Drucksache 16/5165 18. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Adolf Kessel und Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Ergebnisse der Unterarbeitsgruppe „Vollzugsdefizite“ Die Kleine Anfrage 3413 vom 28. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Die FAZ veröffentlichte am 20. Mai 2015 Auszüge aus dem Zwischenbericht der Unterarbeitsgruppe „Vollzugsdefizite“, der sich mit der Rückführung von abgelehnten Asylsuchenden beschäftigt. Wir fragen die Landesregierung: 1. Aus welchen Landesministerien bzw. Landesbehörden kommen die Experten aus Rheinland-Pfalz, die an der Unterarbeitsgruppe „Vollzugsdefizite“ mitarbeiten? 2. Wie bewertet die Landesregierung den Zwischenbericht? 3. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, die Verfahren zur Rückführung landesweit zu zentralisieren? 4. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, zentral in den Erstaufnahmeeinrichtungen medizinisches Fachpersonal zur Verfügung zu stellen, um angeführte gesundheitliche Abschiebungshindernisse besser bearbeiten zu können? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Arbeitsgruppe „Rückführung“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat im Jahr 2010 eine Unterarbeitsgruppe eingesetzt und beauftragt, bestehende Vollzugsdefizite bei der Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern zu identifizieren und Lösungsansätze aufzuzeigen. Diese Unterarbeitsgruppe hat bereits im April 2011 einen Bericht „Vollzugsdefizite “ erstellt, der in verschiedenen Gremien diskutiert und bewertet wurde. Insbesondere sind Vorschläge zur Änderung des Aufenthaltsrechts näher geprüft worden und haben zum Teil Niederschlag in einem aktuellen Gesetzentwurf des Bundes gefunden. Bund und Länder haben sich im Oktober 2014 auf höchster politischer Ebene darauf verständigt, gemeinsam Lösungsansätze zur Verbesserung des Vollzugs aufenthaltsbeendender Maßnahmen zu entwickeln. Aus diesem Grund wurde die Bund-Länder-Koordinierungsstelle „Integriertes Rückführungsmanagement“ beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingerichtet, die sich mit allen Aspekten der Rückführungspolitik befasst und entsprechende Vorschläge erarbeiten wird. Die Ergebnisse bisheriger Arbeitsgruppen werden in die Überlegungen der Koordinierungsstelle einbezogen. Hierzu gehört auch der Bericht „Vollzugsdefizite“, der auf diesem Grund im April 2015 nochmals evaluiert wurde. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Aus Rheinland-Pfalz hat der Leiter der Clearingstelle für Passbeschaffung und Flugabschiebung teilgenommen, der als kommunaler Bediensteter zugleich auch Leiter der Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Trier ist. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5165 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Landesregierung teilt die generelle Einschätzung, wonach sich die Aufenthaltsbeendigung ausreisepflichtiger Personen zunehmend schwieriger und komplexer gestaltet und angesichts der bundesweit steigenden Duldungszahlen der Rückführung in den kommenden Jahren eine wesentlich stärkere Bedeutung zukommen wird. Zu einzelnen Teilaspekten des Berichts bestehen zwischen Bund und den Ländern divergierende Auffassungen. Es wird im weiteren Verlauf maßgeblich darauf ankommen, welche konkreten Vorschläge letztlich die Bund-Länder-Koordinierungsstelle aussprechen wird, die voraussichtlich umfassende Vorschläge zur Verbesserung des Vollzugs aufenthaltsbeendender Maßnahmen vorlegen wird. Zu Frage 3: Der Vollzug von ausländerrechtlichen Aufgaben ist in Rheinland-Pfalz den kommunalen Ausländerbehörden als Auftragsangelegen - heit übertragen. Eine gewisse Teilzentralisierung und Aufgabenentlastung ist bereits durch die Schaffung der Clearingstelle für Pass - beschaffung und Flugabschiebung erreicht worden. Gleichwohl bleibt die Zuständigkeit für die Aufenthaltsbeendigung bei den Ausländerbehörden bestehen. Bei einem Flächenstaat mit dezentraler Unterbringung wäre bei einer landesweit zuständigen Behörde ein persönlicher Kontakt zum Ausländer praktisch kaum möglich. Mit einer derartigen Zentralisierung wären nicht nur mögliche Vorteile, sondern auch handfeste Nachteile verbunden, die überwiegen dürften. Grundsätzlich wird von der Landesregierung ein Bedürfnis gesehen, die Rückführungskapazitäten auszuweiten. So dürfte an eine regionale Schwerpunktbildung durch eine stärkere personelle Ausstattung der kommunalen Ausländerbehörden am Sitz der Erstaufnahmeeinrichtungen durch das Land zu denken sein. Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, um eine wirkungsvolle Aufenthaltsbeendigung aus der Erstaufnahme heraus betreiben zu können. Voraussetzung hierfür ist aber auch eine zügige Entscheidung der Verfahren durch das Bundesamt für Migra - tion und Flüchtlinge. Nur wenn dies gegeben ist, kann die vom Land finanzierte Rückführung aus der Erstaufnahmeeinrichtung – seit März 2015 für Asylsuchende aus dem Kosovo vorrangig durchgeführt – greifen. Zu Frage 4: Um bei der Erstaufnahme mögliche vulnerable Gruppen erkennen zu können, werden bereits jetzt erhebliche Anstrengungen unternommen. Zugleich haben krankheitsbedingte Abschiebungshindernisse im Asylverfahren sowie im ausländerbehördlichen Verfahren eine große Bedeutung. Es kommt immer wieder vor, dass Erkrankungen im Asylverfahren nicht hinreichend erkannt werden und es eines Asylfolgeverfahrens bedarf, um diese Fragen einer Klärung zuzuführen. Auch im Hinblick auf die Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für die Prüfung inlandsbezogener Vollstreckungshindernisse im Dublin-Verfahren und der bestehenden eigenen Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht wäre es wünschenswert, medizinische Fragen neutral begutachten zu lassen. Irene Alt Staatsministerin