LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Juli 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Polizeieinsätze auf der Schiersteiner Brücke Die Kleine Anfrage 3431 vom 3. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Durch die Sperrung der Schiersteiner Brücke wurde der Einsatz zahlreicher Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten notwendig. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Kosten sind durch die Sperrung der Schiersteiner Brücke aufgrund des zusätzlichen polizeilichen Personalaufwands entstanden (Stichtag: 31. Mai 2015)? 2. Wie viele Zwischenfälle gab es seit dem 12. April auf der Schiersteiner Brücke durch Lastkraftwagen mit einem Gewicht von über 3,5 t, die versuchten, die Brücke zu befahren (bitte aufgeschlüsselt nach Tagen; Stichtag 31. Mai 2015)? 3. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die derzeitigen Einsätze der Bereitschaftspolizei an der Schiersteiner Brücke durch den Einsatz von Privaten ersetzt werden kann? Wenn nein, aus welchen Gründen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Seit dem 12. April 2015 wird polizeiliches Personal im Bereich der technischen Sperren (A 643 und Mombacher Kreisel) zur manu - ellen Aufhebung der ausgelösten Sperrungen und zu Ableitungen des Verkehrs an der Schiersteiner Brücke eingesetzt. Des Weiteren war vornehmlich während der Vollsperrung Verkehrsaufklärung und die Regelung des Verkehrs im Umfeld der Schiersteiner Brücke sowie im Stadtgebiet erforderlich. Die Polizei trifft die notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sperrung und Teilsperrung der Schiersteiner Brücke als Ausfluss der gesetzlichen Verpflichtung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Hierdurch sollen im Wesentlichen Gefahren für die Verkehrsteilnehmer und andere Personen abgewehrt und Straftaten oder Ordnungsverstöße verhindert bzw. verfolgt werden. Die Einsatzmaßnahmen erfolgen – wie vorangestellt – auf der Grundlage eines gesetzlichen Auftrags. Da diese gesetzliche Verpflichtung Vorrang gegenüber etwaigen Wirtschaft - lichkeitsüberlegungen hat, werden insoweit weder eine Kostenberechnung noch eine Auflistung entstandener Kosten vorgenommen. Zu Frage 2: Die standardisierte Erfassung der Sperrungen an den beiden Sperranlagen der Schiersteiner Brücke erfolgte ab dem 16. April 2015. Für den Zeitraum vom 12. April 2015 bis 15. April 2015 sind keine validen Aussagen möglich, da die technischen Sperrungen zunächst justiert werden mussten. Seit dem 16. April 2015 wurden insgesamt 229 Schrankenschließungen durch Lastkraftwagen mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen ausgelöst. Die Aufschlüsselung der Sperrungen ist aus beigefügter Aufstellung ersichtlich. Zu Frage 3: Hintergrund der Polizeipräsenz ist die Sperrung der Brücke für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht. Kommt es trotz dieses Verbots zu Verstößen und einer aktuellen Sperrung durch die technische Sicherungsanlage, sind hoheitliche Befugnisse zur Ahndung, Verkehrslenkung und Ableitung des entsprechenden Fahrzeugs erforderlich. Diese können nicht durch Private erfolgen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Drucksache 16/5199 26. 06. 2015 Drucksache 16/5199 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anlage zu Frage 2: Aufschlüsselung der Sperrungen nach Tagen Datum Zwischenfälle Datum Zwischenfälle 16. April 16 09. Mai 2 17. April 12 10. Mai 1 18. April 10 11. Mai 11 19. April 2 12. Mai 8 20. April 10 13. Mai 6 21. April 10 14. Mai 1 22. April 11 15. Mai 2 23. April 13 16. Mai 0 24. April 11 17. Mai 6 25. April 5 18. Mai 4 26. April 8 19. Mai 1 27. April 3 20. Mai 3 28. April 8 21. Mai 0 29. April 10 22. Mai 4 30. April 0 23. Mai 1 01. Mai 0 24. Mai 0 02. Mai 2 25. Mai 0 03. Mai 0 26. Mai 3 04. Mai 5 27. Mai 5 05. Mai 14 28. Mai 5 06. Mai 1 29. Mai 9 07. Mai 7 30. Mai 2 08. Mai 6 31. Mai 1