Drucksache 16/5134 15. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Sanierung Weinbergsmauern in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3397 vom 23. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kilometer Weinbergsmauern müssen nach Kenntnis der Landesregierung saniert werden? 2. Wie hoch sind die Sanierungskosten? 3. Wird die Landesregierung eine Finanzierung der Sanierung aus den Kompensationsgeldern von Ausgleichsmaßnahmen forcieren? 4. Wird die Landesregierung Flurbereinigungsmittel für die Sanierung der Weinbergsmauern zur Verfügung stellen, a) wenn ja, wie viele Mittel werden zur Verfügung gestellt, b) wenn nein, warum nicht? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 15. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Es gibt keine flächendeckenden Erhebungen über Umfang und Lage, baulichen Zustand oder Sanierungskosten vorhandener Weinbergsmauern in Rheinland-Pfalz. Erkenntnisse liegen im Einzelfall bei Weinbergsflurbereinigungsverfahren vor. Zu Frage 3: Die Verwendung von Ersatzzahlungen („Kompensationsgeldern“) nach § 15 Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes muss im Sinne der gesetzlichen Zweckbindung zu einer dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes führen. Projekte, die eine Freistellung, Wiederherstellung oder Neuanlage von Trockenmauern zum Gegenstand haben oder durch begleitende Maßnahmen zur Entwicklung und Vernetzung von Lebensräumen führen, können aus Ersatzzahlungen finanziert werden. Die Flurbereinigungsbehörden sollen darüber hinaus in laufenden Bodenordnungsverfahren alle Möglichkeiten nutzen, um auch für kompensationspflichtige Projekte Dritter ein Kompensationsmanagement zur ökologischen Aufwertung der Trockenmauersysteme anzubieten und durchzuführen. So können unter der Voraussetzung einer Aufwertung der ökologischen Funktionen in einem Gesamtkonzept, insbesondere durch Stärkung der Lebensraumsituation der an Trockenmauern adaptierten Arten (z. B. Mauereidechse, Schlingnatter) – beschädigte Trockenmauern saniert, – bestehende Trockenmauern zur Erhöhung der Lebensqualität für wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten freigestellt und – neue Trockenmauern als Kompensationsmaßnahmen oder zur Entwicklung eines Biotopverbundes errichtet werden. Das Land hat bereits in mehreren Flurbereinigungsverfahren (z. B. Kaub-Burg Gutenfels, Oberwesel-Ölsberg, Boppard-Spay, Gunders heim-Höllenbrand, Walporzheim, Pommern, Bernkastel-Kues, Wehlen-Sonnenuhr, Leiwen, Laurentiuslay, ZeltingenSonnen uhr, Wolf (Goldgrube) und St. Martin Wingertsberg den Erhalt von Weinbergsmauern an gemeinschaftlichen Anlagen (Wirtschaftswegen ) unterstützt. Diese Unterstützung wird unverändert fortgesetzt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5134 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Soweit Weinbergsmauern in Flurbereinigungsverfahren Bestandteile gemeinschaftlicher Anlagen sind, werden notwendige Mauerbaumaßnahmen planfestgestellt und nach den Regelungen der Verwaltungsvorschrift Integrierte Ländliche Entwicklung (VVILE) gefördert. Eine Einschätzung über die Anzahl an Weinbergsverfahren, bei denen Weinbergsmauern saniert werden müssen, ist nicht möglich, da neue Flurbereinigungsverfahren einem EU-Auswahlverfahren unterliegen. Ulrike Höfken Staatsministerin