Drucksache 16/518 02. 11. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Auswirkungen auf Belange des Verbraucherschutzes und der Bürgernähe im Falle der Schließung des Verwaltungsgerichts Mainz Die Kleine Anfrage 344 vom 7. Oktober 2011 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat angekündigt, einen Standort in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu schließen. Laut Medienberichten (vgl. z. B. Allgemeine Zeitung vom 21. Mai 2011) soll es sich hierbei um den Standort Mainz handeln. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Länge und Dauer der Anreise ist nach Auffassung der Landesregierung dem rechtsschutzsuchenden Bürger in Verwal- tungsrechtsstreitigkeiten zumutbar, wenn die erstinstanzliche Zuständigkeit beim Verwaltungsgericht liegt? 2. Wird die Schließung des Verwaltungsgerichts Mainz nach Auffassung der Landesregierung Auswirkungen auf Belange des Ver- braucherschutzes haben (bitte in der Antwort drauf eingehen, dass das Verwaltungsgericht Mainz neben dem Baurecht auch für hochschulpolitische Belange wie BAföG-Streitigkeiten und Numerus-Clausus-Fälle sowie für Lebensmittelrecht, Jugendschutz und Gaststättenrecht, Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzrecht, Gesundheits-, Hygiene- und Arzneimittelrecht sowie Gewerbe - und Handwerksrecht und das Abfallbeseitigungsrecht zuständig ist)? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 31. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die mögliche Auflösung eines Standortes der Verwaltungsgerichtsbarkeit – einschließlich der gegebenenfalls zu treffenden Entscheidungen , welches der Verwaltungsgerichte hiervon betroffen sein wird – ist Gegenstand der Beratungen des von der Landesregierung eingesetzten Expertengremiums zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine Justizstrukturreform. Welche Anreisewege zumutbar sind, kann abstrakt nicht gesagt werden. Jedenfalls die im Falle der Auflösung des Verwaltungsgerichts Mainz bestehenden Anfahrtswege und Anreisezeiten wären – auch im Hinblick auf die nicht übermäßig hohe Zahl der Verfahren (bei NC-Verfahren handelt es sich um vorläufige Rechtsschutzverfahren ohne mündliche Verhandlung) und die allgemeine hohe Mobilität – zumutbar. Je nach tatsächlicher Ausgestaltung der Maßnahme wird es für einzelne Verfahrensbeteiligte sogar zu einer Verkürzung der Anfahrtszeit kommen. Die Spruchkörper haben zudem – im Rahmen ihrer richterlichen Unabhängigkeit – die Möglichkeit, auswärtige Sitzungstermine abzuhalten. Hiervon haben etwa die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts Trier nach der dortigen Konzentration der Asylverfahren bereits mehrfach Gebrauch gemacht. Auswirkungen auf Belange des Verbraucherschutzes sind nicht zu erwarten. Jochen Hartloff Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Dezember 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode