Drucksache 16/5129 12. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adolf Kessel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Sondervermögen des Bundes für finanzschwache Kommunen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3386 vom 20. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Wie der Presse zu entnehmen war, hat das Land im Rahmen der Investitionsoffensive des Bundes Geld aus dem Sondervermögen des Bundes für finanzschwache Kommunen in Höhe von 253 Millionen Euro erhalten. Ich frage die Landessregierung: 1. Wie hoch beläuft sich in diesem Zusammenhang der Betrag für die Stadt Worms insgesamt? 2. Sind die aus dem Sondervermögen des Bundes zur Verfügung gestellten Finanzmittel zweckgebunden? 3. Wie hoch ist die Kofinanzierung der Stadt Worms? 4. Wie konkret sieht der weitere Verfahrensablauf der von den Kommunen abzurufenden Gelder aus? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Der Bund wird ein Sondervermögen mit der Bezeichnung „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ gemäß dem „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ (KInvFG) errichten. Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Juli dieses Jahres ist zu rechnen. Entsprechend dem Zweck des Sondervermögens nach dem „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens‚ Kommunalinvestitionsförderungsfonds ‘ (KInvFErrG)“ sollen Finanzhilfen an die Länder zur Förderung von besonders bedeutsamen Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland gewährt werden. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Umsetzung mit einem zusätzlichen Landesanteil von 31,7 Millionen Euro, wodurch sich das Gesamtvolumen der Fördermittel auf 284,7 Millionen Euro erhöht. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Für Investitionen in der Stadt Worms werden einschließlich der zusätzlich vorgesehenen Landesgelder Fördermittel bis zu einer Höhe von 10,008 Millionen Euro beantragt werden können. Zu Frage 2: Ja. Es besteht eine Zweckbindung für kommunale Infrastrukturinvestitionen. Zu Frage 3: Die Kofinanzierung der Kommunen beträgt bei eigenen Projekten 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Bundesmittel werden 80 Prozent finanzieren und die zusätzlichen Landesmittel decken die verbleibenden 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5129 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Entsprechend dem KInvFG wird eine Verwaltungsvereinbarung (VV) zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossen werden. Diese regelt das Verfahren zum Abruf der Mittel aus dem Sondervermögen. Diese VV wird im Laufe des Juni 2015 zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Erst dann können die endgültigen Details in den einzelnen Länderprogrammen festgelegt werden. Alle erforderlichen Informationen werden dann den Städten und Landkreisen in Rheinland-Pfalz über ein Rundschreiben der Ministerin der Finanzen, voraussichtlich Ende Juni 2015, bekannt gegeben. Die Grundlinien zur Umsetzung des Programms in Rheinland-Pfalz wurden aber bereits mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. In Vertretung: Prof. Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär