Drucksache 16/516 02. 11. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ausbau der L 150 im Bereich der Ortsdurchfahrt Fell Die Kleine Anfrage 355 vom 12. Oktober 2011 hat folgenden Wortlaut: Die L 150 im Bereich der Ortsdurchfahrt Fell sollte nach ursprünglicher Planung im Jahr 2011 ausgebaut werden. Die Werke der Verbandsgemeinde Schweich müssen in diesem Bereich den Kanal erneuern, RWE möchte Leitungen in der Straße verlegen und die Ortsgemeinde will im Rahmen des Ausbaus Maßnahmen der Dorferneuerung durchführen. Ich frage die Landesregierung: 1. Für wann und mit welchem Zeitplan wird geplant, diese Maßnahme durchzuführen? 2. Welche Gründe haben für die Verzögerung des Ausbaus gesorgt? 3. Wie sieht die Abstimmung mit den verschiedenen Bauträgern aus, die derzeit ihre Mittel bereithalten, um im Rahmen des Aus- baus ihre jeweiligen Maßnahmen durchzuführen? 4. Wie steht die Landesregierung zu dem Problem, dass die Ortsgemeinde bereits bewilligte Mittel zur Dorferneuerung derzeit nicht abrufen kann und damit die Fristen nicht einhält? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2 und 3: Im Landesstraßenbauprogramm 2007/2008 war eine Fahrbahnsanierung der L 150 in der Ortsdurchfahrt Fell mit einem Investitionsbetrag von 260 000 Euro vorgemerkt. Im Rahmen der weiteren Abstimmung des Vorhabens hat sich dann ergeben, dass auch eine Erneuerung der im Zuge der Straße gelegenen Ver- und Entsorgungsleitungen durch die Verbandsgemeindewerke erfolgen soll. Deshalb wurde die Fahrbahnerneuerung zurückgestellt und die Planung für einen Vollausbau der Ortsdurchfahrt im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme aufgenommen. Die Kosten hierfür werden voraussichtlich rund 1,5 Mio. Euro betragen. Nachdem im Jahr 2008 eine Klärung bezüglich der von der Gemeinde zu tragenden Kostenanteile und im Laufe des Jahres 2009 eine Verständigung mit den Verbandsgemeindewerken über eine gemeinsame Ausschreibung der Bauarbeiten erreicht werden konnte, hat der örtlich zuständige Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Trier die Planung des Vorhabens weiter betrieben. Über den Planungsstand hat der LBM in einer Bürgerversammlung am 7. September 2010 informiert und danach die Detailplanung weiter vorangebracht . Auf dieser Grundlage soll im kommenden Jahr der Grunderwerb erfolgen und das Baurecht über ein Abstimmungsverfahren geschaffen werden. In Abhängigkeit hiervon und vorbehaltlich der Bereitstellung der für den Vollausbau eines ersten Bauabschnitts zu veranschlagenden Investitionsmittel von 650 000 Euro im Haushaltsplan 2012/2013 durch den Haushaltsgesetzgeber wird ein Baubeginn für das Jahr 2013 angestrebt. Drucksache 16/516 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die von der Gemeinde im Rahmen der Dorferneuerung vorgesehenen Maßnahmen und das Straßenbauvorhaben sind grundsätzlich aufeinander abgestimmt. Die Vorhaben können aber unabhängig voneinander realisiert werden. Der Abruf bewilligter Fördermittel durch die Ortsgemeinde hängt damit nicht von der Realisierung des Straßenbauprojekts ab. Roger Lewentz Staatsminister