Drucksache 16/515 02. 11. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. November 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Polizeipuppenbühnen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 353 vom 12. Oktober 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen sind bei den Polizeipuppenbühnen in Rheinland-Pfalz eingesetzt (bitte nach den jeweiligen Polizeipräsidien aufschlüsseln)? 2. Wie viele Personen sind davon Polizeibeamte/-innen bzw. wie viele Personen davon sind Angestellte? 3. Wie viele Polizeibeamte/-innen sind davon eingeschränkt dienstfähig bzw. wie viele Angestellte sind davon eingeschränkt dienst- fähig? 4. Wie ist das Durchschnittsalter der Polizeibeamten/-innen bzw. Angestellten, die bei den Polizeipuppenbühnen eingesetzt sind? 5. Wie viele Polizeibeamte/-innen könnten unmittelbar wieder im operativen Polizeidienst eingesetzt werden? 6. Wie hoch belaufen sich die jährlichen Kosten für das Betreiben der Polizeipuppenbühnen in Rheinland-Pfalz? 7. Mit welchen unmittelbaren bzw. mittelbaren jährlichen Einsparungen rechnet die Landesregierung bei einer möglichen Auf- lösung der Polizeipuppenbühnen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Polizeipräsidium Koblenz 4 Polizeipräsidium Mainz 4 Polizeipräsidium Rheinpfalz 5 Polizeipräsidium Trier 4 Polizeipräsidium Westpfalz 3. Zu Frage 2: Es handelt sich um 18 Polizeibeamtinnen und -beamte sowie zwei Tarifbeschäftigte. Zu Frage 3: Sechs Polizeibeamtinnen und -beamte sind derzeit lediglich eingeschränkt dienstfähig. Zu Frage 4: Das Durchschnittsalter der eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten beträgt rund 48 Jahre, das der Tarifbeschäftigten rund 54 Jahre. Drucksache 16/515 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Alle derzeit bei den Polizeipuppenbühnen eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamte könnten grundsätzlich im operativen Polizeidienst eingesetzt werden, die eingeschränkt Dienstfähigen jedoch lediglich im Rahmen ihrer gesundheitlichen Einschränkungen. Zu Frage 6: Für den Betrieb der Polizeipuppenbühnen fallen derzeit Kosten von rund 1,2 Mio. € an. Neben den in der Vollkostenrechnung zu berücksichtigenden Personalkosten beziffern sich die Ausgaben im Sachhaushalt auf rund 45 500 € jährlich. Zu Frage 7: Die Landesregierung geht davon aus, dass die in Frage 6 genannten Kosten im Sachhaushalt eingespart werden können. Die Personalkosten entfallen hier nicht, da die eingesetzten Kräfte anderweitig verwendet werden könnten. Roger Lewentz Staatsminister