Drucksache 16/5179 23. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Fonds für Betroffene von sexuellem Missbrauch in der Familie Die Kleine Anfrage 3422 vom 29. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, kritisiert, dass der Fonds für Betroffene von sexuellem Missbrauch in der Familie noch nicht vollständig ausgestattet ist. In dem Fonds fehlten noch mehr als 40 Millionen der zugesagten 100 Millionen Euro, sagte Rörig am Freitag, dem 22. Mai 2015, in Berlin. 14 Bundesländer hätten ihre Versprechen bisher nicht eingelöst . Bislang hätten nur der Bund sowie Mecklenburg-Vorpommern und Bayern ihren Beitrag geleistet. Außerdem werde der Fonds viel zu wenig beworben. Bisher seien erst rund ein Zehntel der Mittel abgerufen worden. Auch für das Hilfesystem für Missbrauchsopfer in Institutionen hätten bisher nur mit Kirchen, dem Rotem Kreuz, dem Olympischen Sportbund und der Diakonie Vereinbarungen getroffen werden können. Mit Schulen seien bisher keine Einigungen erzielt worden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist es zutreffend, dass das Land Rheinland-Pfalz noch nicht in den Fonds für Betroffene von sexuellem Missbrauch in der Familie eingezahlt hat? Wenn ja, warum nicht und wann wird in den Fonds einbezahlt? 2. Wie hoch ist der Betrag, den das Land Rheinland-Pfalz in den Fonds einzahlt? 3. Mit welchen Maßnahmen wirbt das Land Rheinland-Pfalz für den Fonds? 4. Wie viele Mittel hat das Land Rheinland-Pfalz schon aus dem Fonds abgerufen? 5. Wurden mit rheinland-pfälzischen Schulen Vereinbarungen über ein Hilfesystem für Missbrauchsopfer getroffen? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1 und 2: Die Bundesregierung hatte im Dezember 2011 dem Deutschen Bundestag den Abschlussbericht des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ vorgelegt (Bundestagsdrucksache 17/8117). Die Länder haben die im Abschlussbericht konkretisierten Handlungsempfehlungen der Bundesregierung dem Grunde nach begrüßt. Die überwiegende Mehrheit der Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder hat jedoch von Beginn an die Einrichtung eines eigenständigen Fonds für die Opfer von sexuellem Missbrauch im familiären Kontext abgelehnt. Sie hat das damit begründet, dass alle Opfer sexuellen Missbrauchs einen unbürokratischen Zugang zu den bestehenden Hilfesystemen benötigen. Diese müssen gegebenenfalls weiterentwickelt, aber keine Parallelstrukturen aufgebaut werden. Gerade die Opfer von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich, deren Rückgriffmöglichkeiten stark erschwert sind, brauchen klare Rechtsansprüche auf bedarfsgerechte Hilfen im Regelsystem. Mit Ausnahme der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Bayern lehnen alle anderen Länder nach wie vor eine finanzielle Beteiligung an dem Fonds für die Opfer von sexuellem Missbrauch ab. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5179 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Das Land unterstützt Aktivitäten des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, vor allem um Missbrauch, gleich ob in der Familie oder in Institutionen oder als Peer-Gewalt, zu verhindern. Zudem fördert die Landesregierung in unterschiedlicher Form Beratungsinstitutionen, an die sich Missbrauchsopfer wenden können. Auf der Internetseite des Fonds Sexueller Missbrauch – http://www.fondsmissbrauch.de/ – sind die rheinland-pfälzischen Beratungsstellen für Opfer sexuellen Missbrauchs in Familien aufgeführt. Zu Frage 4: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat auf Anfrage mitgeteilt, dass 25 Personen aus Rheinland-Pfalz Leistungen teilweise oder vollumfänglich bewilligt wurden. Alle Leistungen betreffen den familiären Bereich. Bei 20 Personen sind die Fondsmittel bereits ausgezahlt worden, davon sind in einem Fall die als maximale Leistung vorgesehenen 10 000 Euro für Sachleistungen bereits vollständig ausgeschöpft. Zu Frage 5: Der Bund – vertreten durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium der Justiz – und die Länder haben eine Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tischs Sexueller Kindesmissbrauch zum Ergänzenden Hilfesystem und Leitlinien für die Gewährung von Leistungen im Rahmen des Ergänzenden Hilfesystems für Betroffene sexuellen Missbrauchs im institutionellen Bereich erarbeitet. Darin sind Hilfen, in erster Linie Therapien bzw. Heil- und Hilfsmittel, für Personen vorgesehen, die in ihrer Kindheit bzw. Jugend in Institutionen des Landes von Personen missbraucht wurden, für die die Länder die Arbeitgeberverantwortung tragen. Das geht über den Schulbereich hinaus. Das Ergänzende Hilfesystem soll subsidiär in den Fällen zur Anwendung kommen, in denen die Betroffenen Hilfeleistungen nicht gemäß ihren Bedürfnissen, z. B. von der Gesetzlichen oder Privaten Krankenversicherung oder nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), erhalten. Auch zivilrechtliche Ansprüche gegen die verantwortliche Organisation, die Täterin oder den Täter haben regelmäßig Vorrang vor den Leistungen des Ergänzenden Hilfesystems. Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen bereitet derzeit eine Befassung des Ministerrats zur Umsetzung solch eines Ergänzenden Hilfesystems für Betroffene sexuellen Missbrauchs in Institutionen des Landes Rheinland-Pfalz vor. Wenn der Ministerrat die Unterzeichnung der Vereinbarung beschließt und der Landtag entsprechend unterrichtet ist, kann die Vereinbarung unterzeichnet werden. Mit der Vereinbarung wäre auch der Bereich der Schulen umfasst, sofern es sich bei den Tätern um Bedienstete des Landes handelt. In Vertretung: Margit Gottstein Staatssekretärin