Drucksache 16/5172 22. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Stand der Planungen und des Ausbaus der B 50 zwischen Longkamp und dem Flughafen Hahn Die Kleine Anfrage 3421 vom 29. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Bau des Hochmoselübergangs im Zuge der B 50 ist in vollem Gange. Eine Fertigstellung wird für 2017/2018 erwartet. Danach bleibt noch der Lückenschluss zwischen Longkamp und dem Flughafen Hahn. Es besteht die Sorge, dass hier ein Nadelöhr entsteht – mit allen negativen Folgen hinsichtlich Staus und Unfällen. Mitte 2013 hatte der LBM mitgeteilt, dass die Planungen für die notwendigen Brückenbauwerke und die vierstreifige Trasse laufen und die Planfeststellungsverfahren in Vorbereitung seien. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der konkrete abschnittsbezogene Planungsstand der Maßnahmen? 2. Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? 3. Wann soll die Fertigstellung erfolgen? 4. Mit welchen Schwierigkeiten rechnet die Landesregierung in der Phase zwischen Fertigstellung des Hochmoselübergangs und des besagten Lückenschlusses? 5. Wie will sie diesen Schwierigkeiten begegnen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Planungen zum Ausbau der B 50 stellen sich in den gebildeten drei Ausbauabschnitten wie folgt dar: 1. Longkamp bis „Zolleiche“ Für den Ausbau der B50 zwischen Longkamp und der „Zolleiche“ werden derzeit die Entwurfsunterlagen erstellt. Die Fertigstellung ist für 2015 vorgesehen. Die Unterlagen müssen dann dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) zur Genehmigung und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Erteilung des Gesehenvermerks vorgelegt werden. Im Anschluss daran können die Unterlagen für ein Planfeststellungsverfahren erstellt werden. Zur sicheren Abwicklung des Verkehrs in diesem Bauabschnitt erfolgt vorab ab Mitte 2015 der Umbau der Kreuzung B 50/B 327/ L 159 zu einem Kreisverkehrsplatz. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich rund neun Monate. Derzeit ist die Ausschreibung der Maßnahme im Gange. 2. „Zolleiche“ bis Kreisgrenze Bernkastel-Wittlich/ Rhein-Hunsrück-Kreis Für den Streckenabschnitt zwischen der „Zolleiche“ und der Kreisgrenze Bernkastel-Wittlich/Rhein-Hunsrück-Kreis werden derzeit die Entwurfsplanung sowie die naturschutzfachliche Planung erstellt. Ziel ist es, die Unterlagen bis zum Ende des dritten Quartals 2015 fertigzustellen und dem ISIM zur Genehmigung und dem BMVI zur Erteilung des Gesehenvermerks vorzulegen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5172 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im Anschluss daran können die Unterlagen für ein Planfeststellungsverfahren erstellt werden. 3. Kreisgrenze Bernkastel-Wittlich/Rhein-Hunsrück-Kreis bis zur Anschlussstelle zum Flughafen Hahn Für diesen Streckenabschnitt wird derzeit die Vorplanung erstellt. Aufgrund des an die Bundesstraße angrenzenden FFH-Gebiets „Ahringsbachtal“ gestaltet sich die Planung in diesem Streckenabschnitt naturschutzfachlich aufwändig. Es ist eine FFHVerträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zu den Fragen 2 und 3: Für den Lückenschluss der B 50 zwischen Longkamp und dem Flughafen Hahn können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen hinsichtlich des voraussichtlichen Baubeginns und der Fertigstellung getroffen werden. Dies ist im Wesentlichen abhängig vom weiteren Verlauf der Planungen, der Planfestellungsverfahren und der Finanzierung durch den Bund. Zu den Fragen 4 und 5: Bei der mittelfristig erwarteten Verkehrsentwicklung geht die Landesregierung für die Phase zwischen der Fertigstellung des Hochmoselübergangs und des Lückenschlusses zwischen Longkamp und dem Flughafen Hahn davon aus, dass die Leistungsfähigkeit der Strecke gewährleistet ist. Sollten wider Erwarten Leistungsfähigkeitsprobleme an den heutigen Knotenpunkten auftreten, könnten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei Bedarf vorübergehende verkehrsbehördliche Anordnungen, wie z. B. Geschwindigkeitsbeschränkungen oder eine geänderte Beschilderung, an den Knotenpunkten getroffen werden bis hin zu provisorischen Umbauten an Zu- und Abfahrten. Roger Lewentz Staatsminister