Drucksache 16/5155 18. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Kritik von Bauern und Winzern am Gesetzentwurf der Umweltministerin für ein neues Landesnaturschutzgesetz Die Kleine Anfrage 3411 vom 28. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: In der aktuellen Landespresse wird von heftiger Kritik der Landwirtschaftskammer am Gesetzentwurf der Umweltministerin für ein neues Landesnaturschutzgesetz berichtet. Die Pläne gingen hinsichtlich des Grünlandschutzes viel zu weit, mit Naturschutzbeauftragten werde eine neue Naturschutzpolizei ins Leben gerufen. Die Landwirtschaftskammer poche auf Korrekturen, auch hinsichtlich der Erhebung von Naturschutzfachdaten des Landes ohne angemessene Beteiligung der Flächeneigentümer. Im Gesetzentwurf selbst wird in der Begründung von „ausgeräumten Befürchtungen im Rahmen der Regierungsanhörung“ gesprochen. Anregungen zu Ersatzzahlungen, zum Schutz von Grünland und zur ehrenamtlichen Mitwirkung im Naturschutz seien weitgehend berücksichtigt worden. Insoweit gibt es einen Widerspruch zwischen Haltung der Betroffenen und der Darstellung des Anhörung s - verlaufs. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum sind die aktuell vorgebrachten massiven Einwände der Bauern und Winzer in Rheinland-Pfalz gegen den Gesetzentwurf der Umweltministerin für ein neues Landesnaturschutzgesetz im Gesetzentwurf selbst nicht konkret aufgeführt? 2. Mit welchem Recht erweckt die Landesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs selbst den Eindruck, dass vorgebrachte Befürchtungen ausgeräumt und gemachte Anregungen berücksichtigt worden sind, wohingegen die Landwirtschaftskammer massive Einwände gegen den Gesetzentwurf äußert? 3. Wie steht die Landesregierung zu den aktuell vorgebrachten Forderungen der Landwirtschaftskammer? 4. Inwieweit trägt sie Korrekturen am Gesetzentwurf mit? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 16. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Der Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes wurde in einem transparenten und kooperativen Verfahren erarbeitet. In dieses Verfahren war insbesondere die Landwirtschaft eingebunden. Im Fachausschuss Umwelt des Bauern- und Winzerverbands RheinlandNassau e. V. wurde ein Entwurf bereits am 19. November 2013 vorgestellt und diskutiert. Die Vorstellung und Diskussion eines Entwurfs im Umweltausschuss des Bauern- und Winzerverbands Süd ist am 27. Januar 2014 erfolgt. Bei der Veranstaltung „Mittwochs im MULEW – Ein neues Landesnaturschutzgesetz – Politik im Dialog“ am 20. November 2013 hat die Landwirtschafskammer ein Statement abgegeben und war auf dem Podium vertreten. Mit Schreiben vom 31. März 2014 wurde die nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung vorgesehene Anhörung zu dem vom Ministerrat im Grundsatz gebilligten Entwurf eines Landesnaturschutzgesetzes eingeleitet. Die Frist zur schriftlichen Stellungnahme wurde u. a. auf Wunsch der Landwirtschaftskammer bis zum 16. Juni 2014 verlängert. Nach Eingang der schriftlichen Stellungnahmen wurde im August 2014 ein weiteres Gespräch mit der Landwirtschaftskammer und den beiden Bauern- und Winzerverbänden geführt und die jeweiligen Stellungnahmen ausführlich besprochen. Die Regelungen zu vertraglichen Vereinbarungen (§ 2 Abs. 5) und zur Kompensation durch produktionsintegrierte Maßnahmen (§ 7) wurden von der Landwirtschaft beDruck : Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5155 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode grüßt. Missverständnisse konnten weitgehend ausgeräumt werden. So wurde beispielsweise klargestellt, dass die Naturschutzbeauftragten – wie bisher schon – Ansprechpartner vor Ort sind und keine hoheitlichen Befugnisse haben. Ein Betreten von Geschäftsund Betriebsräumen durch Naturschutzbeauftragte sieht der Entwurf nicht vor. § 4 des Entwurfs des Landesnaturschutzgesetzes enthält keine Grundlage zur Erhebung von neuen Naturschutzfachdaten. Es geht vielmehr um die Einstellung von der bei den Landesbehörden und den kommunalen Gebietskörperschaften in Genehmigungs- und Planungsverfahren anfallenden Naturschutz - fachdaten in das Landschaftsinformationssystem. Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1, 2 und 3: Von Seiten der Landwirtschaft wurden im Rahmen der Anhörung neben den bereits genannten Punkten insbesondere die Regelungen zum Grünlandumbruch (§ 16), zum Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (§ 19) und zum Nestschutz (§ 24) kritisiert. In dem vom Ministerrat beschlossenen und in den Landtag eingebrachten Regierungsentwurf ist das Ergebnis der Anhörung in der gebotenen Kürze in der allgemeinen Gesetzesbegründung wiedergegeben. Die einschlägigen Regelungen wurden im Regierungsentwurf entsprechend überarbeitet. Zu Frage 4: Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Die Frage nach einem Mittragen von Korrekturen am Gesetzentwurf durch die Landesregierung stellt sich daher nicht. Ulrike Höfken Staatsministerin