Drucksache 16/5180 24. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adolf Kessel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Paternoster-Verordnung der Bundesarbeitsministerin Die Kleine Anfrage 3434 vom 3. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Die ab dem 1. Juni 2015 geltende neue Betriebssicherheitsverordnung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles regelt u. a. dass Paternoster nur noch von geschulten Personen genutzt werden dürfen. Nach Protesten soll diese nun wieder geändert werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Paternoster gibt es in Rheinland-Pfalz? 2. Wie bewertet die Landesregierung die neuen Regeln der Bundesarbeitsministerin zur Benutzung von Paternostern? 3. Gab es bei der Erarbeitung der neuen Verordnung ein Beteiligungsverfahren und wie hat sich die Landesregierung ggf. eingelassen? 4. Wie bewertet die Landesregierung die nun vorgesehene Überarbeitung der Verordnung? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In Rheinland-Pfalz gibt es zwei Paternoster, einen in Koblenz im Zuständigkeitsbereich der Bundeswehr, einen weiteren (stillgelegten ) bei der Stadt Mainz. Zu 2.: Die zum 1. Juni 2015 in Kraft getretene, novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sieht vor, dass Personenumlaufaufzüge (Paternoster) nur von eingewiesenen Beschäftigten benutzt werden dürfen und der Arbeitgeber hierfür in der Verantwortung steht. Eine Benutzung durch die Öffentlichkeit ist danach nicht zulässig. Zu 3.: Alle Bundesländer waren bei der Novellierung der BetrSichV beteiligt, so auch Rheinland-Pfalz. Der Bundesrat hat in der 928. Sitzung am 28. November 2014, nach vorhergehender Befassung in den fachlich betroffenen Ausschüssen, der neuen BetrSichV mit Maßgabe der von den Ländern gewünschten Änderungen, zugestimmt (Bundesratsdrucksache 400/1/14 vom 17. November 2014). Zu 4.: Für die Landesregierung ist die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angestrebte Änderung der BetrSichV unter Berücksichtigung der Antwort zu Frage 1 nicht von Bedeutung. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Juli 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode