Drucksache 16/5178 22. 06. 2015 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Entsorgung des Brandschutts an dem Bahnhof der Stadt Unkel Die Kleine Anfrage 3433 vom 3. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Am 1. März 2011 ereignete sich unmittelbar an dem Unkeler Bahnhof ein Großbrand. Seitdem lagern dort große Mengen von Brandund Bauschutt. Die Kreisverwaltung Neuwied hat mit Bescheid vom 19. April 2011 u. a. festgestellt, dass die Ablagerungen dazu geeignet sein können, in Zukunft das Wohl der Allgemeinheit zu gefährden. Des Weiteren führte sie aus, dass es durch ein Verbleiben der Ablagerunen an der bisherigen Stelle nicht ausgeschlossen werden kann, dass es durch Witterungseinflüsse zu Bodenverunreinigungen kommen könne. Sie sprach hier ausdrücklich von einem „zukünftigen Gefährdungspotenzial“ und erließ eine abfallrechtliche Anordnung. Den Grundstückseigentümern wurde unter Fristsetzung aufgegeben, die Ablagerungen ordnungsgemäß zu entfernen . Gleichzeitig wurde die Ersatzvornahme angedroht. Die Kosten der Ersatzvornahme wurden auf 40 000 Euro bis 60 000 Euro geschätzt. Da der Grundstückseigentümer der Anordnung nicht entsprach und die Kreisverwaltung Neuwied die angedrohte Ersatzvornahme nicht durchführte, wurde die ADD Trier von der VGV Unkel gebeten, gegenüber dem Kreis eine entsprechende Weisung auszusprechen . Die ADD Trier widersprach der Auffassung des BM der VG Unkel, hier die Fachaufsicht zu haben und teilte mit, dass diese bei der SGD Nord liege. Diese Auffassung wurde von Herrn Innenminister Lewentz geteilt. Nach seiner Auskunft würden sich die Kosten der Ersatzvornahme auf ca. 150 000 Euro belaufen. Der zuständige 1. Kreisbeigeordnete gab die Entsorgungskosten zwischenzeitlich mit 400 000 Euro bis 500 000 Euro an. Die VGV Unkel bat sodann die SGD Nord, als Fachaufsicht gegenüber dem Kreis tätig zu werden und dort die Beseitigung des Bauschutts zu fordern. Diese teilt die Auffassung des BM der VGV Unkel und sieht sich in dieser Angelegenheit – nach Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung – nicht als die zuständige Aufsichtsbehörde gegenüber dem Kreis an. Sie hat jedoch am 18. Februar 2015 den Kreis angeschrieben und mitgeteilt, dass von dort „nun dringender Handlungsbedarf“ gesehen und um Mitteilung gebeten wird, wie weiter verfahren wird. Auf telefonische Nachfrage erhielt der BM der VG Unkel im März 2015 von dem 1. Kreisbeigeordneten die Auskunft, dass der Brandschutt nun abgedeckt werden soll. Auf dem Grundstück tummeln sich zwischenzeitlich Ratten, die zu Beschwerden der Nachbarschaft führten. Aktivitäten der Kreisverwaltung Neuwied auf dem Gelände sind bis dato nicht zu erkennen. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wird die angedrohte Ersatzvornahme seit vier Jahren nicht durchgeführt, obwohl der Abfallwirtschaftsbetrieb im Jahr 2013 einen Jahresüberschuss von 1,1 Mio. Euro erwirtschaftete (650 000 Euro mehr als kalkuliert) und dementsprechend finanziell hierzu in der Lage sein dürfte? 2. Besteht hier eine Gefährdung des Wohls der Allgemeinheit i. S. d. § 15 II KrWG? 3. Wie hoch sind die tatsächlichen Entsorgungskosten? 4. Wer ist in diesem Fall die zuständige Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Neuwied? 5. Wie hoch sind die Kosten der angekündigten Abdeckung? 6. Wird die angekündigte Abdeckung des Mülls als geeignete Maßnahme zur Gefahrenabwehr angesehen? 7. Würde die Beseitigung der Ablagerungen zu einer Erhöhung der Müllgebühren für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Neuwied führen? Drucksache 16/5178 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach Mitteilung des Landkreises Neuwied will dieser, vor Durchführung einer Ersatzvornahme auf Kosten der Allgemeinheit, Verhandlungen mit Interessenten zu Ende führen, die das Grundstück übernehmen sollen. Der Landkreis strebt dabei eine Gesamtlösung an, die sowohl eine Räumung des Grundstücks durch dessen Übernehmer wie auch den Abriss noch vorhandener Bauwerke vorsieht. Vorgefundene gefährliche Abfälle hat der Landkreis nach seiner Angabe bereits entsorgen lassen. Zu Frage 2: Nach § 15 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind Abfälle so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Nach Einschätzung der SGD Nord als obere Abfallbehörde verstößt die fortdauernde Abfalllagerung gegen das Wohl der Allgemeinheit. Zu Frage 3: Nach Mitteilung des Landkreises rechnet dieser mit Gesamtausgaben von bis zu 300 000 Euro. Zu Frage 4: Der Landkreis, der hier im Rahmen einer Pflichtaufgabe der Kommunalen Selbstverwaltung handelt, unterliegt der Rechtsaufsicht durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Zu Frage 5: Nach Mitteilung des Landkreises Neuwied geht dieser von Kosten von rund 600 Euro für die vorgesehene Abdeckung aus. Zu Frage 6: Die vorgesehene Abdeckung ist aus Sicht des Landkreises eine vorläufige Maßnahme zur Gefahrenabwehr, die von der SGD Nord unter dieser Prämisse als geeignet angesehen wird, aber die vollständige Räumung des Grundstücks von Abfällen nicht auf Dauer ersetzen kann. Zu Frage 7: Nach Mitteilung des Landkreises würde die Beseitigung der Ablagerung zu keiner direkten Erhöhung der Abfallentsorgungsgebüh - ren führen, allerdings den Rahmen für eine künftige Senkung der Abfallentsorgungsgebühren einengen. Eveline Lemke Staatsministerin