Drucksache 16/5144 16. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kostenexplosion Bahnhofsausbau bzw. Neubau in Guntersblum, Dienheim, Nierstein und Mainz-Laubenheim Die Kleine Anfrage 3393 vom 22. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Weshalb hat die Landesregierung die Bedenken der Kommunalaufsicht des Kreises nicht ernst genommen, obwohl die Kommunal aufsicht aus Kostengründen und wegen der nicht gedeckten Kostenvereinbarung vor der Unterzeichnung der Verträge gewarnt hat? 2. Warum hat das Land in Kenntnis der Verträge die betroffenen Kommunen nicht über das hohe Kostenrisiko informiert, wohlwissend , dass sich die Städte und Gemeinden dadurch hoch verschulden werden und die Richtlinien der kommunalen Schuldenbremse /des kommunalen Entschuldungsfonds nicht eingehalten werden können? 3. Was wird das Land als Mitinvestor (Übernahme in Höhe von 25 Prozent der Kosten) unternehmen, um sich gegenüber der Bahn gegen die Kostenexplosion für den Aus- bzw. Neubau der Bahnhöfe in Guntersblum, Dienheim, Nierstein und Mainz-Laubenheim zur Wehr zu setzen? 4. Gibt es in Rheinland-Pfalz Beispiele dafür, dass bei vergleichbaren Bahnhofsausbauten wie jetzt in Guntersblum, Dienheim, Nierstein und Mainz-Laubenheim die Kosten um durchschnittlich 241 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Ansatz gestiegen sind und wenn ja, wo? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine „Warnung“ durch die Kommunalaufsichtsbehörde vor der Unterzeichnung der Verträge aus Kostengründen und wegen der nicht gedeckelten Kostenvereinbarung lag der Landesregierung nicht vor. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als für die Ortsgemeinden Guntersblum und Dienheim sowie die Stadt Nierstein zuständige Kommunalaufsichtsbehörde hatte im Februar 2012 bei einer Bewertung der Finanzierung der S-Bahn-Maßnahmen an der Bahnstrecke Ludwigshafen-Mainz lediglich angeregt, dieses Vorhaben im Hinblick auf die von den Kommunen zu erbringenden Finanzierungsbeiträge nach § 18 Abs. 2 Nr. 3 LFAG in Verbindung mit Nummer 4.1.3.4 der Verwaltungsvorschrift zu § 103 GemO aus dringenden Gründen des Gemeinwohls für notwendig zu erklären. Zu Frage 2: Eine Information der betroffenen Kommunen durch das Land über die Inhalte der von den Gemeinden abgeschlossenen Verträge ist nicht üblich, auch nicht bei den Kommunen, die am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz teilnehmen. Im Übrigen haben die Ortsgemeinden Guntersblum und Dienheim sowie die Stadt Nierstein und die Landeshauptstadt Mainz mit ihren Unterzeichnungen der entsprechenden Kostenübernahmeerklärungen gegenüber dem ZRNN erklärt, dass ihnen der Finanzierungsvertrag zwischen dem ZRNN und der DB Station & Service AG in der Entwurfsfassung vom 3. September 2012 bekannt Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5144 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode ist. Sämtliche Kostenübernahmeerklärungen enthalten darüber hinaus die Regelung, dass eine Mehrung der Kosten, die zunächst zu Lasten des ZRNN anfallen, die Höhe der Kostenerstattung der Kommune gegenüber dem ZRNN entsprechend verändert. Insofern hat sich jede Kommune in voller Kenntnis der Zahlungsmodalitäten und der damit verbundenen Kostenrisiken für die Unter - zeichnung der Kostenübernahmeerklärung entschieden. Zu Frage 3: Das Land wird die von der Deutschen Bahn Station & Service AG vorgelegten Kostenerhöhungen kritisch hinterfragen; nicht gerechtfertigte Kosten werden selbstverständlich nicht bezuschusst. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das Eisenbahn-Bundes - amt als zuständige Bewilligungs- und Prüfbehörde die angefallenen Kosten und insbesondere auch Kostensteigerungen ordnungsgemäß intensiv prüfen wird. Zu Frage 4: Ungeachtet der Tatsache, dass jeder Förderfall Besonderheiten aufweist und vollständig vergleichbare Bahnhofsausbauten letztlich nicht bestehen, liegen der Landesregierung keine Statistiken vor, welche die Kostenentwicklung von Bahnhofsmodernisierungen vom Stadium der Vorstudie bis zur Schlussrechnung des Bauvorhabens beinhalten. Insofern kann wegen des Fehlens statistischer Unterlagen nicht bestätigt werden, dass es bei vergleichbaren Bahnhofsausbauten wie in Guntersblum, Dienheim, Nierstein und Mainz-Laubenheim zu gegenüber dem ursprünglichen Ansatz gestiegenen Kosten von durchschnittlich 241 Prozent gekommen ist. Bei einzelnen Maßnahmen, wie beispielsweise dem Neubau des Schienenhaltepunkts Koblenz-Stadtmitte sind allerdings ebenfalls erhebliche Kostensteigerungen eingetreten. Vorhabenträgerin von Bahnhofsmodernisierungen ist in der Regel die Deutsche Bahn Station & Service AG. Die Landesregierung hat die Deutsche Bahn Station & Service AG um eine Stellungnahme gebeten. Die Deutsche Bahn Station & Service AG hat der Landes regierung mitgeteilt, dass zu Beginn eines Modernisierungsprojekts in der Regel Kostenansätze anhand von bereits abgeschlossenen vergleichbaren Projekten gebildet werden. Hierbei könne es auf Grund der zu diesem Zeitpunkt noch fehlenden Planungs tiefe zu größeren Kostenveränderungen in beide Richtungen kommen. Beispielsweise bestünden zu diesem Zeitpunkt noch Unwägbarkeiten bei den Projektinhalten sowie im zeitlichen Bauablauf. Eine regelmäßige Kostenerhöhung per se könne nicht angenommen werden. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär