Drucksache 16/5146 16. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Horst Gies und Guido Ernst (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Einbruchsdelikte im Kreis Ahrweiler Die Kleine Anfrage 3398 vom 26. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Einbruchsdelikte im Kreis Ahrweiler in den letzten fünf Jahren, unterteilt in Wohnungseinbrüche und Einbrüche in gewerbliche bzw. öffentliche Objekte, entwickelt? 2. Inwiefern häuft sich die Zahl der Einbruchsdelikte in den Wintermonaten? 3. Inwiefern gibt es örtliche Schwerpunkte für die Einbruchsdelikte im Kreis Ahrweiler? 4. Mit welchen Maßnahmen reagiert die Polizei auf Einbruchsdelikte im Kreis Ahrweiler? 5. Inwiefern leistet die Polizei Präventionsarbeit? 6. Leisten andere Stellen und Einrichtungen Präventionsarbeit, wenn ja, wer konkret? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Entwicklung der Einbruchsdelikte in den letzten fünf Jahren gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in den Verbandsgemeinden des Landkreises Ahrweiler ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen, wobei in Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) und Einbruchdiebstähle (ED) in öffentliche und gewerbliche Objekte 1) unterschieden wird. Die steigenden Fallzahlen bei den Wohnungseinbruchdiebstählen im dargelegten Fünfjahreszeitraum entsprechen dem Landes- und Bundestrend. Landesweit hat die Polizei im Berichtsjahr 2014 für den Phänomenbereich Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) erstmals seit 2006 wieder einen leichten Fallzahlenrückgang, um 0,7 Prozent auf 5 819 Fälle, verzeichnen können. Zu Frage 2: Um die Einbruchsdelikte in der dunklen Jahreszeit mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auswerten zu können, wäre eine Einzelfallauswertung erforderlich, die in der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen vorgesehen Frist nicht geleistet werden kann. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juli 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Quelle: PKS 2010 2011 2012 2013 2014 WED/TWE 278 273 213 304 309 ED in gewerblichen + öffentlichen Gebäuden 393 374 311 240 326 1) Zu den erfassten öffentlichen und gewerblichen Objekten gehören Banken, Sparkassen, Postfilialen, Postagenturen, Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräume, Gaststätten, Kantinen, Hotels, Pensionen, Kioske, Warenhäuser, Verkaufsräume, Selbstbedienungsläden, Schaufenster , Schaukästen und Vitrinen, Kirchen, Schlösser, Museen, Kunstgewerbe, Schulen, Schwimmbäder, Sporthallen oder -plätze. Drucksache 16/5146 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Aus diesem Anlass werden die Fallzahlen aus dem polizeilichen Auswertesystem GeopolisK 2) (Eingangsstatistik) herangezogen und in den nachfolgenden Tabellen dargelegt. Tabelle 1: Dunkle Jahreszeit (Oktober bis März) Tabelle 2: Helle Jahreszeit (April bis September) Für den Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls ist feststellbar, dass der zeitliche Schwerpunkt in der dunklen Jahreszeit, also in den Monaten Oktober bis März, liegt. Dies deckt sich mit der landes- und bundesweiten Entwicklung. Die Ursachen hierfür liegen u. a. darin, dass die Dunkelheit zum einen das Entdeckungsrisiko für die Täterin oder den Täter minimiert und zum anderen eine unbeleuchtete Wohnung während der Dunkelheit dem Täter signalisiert, dass sich niemand im Objekt befindet. Die polizeilichen Bekämpfungskonzeptionen tragen auch diesem Umstand Rechnung. So startet u. a. die bundesweite Präventionskampagne „k-einbruch“, an der sich die rheinland-pfälzische Polizei beteiligt, stets mit der Umstellung auf Winterzeit. Die Anzahl der in der dunklen Jahreszeit verübten Einbruchsdelikte in öffentliche oder gewerbliche Objekte weist in den Jahren 2013/2014 und 2014/2015 eine Steigerung zu den Fallzahlen der Sommermonate auf. In den vorangegangenen Jahren bewegen sich diese hingegen unter dem Fallzahlenniveau der Sommermonate. Einen eindeutigen und allgemeingültigen Erklärungsansatz hierzu gibt es nicht. Zu Frage 3: Die Gemeinden und Städte weisen im Landkreis Ahrweiler in der Nähe von Autobahnen und Fernstraßen eine höhere Kriminalitätsbelastung bei Wohnungseinbruchdiebstählen auf als andere Gemeinden. Insbesondere reisende Täter, die bundesweit für ansteigende Zahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl verantwortlich gemacht werden, bevorzugen bei ihren Straftaten Orte mit einer schnellen Anbindung an Fernstraßen, um das Risiko einer Entdeckung oder gar Festnahme zu reduzieren. Die Tatorte bei den Einbruchdiebstählen in gewerbliche oder öffentliche Objekte liegen eher in Gewerbegebieten und in den Städten bzw. in Orten mit entsprechender Infrastruktur. Im Landkreis Ahrweiler lässt sich u. a. ein Schwerpunkt in den Gemeinden Wehr und Niederzissen sowie in den Städten Sinzig und Bad Neuenahr-Ahrweiler erkennen, die aufgrund ihrer Nähe zur BAB 61 über eine gute Verkehrsanbindung verfügen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der verbandsfreien Gemeinde Grafschaft mit ihren Ortsbezirken Bengen, Birresdorf, Eckendorf, Gelsdorf, Holzweiler, Karweiler, Lantershofen, Leimersdorf, Nierendorf, Ringen und Vettelhoven. Ursache hierfür könnte u. a. auch die räumliche Nähe zum kriminalgeografischen Raum Köln – Bonn in Nordrhein-Westfalen sein. Erfahrungen haben gezeigt, dass dort überregional agierende Tätergruppierungen auch über die Landesgrenze hinaus in Rheinland-Pfalz tätig werden. Zu Frage 4: Das Landeskriminalamt und die Polizeipräsidien haben eine Rahmenkonzeption für Rheinland-Pfalz erarbeitet, die jedes Polizeipräsidium , orientiert an der Kriminalitätslage in seinem Zuständigkeitsbereich, jährlich fortschreibt. Dies gilt auch für die auf der Landeskonzeption basierende Rahmenkonzeption des Polizeipräsidiums Koblenz. Die Maßnahmen der Dienststellen orientieren sich an aktuellen Erkenntnissen, wie z. B. örtlichen und zeitlichen Schwerpunkten sowie besonderen Tatbegehungsweisen. Dazu gehören u. a. verstärkte polizeiliche Präsenz durch Streifen- und Kontrolltätigkeit, als auch weitere präventive Maßnahmen, wie der Einsatz der Bereitschaftspolizei in Gruppenstärke für die sogenannten Haustürgespräche, die auf die Sensibilisierung der Nachbarschaft abzielen. Da davon auszugehen ist, dass die meisten Wohnungseinbrüche von professionellen und überörtlich agierenden Täterinnen und Tätern oder Täterbanden begangen werden, erfolgt die Sachbearbeitung beim Wohnungseinbruch überwiegend durch dafür speziell eingerichtete Ermittlungsgruppen bei den Kriminalinspektionen. So hat die Polizeidirektion Mayen auch in den Wintermonaten 2014/2015 bei der Kriminalinspektion Mayen eine Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung dieses Phänomens eingerichtet. Darüber hinaus werden durch die Polizeidirektionen und deren Polizeidienststellen bei erkannten Tatserien spezielle Ermittlungsgruppen gebildet. Künftig werden alle Polizeipräsidien überregional operierende Ermittlungs- und Auswerteeinheiten einrichten. 2 Quelle: GeopolisK 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 WED/TWE 179 170 182 249 164 ED in gewerblichen + öffentlichen Gebäuden 194 142 103 141 158 Quelle: GeopolisK 2010 2011 2012 2013 2014 WED/TWE 84 81 75 80 97 ED in gewerblichen + öffentlichen Gebäuden 195 190 140 127 139 2) GeopolisK ist ein polizeiliches Auswertesystem, mit dem die Polizei aktuelle Informationen über die Kriminalitätslage darstellen kann. Die Daten stehen im Gegensatz zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) – einer reinen Ausgangsstatistik – tagesaktuell zur Verfügung. Die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden hingegen erst bei Abschluss der Ermittlungen gespeichert und aufbereitet. Die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und dem polizeilichen Auswertesystem GeopolisK können daher voneinander abweichen. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5146 Auch der regelmäßige länderübergreifende Informationsaustausch mit den angrenzenden Polizeidienststellen in NordrheinWestfalen spielt hierbei eine bedeutende Rolle. Zu Frage 5: Auch im Rahmen der Tatortaufnahme leistet die Polizei Präventionsarbeit durch die aufnehmenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Den Opferschutzbeauftragten, die dem Sachbereich 15 (Zentrale Prävention) angegliedert sind, obliegt die Nachsorge von Einbruchsopfern. Einbruchsprävention bildet seit Jahren den Schwerpunkt der Arbeit des Sachbereichs 15 (Zentrale Prävention) beim Polizeipräsidium Koblenz. Einbruchsopfer und interessierte Bürgerinnen und Bürger werden in den Ausstellungsräumlichkeiten des Polizeipräsidiums Koblenz oder auch am konkreten Objekt vor Ort beraten. Dabei macht die Polizei Vorschläge , wie die jeweiligen Wohnungen besser geschützt werden können. Dieses Angebot ist kostenlos. Im Kreis Ahrweiler hat die Polizei im Jahr 2013 circa 144, 2014 circa 189 und 2015 (Stand 1. Juni 2015) 71 solcher Beratungen durchgeführt. Die Bevölkerung ist zunehmend am technischen Einbruchschutz interessiert und nimmt die Angebote der Polizei gerne an. Ferner setzt die Polizei das Sicherheitsmobil zur Beratung der Bürgerinnen und Bürger ein. Auch hier berät die Polizei vor Ort und verteilt Informationsmaterial . Weiterhin stehen Fachberaterinnen und -berater der Polizei für themenbezogene Vorträge zur Verfügung. So haben Polizeibeamtin - nen und -beamte in den Jahren 2013, 2014 und 2015 Vorträge zum Thema Einbruchdiebstahlprävention in den Gemeinden Adenau, Niederzissen, Rech und Grafschaft sowie der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gehalten. Auch hieran zeigen die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Ahrweiler großes Interesse. Die Rückmeldungen zu diesen Veranstaltungen sind durchweg positiv. Ferner betreibt die Polizei zielgerichtet Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehören die gezielte Ansprache der regionalen Medien, Veröffentlichungen von Informationen auf polizeilichen Webseiten oder die Werbung für Nachbarschaftshilfe. Im Zuge der Präventionskampagne „Wachsamer Nachbar“ hat die Polizei im Kreis Ahrweiler Haustür- und Beratungsgespräche durchgeführt. Neben der Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger thematisiert die Polizei auch die hohe Bedeutung von Hinweisen aus der Bevölkerung im Hinblick auf Einbruchsdelikte. Zu Frage 6: Kriminalitätsvorbeugung kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie gesamtgesellschaftlich angelegt ist. In Rheinland-Pfalz haben bislang über einhundert Verbandsgemeinden und Städte Kommunale Präventionsräte eingerichtet. Den gesetzlichen Rahmen der kommunalen Kriminalprävention bildet hierbei § 1 Abs. 9 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG), wonach alle Träger öffentlicher Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Vermeidung strafbarer Verhaltensweisen (Kriminalprävention) beitragen und zusammenwirken sollen. Hierzu können die allgemeinen Ordnungsbehörden kriminalpräventive Gremien unter Beteiligung der Polizei einrichten. Die Verbandsgemeinde Bad Breisig verfügt über einen solchen kriminalpräventiven Rat, in dem auch ein Ansprechpartner der örtlich zuständigen Polizeidienststelle vertreten ist. Seit Ende der 1990er Jahre bildet die Polizei landesweit Sicherheitsberaterinnen und -berater für Senioren (SfS) in Zusammenarbeit mit den Seniorenbeiräten der Kommunen und der Verbraucherschutzzentrale aus. Bei den SfS handelt es sich um ehrenamtlich tätige Damen und Herren, die ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger beraten und aufzeigen, wie diese ihre Wohnung wirkungsvoll gegen Eindringline schützen können. Darüber hinaus vermitteln sie die richtigen Ansprechpartner der Polizei. Der Sachbereich 15 des Polizeipräsidiums Koblenz (Zentrale Prävention) hat bislang circa 420 SfS für den eigenen Präsidialbereich ausgebildet, die ehrenamtlich auch das Präventionsthema Einbruchschutz an Seniorinnen und Senioren vermitteln. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin 3