Drucksache 16/5176 22. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Biebricher (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Hospizversorgung für die Stadt Koblenz Die Kleine Anfrage 3423 vom 29. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Unabhängig von Einstellungen zu Formen der Sterbehilfe gibt es eine breite Unterstützung für den Ausbau der Hospiz- und Palliativ - versorgung. Der damit verbundene politische Auftrag richtet sich auch an das Land Rheinland-Pfalz. Schwerkranke und sterbende Menschen müssen in der letzten Phase ihres Lebens bestmöglich versorgt, gepflegt und betreut werden. Sie bedürfen menschlicher Begleitung und Zuwendung. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Versorgungskapazität besteht in der Stadt Koblenz durch Hospizdienste und Hospizeinrichtungen welcher Art? 2. Inwieweit entsprechen ihre Zahl, ihre Förderung und ihre Versorgungskapazität dem Bedarf? 3. Welche Probleme und Defizite bestehen? 4. Wie viele Hospizplätze (Betten) müsste es für die Stadt Koblenz gemessen an der Einwohnerzahl im Sinne einer wohnortnahen Versorgung geben? 5. Wie wird sich die Bedeutung der Hospitzversorgung in Zukunft entwickeln, welcher Handlungsbedarf besteht für die Stadt Koblenz? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Stadt Koblenz verfügt über einen ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienst (AHPB Koblenzer Hospizverein). In der Stadt Koblenz gibt es zudem das stationäre Hospiz St. Martin. Zu 2. und 3.: Die ambulante Hospizarbeit ist in der Stadt Koblenz flächendeckend vorhanden. Dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie liegen keine Hinweise vor, dass weitere ambulante Hospizdienste gegründet werden müssen. Auch sind im Zusammenhang mit der Hospizarbeit keine Probleme bekannt. Zu 4.: Derzeit geht man von zwanzig Hospizbetten pro 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner aus. Gemessen an der Einwohnerzahl von 110 643 (Stand 31. Dezember 2013, Quelle: Statistisches Landesamt) ergibt sich für die Stadt Koblenz ein Bedarf von zwei Hospizbetten . Dieser Bedarf wird durch das stationäre Hospiz St. Martin gedeckt, das über zehn Betten verfügt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5176 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 5.: Handlungsbedarf besteht grundsätzlich im weiteren Aufbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Es gibt Schätzungen in den Fachpublikationen, nach denen auf 250 000 Einwohnerinnen und Einwohner ein SAPV-Team bedarfsgerecht sei. Bei einer Bevölkerungszahl von 110 643 in der kreisfreien Stadt Koblenz (Stand 31. Dezember 2013, Quelle: Statistisches Landes - amt) wird der kalkulatorische Bedarf für ein SAPV-Team zwar nicht erreicht, gleichwohl wird dort eines betrieben. In der Vergangenheit gab es steigende Betreuungszahlen; deshalb ist anzunehmen, dass die SAPV weiterhin an Bedeutung zunimmt. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin