Drucksache 16/5157 18. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Alexander Licht und Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bedingungen der Landesregierung beim Verkauf des Flughafens Frankfurt-Hahn Die Kleine Anfrage 3405 vom 28. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Vor Wochen wurde durch Anzeige mit dem Wortlaut: „Einladung zur Interessenbekundung hinsichtlich des Erwerbs einer Mehrheitsbeteiligung an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH“ der Verkaufsprozess für den Flughafen eingeleitet. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Transparenz stellt die Landesregierung im Verkaufsprozess gegenüber der Öffentlichkeit zum einen und dem Parlament bzw. seinen Ausschüssen zum anderen im laufenden Verkaufsprozess in welcher Weise her? 2. Wie sind die Äußerungen der Ministerpräsidentin zum Erfolg im eröffneten Verkaufsprozess angesichts ihr wohl vorliegender Käuferinteressen zu verstehen? 3. Welche Fristen zur Angebotsabgabe bzw. einer Interessensbekundung sind mit welchen verbundenen Kriterien einer Angebots - annahme durch die für die Landesregierung handelnde KPMG vorgegeben? 4. Welche grundsätzlichen Maßstäbe an eine Zielentwicklung des Flughafens setzt die Landesregierung in einer Verkaufsentscheidung voraus? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: In der Sitzung des Innenausschusses am 16. April 2015 hat die Landesregierung bereits ausführlich über das Verfahren zum Verkauf der Gesellschaftsanteile an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) berichtet. Das Ausschreibungsverfahren wird von KPMG und in enger Abstimmung mit der EU-Kommission durchgeführt. Die Markterkundung Anfang 2013 hat die Position des Flughafens Hahn als relevanter Marktteilnehmer bestätigt. Demgegenüber wurden die damals noch laufenden Beihilfeverfahren der Europäischen Kommission sowie die hohen Infrastruktur- und Konver - sions lasten als Hürde für ein privates Engagement gesehen. Durch die positive Beendigung der Beihilfeverfahren im Oktober des letzten Jahres und die umgesetzten Maßnahmen zur Neuausrichtung der FFHG wurde der Weg für die Ausschreibung der Gesellschaftsanteile an der FFHG frei. Auch hierüber wurde bereits mehrfach berichtet. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Ausschreibungsverfahren erfolgt in enger Abstimmung mit der EU-Kommission. Diese sieht vor, dass die Gesellschaftsanteile in einem transparenten, diskriminierungs- und bedingungsfreien Verfahren angeboten werden. „Transparenz“ bedeutet nicht Öffentlichkeit, sondern bezieht sich auf die Verfahrensbeteiligten. Die Landesregierung wird im Ausschreibungsverfahren die berechtigten Interessen der Bieter an der Geheimhaltung ihres Interesses und ihrer konkreten VorstelDruck : Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5157 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode lungen wahren. Anderenfalls könnte das Verfahren gefährdet werden, insbesondere wenn andere Bieter entsprechende Kenntnis erlangen könnten. Mit KPMG, die das Verfahren durchführen, ist daher auch während des Verfahrens strengste Vertraulichkeit vereinbart . Dies entspricht einer üblichen Vorgehensweise bei solchen Transaktionen. Selbstverständlich wird aber die Landesregierung wie bisher über die wesentlichen Schritte des Ausschreibungsverfahrens im zuständigen Ausschuss – erforderlichenfalls in vertraulicher Sitzung – berichten. Zu den Fragen 2 bis 4: Wie bereits in der Sitzung des Innenausschusses am 16. April 2015 berichtet, war der erste Schritt der Ausschreibung die Bekanntmachung Ende März in Printmedien und dem EU-Amtsblatt. Mit dieser Bekanntmachung wurden Interessenten aufgefordert, sich zu melden. Die Frist zur Interessenbekundung lief bis zum 18. Mai 2015. Sie bedeutet keine Ausschlussfrist. Jeder Interessent, der sich auch im Nachgang meldet, kann sich am Verfahren beteiligen , soweit es der Verfahrensfortschritt zulässt. Mehrere Interessenbekundungen sind bei KPMG eingegangen. Gegenüber dem Trierischen Volksfreund äußerte sich die Ministerpräsidentin daher entsprechend zuversichtlich, einen Käufer für den Flughafen Frankfurt-Hahn zu finden. Für die Ausschreibung haben die Berater von KPMG ein mehrstufiges Bieterverfahren vorgesehen. Aufgrund der Komplexität und der Abhängigkeit von äußeren Faktoren kann ein fester Zeitplan kaum vorgegeben werden. In der „Ersten Angebotsphase“ sind von den Interessenten ein erstes Unternehmens- und Finanzierungskonzept vorzulegen. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, Management-Gespräche und vor Ort Besichtigungen durchzuführen. Ein von KPMG erstelltes Informations-Memorandum soll den Interessenten eine erste Bewertung des Unternehmens ermöglichen. Voraus - sichtlich im Sommer soll diese Phase beendet werden. In diesem Verfahrensschritt sollen auf der Grundlage erster indikativer Angebote lediglich von vornherein unseriös erscheinende Interessenbekundungen ausgeschlossen werden, die es in solchen Verfahren immer geben kann. In der „Zweiten Angebotsphase“ wird den Bietern eine umfassende Unternehmensbewertung der FFHG ermöglicht. Auf dieser Grundlage ist ein detailliertes Angebot vorzulegen, das auch einen Businessplan enthalten soll. Diese Phase wird daher einen etwas längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Daran schließen sich eine erneute Angebotsauswertung sowie Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern an. Die Dauer der Verhandlungen kann nicht genau vorhergesagt werden. Möglich ist auch, dass einzelne Fragen in diesem Zusammenhang mit der EU-Kommission abgestimmt werden müssen. In der abschließenden Zuschlagsphase wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Maßgebliches Kriterium ist insoweit, auch dies eine Vorgabe des Europäischen Beihilferechts, der gebotene Kaufpreis. Die Bedeutung des Flughafens für die Region, die positiven Effekte auf den Arbeitsmarkt und das Steueraufkommen sind unbestritten . Der Flughafen hat bereits in der Vergangenheit wichtige Impulse für regionale Entwicklungen gegeben und wird diese Aufgabe auch in Zukunft erfüllen. Die Landesregierung trägt dem durch die beschriebenen Maßnahmen in hohem Maße Rechnung. Der Handlungsspielraum für Fördermaßnahmen des Landes wird dabei durch die neuen Flughafenleitlinien der EU-Kommission bestimmt. Roger Lewentz Staatsminister