschland beschlossen. Am 8. Mai 2015 wurde dieses im Bundesrat befasst. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung das Potenzial der Förderung unkonventionellen Erdgases mittels Fracking-Technologie in Deutschland und Rheinland-Pfalz? 2. Wie bewertet die Landesregierung das durch die Bundesregierung vorgelegte Gesetzespaket zur Regelung des Fracking in Deutschland ? 3. Mit welchen Vorschlägen und der Unterstützung welcher Anträge hat sich die Landesregierung auf Bundesebene, bei der Befassung des Gesetzespaketes der Bundesregierung im Bundesrat, in den Gesetzgebungsprozess eingebracht? 4. Welche Zeitschiene besteht für den weiteren Gesetzgebungsprozess? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 11. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Verlässliche Zahlen des Potenzials zur Förderung des unkonventionellen Erdgases mittels Fracking-Technologie in Deutschland existieren nicht. Ein diesbezüglich von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes Forschungsprojekt zur Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Angesichts des stetigen Rückgangs der Erdgasförderung in Deutschland dürfte die Nutzung heimischer unkonventioneller Erdgaslagerstätten einen Beitrag allenfalls zur Stabilisierung der heimischen Erdgasförderquote liefern können. In Rheinland-Pfalz gibt es keine hinreichenden Erkenntnisse, ob überhaupt unkonventionelle Erdgaslagerstätten vorhanden sind. Daher bleibt die Landesregierung bei der in der Antwort zur Kleinen Anfrage 1416 (Drucksache 16/2157) zum Ausdruck gekommenen Einschätzung, dass die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Rheinland-Pfalz derzeit keine Rolle spielt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5123 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Für die Landesregierung steht im Vordergrund, dass Fracking mit gefährlichen Chemikalien zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den damit verbundenen Risiken sowie aus Gründen der Rechtssicherheit grundsätzlich nicht zugelassen werden darf, solange die mit dieser Technologie einhergehenden und nicht tolerierbaren Risiken nicht sicher ausgeschlossen werden können. Diesem Anspruch wird das durch die Bundesregierung vorgelegte Gesetzespaket, vor allem die Vorschläge zu Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, nicht gerecht. Die Hauptkritikpunkte sind: – Für den Schutz des Grundwassers vor den Risiken der Frackingtechnologie muss generell die Einhaltung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes gelten, was die die Bundesregierung tragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag in der Koalitionsvereinbarung 2013 zwar vereinbart, aber im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht umgesetzt haben. – Die Festlegung einer pauschalen Tiefe von 3 000 m, unterhalb derer das Frackingverbot nicht gelten soll, ist aus fachlicher Sicht nicht zu rechtferti gen. Die mit der Fracking-Technologie verbunde nen Gefährdungen des Grundwassers bestehen unabhängig von der Tiefe einer Bohrung und des Einsatzes von Fracking-Flüssigkeiten. – Der Schutz von Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen und von Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Getränken und Lebensmitteln muss flächendeckend durch ein bundesweit geltendes Frackingverbot erfolgen und darf nicht – wie von der Bundesregierung vorgesehen – den Ländern überlassen werden. – Die Mitwirkung der von der Bundesregierung vorgesehenen Expertenkommission an Zulassungsentscheidungen für FrackingMaßnahmen begegnet Bedenken, weil die verfassungsrechtlich verankerte Entscheidungskompetenz der Länderbehörden geschmälert wird. Außerdem fehlen bei der Zusammensetzung der Expertenkommission Vertreterinnen und Vertreter frackingkritischer Organisationen, wie z. B. der Umweltverbände. Zu Frage 3: Die Landesregierung ist im Bundesratsverfahren vor allem hinsichtlich der zu Frage 2 genannten Hauptkritikpunkte initiativ geworden. Die Positionen zur Anwendung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes, zur Streichung der 3 000 m-Grenze und zum bundesweiten Verbot des Frackings in Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen und von Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Getränken und Lebensmitteln wurden dabei vom Bundesrat beschlossen. Weiterhin hat die Landesregierung mit Erfolg insbesondere unterstützt, dass Fracking auch verboten wird in nach Raumordnungsrecht ausgewiesenen Vorranggebieten zur Trinkwassergewinnung und im Einzugsgebiet von Fließgewässern, aus denen unmittelbar oder mittelbar (zum Beispiel per Uferfiltration) Wasser für die öffentliche Wasserversorgung entnommen wird, sowie in Einzugsgebieten von Badegewässern. Weiterhin hat sich die Landesregierung bei den Beratungen im Bundesrat dafür ausgesprochen, dass die Gesetzesvorlage der Bundesregierung der Zustimmung des Bundesrats bedarf und dass die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zu der von ihr angekündigten Bürgerbeteiligung zu Erprobungsmaßnahmen aufnehmen soll. Zu Frage 4: Die Gegenäußerung der Bundesregierung liegt bereits vor, in der die Bundesregierung die aus Sicht der Landesregierung RheinlandPfalz wesentlichen Empfehlungen des Bundesrats ablehnt. Nach derzeitigem Stand ist von der Bundesregierung geplant, dass die Beratungen des Gesetzentwurfs im Bundestag bis zur Sommerpause abgeschlossen sein sollen und das Gesetz dann dem Bundesrat für die Sitzung am 25. September zur abschließenden Beratung zugeleitet werden soll. Dabei wird dann auch zu entscheiden sein, ob die Länder sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses aussprechen werden. Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, liegt letztlich an den auf Bundesebene beteiligten Gremien. Ulrike Höfken Staatsministerin