Drucksache 16/5137 16. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Peter Enders (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Ergebnisse des Klinik-Checks Südwest des Südwestrundfunks Die Kleine Anfrage 3404 vom 28. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach dem jetzt vorgestellten SWR-Klinik-Check-Südwest findet mehr als die Hälfte der Krankenhäuser im Südwesten nicht genug Pflegerinnen und Pfleger. Insbesondere Hygiene-Experten sind wegen der Entwicklung alarmiert. Außerdem beklagen die Kliniken eine unzureichende Investitionsfinanzierung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Fachkräftemangel in Krankenhäusern des Landes vor dem Hintergrund der Ergebnisse des SWR-Klinik-Checks? 2. Wie bewertet die Landesregierung den Pflegekräftemangel in den Krankenhäusern des Landes vor dem Hintergrund der Ergebnisse des SWR-Klinik-Checks gerade auch für den Hygienebereich? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Bedarfsgerechtigkeit der Investitionsförderung des Landes für die Krankenhäuser in Rheinland -Pfalz vor dem Hintergrund der Ergebnisse des SWR-Klinik-Checks? 4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Ergebnissen des SWR-Klinik-Checks? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Handlungsbedarf besteht einerseits hinsichtlich des ärztlichen Personals, andererseits bei den Pflegefachkräften. Die Landesregierung hält die Vereinbarung der Koalition auf Bundesebene, in dieser Wahlperiode zusammen mit den Gesundheits- und Wissenschaftsministern der Länder einen „Masterplan Medizinstudium 2020“ zu entwickeln, für ein sehr zentrales Anliegen. Dieser soll Maßnahmen für eine zielgerichtetere Auswahl der Studienplatzbewerber in der Humanmedizin, für eine größere Praxisnähe der universitären Ausbildung und für eine Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium enthalten. Die Landesregierung wird ihre Expertise und die Erfahrungen der rheinland-pfälzischen Landespolitik in die Erarbeitung des „Masterplans Medizinstudium 2020“ einbringen. Für das Pflegepersonal ist der tatsächliche Fachkräftebedarf für Rheinland-Pfalz dank des frühzeitigen Handelns der Landesregierung gut zu beziffern. Um derzeitige und zukünftige Bedarfe einschätzen zu können, führt das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesund-heit und Demografie seit dem Jahr 2002 Arbeitsmarkanalysen zum Angebot und zur Nachfrage an Pflegekräften durch. Im Jahr 2010 betrug die Fachkräftelücke in der Pflege in Rheinland-Pfalz rund 2 900 Personen. Im Jahr 2020 fehlen in Rheinland-Pfalz rund 9 000 Pflegekräfte, wenn keine Maßnahmen zur Fachkräftesicherung eingeleitet werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5137 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Aufgrund dieser Ergebnisse wurde im März 2012 die „Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative Gesundheitsfachberufe 2012 bis 2015“ eingeleitet. Ziel der Initiative ist es, Maßnahmen zur Fachkräftesicherung zu planen und bis Ende des Jahres 2015 umzusetzen . Handlungsfelder sind: – Steigerung der Ausbildungszahlen in den Pflegefachberufen um jährlich 10 Prozent, – Weiterentwicklung der Pflegeberufe (gemeinsame Pflegeausbildung), – Aktivierung der stillen Reserve, – Vereinbarkeit Familie/Beruf, – Attraktive Beschäftigungsbedingungen, – Zuwanderung ausländischer Pflegekräfte. Im Bereich der Ausbildung wurde im Jahr 2013 der Ausbildungsstättenplan verabschiedet. Darin wurden mit allen 55 ausbildenden Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz Zielvereinbarungen zum Ausbau der Ausbildungsplätze für das Schuljahr 2016/2017 getroffen. Dadurch soll der zukünftige Bedarf an Krankenpflegekräften zu einem Drittel über Ausbildung gedeckt werden. Zu 2.: Sicherlich ist eine ausreichende Personalausstattung für die Einhaltung der Hygienestandards verantwortlich. Neben der Fachkräfteinitiative hat die Landesregierung ein großes Bündel an Maßnahmen veranlasst, um die Hygiene in Krankenhäusern zu verbessern . Auch die Bundesregierung hat die Dringlichkeit des Themas erkannt und entsprechend gehandelt. Rheinland-Pfalz hat nach Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes eine eigene Hygieneverordnung erlassen, die für alle rheinland-pfälzischen Krankenhäuser bindend ist. Zur Finanzierung der Mehrkosten für die Verbesserung der Krankenhaushygiene wurde das Hygieneförderprogramm des Bundes aufgelegt. Hier sollen bis zum Jahr 2020 insgesamt 350 Millionen Euro in zusätzliche Hygienemaßnahmen investiert werden, 80 Millionen davon in Fort- und Weiterbildung und 270 Millionen für Infrastruktur und Einstellungen. Diese Mittel sollen nach Auslaufen des Programms den Krankenhäusern über eine Einspeisung in den Landesbasisfallwert auch weiterhin zur Verfügung stehen. Zudem setzt sich die Landesregierung schon seit längerem beim Bund für eine fairere Krankenhausfinanzierung ein und hat dies auch im Rahmen der Beratungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Zukunft der Krankenhausfinanzierung getan. Die Ergebnisse finden sich im Entwurf des Gesetzes zur Krankenhausstrukturreform wieder. Ich nenne hier beispielsweise das neue Pflegestellenförderprogramm mit einem Volumen von 330 Millionen Euro, das zielgerichtet die Pflege am Bett und damit patientennah stärken soll. Weitere wichtige Aspekte zur Förderung einer guten Hygiene in Krankenhäusern sind der kontrollierte Antibiotikaeinsatz sowie die Suche nach Problemkeimen, das sogenannte „Screening“. Rheinland-Pfalz hat als Vorsitzland der Gesundheitsministerkonferenz 2015 aktuell mit Schleswig-Holstein einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der die bisher nicht befriedigend geregelte Finanzierung verbindlicher Screening-Untersuchungen bei stationären Behandlungen zum Ziel hat. Die Landesregierung setzt sich dafür nachdrücklich ein und hat das Thema auch auf die Tagesordnung der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz genommen, mit dem Ziel, die Basis eines bundesweit einheitlichen und verbindlichen Screening-Programms festzulegen. Zu 3.: Hinsichtlich der Investitionsförderung der Krankenhäuser hat das Land Rheinland-Pfalz die Fördermittel seit dem Jahr 2013 um jährlich 3 Millionen Euro aufgestockt und den Krankenhäusern in den Jahren 2009 und 2010 aus dem Konjunkturprogramm II zusätzlich 82,5 Millionen Euro bereitgestellt. Auch ohne Berücksichtigung des Konjunkturpakets II wurde der Bewilligungsrahmen für Baumaßnahmen von 2008 bis 2015 um 11 Prozent erhöht (nämlich von 56,7 Millionen Euro auf 63 Millionen Euro). Neben den 63 Millionen Euro für Einzelmaßnahmen stellt das Land auch in diesem Jahr wieder 51,2 Millionen Euro für die Pauschalförderung bereit. Die zahlreichen Baumaßnahmen in den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern zeigen, dass die Förderung bedarfsgerecht ist. Um die Krankenhäuser in Zukunft für die Versorgung der Bevölkerung gut auszustatten, muss die Krankenhausinvestitionsfinanzierung weiterhin mindestens im bisherigen Umfang fortgeführt werden. Zu 4.: Die Landesregierung sieht sich in ihren Anstrengungen bestätigt, sowohl im Rahmen der Krankenhauspolitik, der Fachkräftestrategie und des Masterplans zum Medizinstudium und einer gerechten Krankenhausfinanzierung die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit stationären Gesundheitsleistungen in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin