Drucksache 16/5133 15. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Fusionen Bruchmühlbach-Miesau, Waldmohr, Schönenberg-Kübelberg und Glan-Münchweiler Die Kleine Anfrage 3394 vom 22. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Laut Presseberichten hat das Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur einige Bürgermeister der Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Waldmohr, Schönenberg-Kübelberg und Glan-Münchweiler darüber in Kenntnis gesetzt, dass nun ein Gesetz zu einer Dreierfusion innerhalb des Landkreises Kusel (Waldmohr, Schönenberg-Kübelberg und Glan-Münchweiler) vorgelegt werden soll. Der Bürgermeister von Waldmohr zeigt sich nun „befremdet“ über den Kurswechsel und die „telefonische Entscheidungsfreudigkeit des Innenministeriums“. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie und wann wurden die Bürgermeister der vier Verbandsgemeinden über die neue Marschrichtung des Innenministeriums informiert ? 2. Welchen Inhalts war die Ankündigung des Innenministeriums? 3. Wann möchte das Innenministerium einen Gesetzentwurf betreffend der Verbandsgemeinden Waldmohr, Schönenberg-Kübelberg und Glan-Münchweiler vorlegen, zur Anhörung bringen und einbringen? 4. Plant das Innenministerium in diesem Jahr einen Gesetzentwurf betreffend der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau vorzulegen ? Wenn ja, mit welcher Zielrichtung? 5. Wie ist das weitere Verfahren betreffend der vier betroffenen/nicht betroffenen Verbandsgemeinden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Mit Schreiben vom 21. Mai 2015 hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) die Bürgermeister der Verbands gemeinden Waldmohr, Schönenberg-Kübelberg, Glan-Münchweiler und Bruchmühlbach-Miesau darüber informiert, dass nach seiner Auffassung es nicht ausreichend ist, lediglich die Verbandsgemeinden Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg zusammenzuschließen . Wie sich aus dem Schreiben ferner ergibt, sieht das ISIM vielmehr die Notwendigkeit, dass ein Zusammenschluss dieser beiden Verbandsge meinden mit einer dritten Verbandsgemeinde herbeigeführt wird. Bei einer Zustim mung der Verbandsgemeinden Waldmohr, Schönenberg-Kübelberg und Glan-Münchweiler zu ihrem Zusammenschluss zum 1. Januar 2017 wird das ISIM, so das Schreiben weiter, einen Gesetzentwurf ausarbeiten, der diese freiwillige Gebietsänderungsmaßnahme regelt. Zudem wird in dem Schreiben mit geteilt, dass es dann für die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau gilt, eine an dere Lösung bis zum Jahr 2019 zu entwickeln und umzusetzen. Das ISIM hat das Schreiben vom 21. Mai 2015 nachrichtlich den Landräten der Landkreise Kusel und Kaiserslautern übersandt. Am 20. Mai 2015 sind Telefonate zwischen dem ISIM und den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden Waldmohr und SchönenbergKübelberg geführt worden. Darin hat das ISIM den Bürgermeistern auch bereits signalisiert, dass es einen Zu sammenschluss der beiden Verbandsgemeinden mit einer dritten Verbandsgemeinde als erforderlich erachtet und einen Gesetzentwurf für den Zusammenschluss der Ver bandsgemeinden Waldmohr, Schönenberg-Kübelberg und Glan-Münchweiler bei zu stimmenden Beschlüssen ihrer Verbandsgemeinderäte ausarbeiten wird. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5133 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 3 bis 5: Der Verbandsgemeinderat Glan-Münchweiler hat am 8. Mai 2015 einem freiwilligen Zu sammenschluss mit den Verbandsgemeinden Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr zum 1. Januar 2017 zugestimmt. Am 2. Juni 2015 ist vom Verbandsgemeinderat Schönenberg-Kübelberg ein Zusam menschluss der Verbandsgemeinden Waldmohr, Schönenberg-Kübelberg und Glan-Münchweiler zum 1. Januar 2017 begrüßt worden. Ein Beschluss des Verbandsgemeinderats Waldmohr zum freiwilligen Zusammen schluss mit den Verbandsgemeinden SchönenbergKübelberg und Glan-Münchweiler steht noch aus. Das ISIM ist bestrebt, in die Ausarbei tung von Gesetzentwürfen für Gebietsänderungen die betroffenen Kommunen soweit als möglich einzubinden. Dies erfordert unter Umständen zum Teil eine länger dau ernde, intensive Kommunikation zwischen dem ISIM und den Kommunen. Bereits deshalb sind derzeit nähere Angaben zur Zeitplanung für die etwaige Ausar bei tung eines Gesetzentwurfs zum Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Waldmohr, Schönenberg-Kübelberg und Glan-Münchweiler nicht möglich. Ein solcher Gesetzentwurf soll jedoch so rechtzeitig im Landtag Rheinland-Pfalz eingebracht wer den, dass die Gebietsänderung am 1. Januar 2017 realisiert werden kann. Seinem Schreiben an die Bürgermeister der Verbandsgemeinden Waldmohr, Schönenberg-Kübelberg, Glan-Münchweiler und Bruchmühlbach-Miesau vom 21. Mai 2015 zufolge wird das ISIM in diesem Jahr keinen Gesetzentwurf für eine Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau vorlegen. Das ISIM geht davon aus, dass die Ver bandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau an einer Lösung für ihre Gebietsänderung konstruktiv mitarbeiten wird. Roger Lewentz Staatsminister