Drucksache 16/520 zu Drucksache 16/350 02. 11. 2011 A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/350 – Transparenz der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen Die Große Anfrage vom 20. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Es ist unstrittig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdung durch mangelhafte Hygiene in Lebensmittelbetrieben besser geschützt werden sollen. Das dient gleichermaßen dem Verbraucherschutz wie einer positiven Wettbewerbsstärkung in diesem Bereich. Verbraucherschutzminister Hartloff will in diesem Zusammenhang die sogenannte „Hygieneampel “ als sichtbares Barometer für saubere und unsaubere Gastronomiebetriebe im Januar 2012 auch in Rheinland-Pfalz einführen (Rheinzeitung 12. Juli 2011). Das Modell soll zunächst nur gastronomische Branchen erfassen, später sollen noch weitere Betriebe dazukommen. Unklar ist aber nicht nur die Haltung der Landesregierung. Offen ist auch die Frage, ob in RheinlandPfalz die Grundlagen für eine erfolgreiche Einführung eines solchen Modells bereitstehen. Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung können nur dann für die Verbraucherinnen und Verbraucher transparent gemacht werden, wenn die Voraussetzungen dafür auch tatsächlich geschaffen sind. Bereits im Vorfeld einer gesetzlichen Grundlage, die der Bund bei entsprechender Beschlusslage der Länder zu schaffen bereit ist, muss hierzu Klarheit durch entsprechende Vorbereitungen geschaffen werden. Dazu liegen keine belastbaren Aussagen der Landesregierung vor. Wir fragen die Landesregierung: 1. Sieht sich die Landesregierung an die Aussage der Koalitionsvereinbarung gebunden, im Zusammenhang mit der Information über Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung für die Einführung eines „Smileysystems“ zunächst für den Gastronomiebereich einzutreten? 2. Warum tritt Verbraucherschutzminister Hartloff entgegen dieser Aussage der Koalitionsvereinbarung für die Einführung einer Hygieneampel, also eines anderen Systems, ein? 3. Welche Vorteile hätte eine Hygieneampel gegenüber einem „Smileysystem“, welche Vorteile hätte das „Smileysystem“ gegenüber einer Hygieneampel? 4. Welcher Stand der Vorbereitung zur Einführung der Hygieneampel bzw. eines „Smileysystems “ ist insgesamt erreicht? Wann ist die Einführung eines Transparenzmodells für die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle vorgesehen bzw. realistisch zu erwarten? 5. Was bleibt noch zu tun? 6. Wo liegen offene Probleme? 7. Ist die Einführung des befürworteten Modells mit dem vorhandenen Personal adäquat zu leisten? 8. Ist die Einführung des befürworteten Modells mit den vorhandenen Mitteln adäquat zu leisten? 9. Welche alternativen Modelle, die kosten- und bürokratieneutral umsetzbar sind, werden geprüft? Welche Ergebnisse liegen vor? 10. Inwieweit ist für die Landesregierung die Aussage gerechtfertigt, dass die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen bei einer Hygieneampel eine prangerähnliche Wirkung für Unternehmen entfalten kann, wenn eine schlechte Bewertung selbst bei nur geringen Beanstandungen und auch bei umgehender Mängelbeseitigung bis zur nächsten Kontrolle bestehen bleibt? 11. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass diese Wirkung in Rheinland-Pfalz nicht ein- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. November 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/520 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode tritt? 12. Inwieweit ist für die Landesregierung die Aussage gerechtfertigt, dass die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen zu ungerechtfertigten Vorteilen für Unternehmen führen kann, wenn eine positive Beurteilung trotz tatsächlich veränderter Umstände und ohne Mängelbeseitigung bis zur nächsten Kontrolle bestehen bleibt? 13. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass diese Wirkung in Rheinland-Pfalz nicht eintritt ? 14. Inwieweit ist für die Landesregierung die Aussage gerechtfertigt, dass es bei einem Transparenzmodell für die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolleure bei den zuständigen Stellen eines höheren Personalaufwands bedarf, um die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kontrollen durchzuführen und zu überwachen, ob die Kennzeichnung zutreffend angebracht ist und bleibt? 15. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die Kostenneutralität gewahrt wird? 16. Ist die Landesregierung zu einem finanziellen Ausgleich bereit, falls Mehrkosten entstehen? 17. Inwieweit ist für die Landesregierung die Aussage gerechtfertigt, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine schlechte Beurteilung im System der Hygieneampel (Beurteilung „Rot“) ohne die Schließung des Betriebes schwierig vermittelbar sein wird? 18. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass diesbezüglich entsprechende Transparenz in der Verbraucherinformation gewährleistet ist? 19. Inwieweit ist für die Landesregierung die Aussage gerechtfertigt, dass es einer Definition der hygienerelevanten Prüfungspunkte und einer Vereinheitlichung des Prüfungsvollzugs bedarf? 20. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass diesen Ansprüchen Genüge getan wird? 21. Inwieweit ist für die Landesregierung die Aussage gerechtfertigt, dass es einen Anspruch auf zeitnahe Nachkontrolle bei Beanstandungen geben muss, die eine negative Bewertung nach sich ziehen? 22. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass dem entsprochen wird? 23. Inwieweit ist für die Landesregierung die Aussage gerechtfertigt, dass es einer Schriftlichkeit und Begründungspflicht des Ergebnisses der Kontrolle bedarf? 24. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass dieser Pflicht nachgekommen wird? 25. Inwieweit ist für die Landesregierung die Aussage gerechtfertigt, dass alle kontrollrelevanten Betriebe gleich behandelt werden müssen, es also gleichmäßiger Kontrollen und Kontrollintervalle bedarf? 26. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass das geschieht? 2 Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 31. Oktober 2011 – wie folgt beantwortet: Im Zusammenhang mit der wachsenden Sensibilität der Bevölkerung für Fragen der Hygiene im Lebensmittelsektor hat sich die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in ihrer Sitzung am 16. September 2011 mit dem Thema Transparenz amtlicher Kontrollergebnisse befasst und ihren Beschluss vom 19. Mai 2011, ein bundeseinheitliches System einzuführen, mit dem die amtlichen Kontrollergebnisse für die Verbraucherinnen und Verbraucher dargestellt werden können, bestärkt. Die Landesregierung teilt die Einschätzung, dass dies gleichermaßen dem Verbraucherschutz wie einer positiven Wettbewerbsstärkung in diesem Bereich dient. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorbezeichnete Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: 1. Sieht sich die Landesregierung an die Aussage der Koalitionsvereinbarung gebunden, im Zusammenhang mit der Information über Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung für die Einführung eines „Smileysystems“ zunächst für den Gastronomiebereich einzutreten? 2. Warum tritt Verbraucherschutzminister Hartloff entgegen dieser Aussage der Koalitionsvereinbarung für die Einführung einer Hygieneampel, also eines anderen Systems, ein? 3. Welche Vorteile hätte eine Hygieneampel gegenüber einem „Smileysystem“, welche Vorteile hätte das „Smileysystem“ gegenüber einer Hygieneampel? Die Landesregierung tritt für die Einführung einer Kennzeichnung ein, mit der die Ergebnisse der Betriebskontrollen durch die Lebensmittelüberwachung für die Verbraucherinnen und Verbraucher dargestellt werden können. Das System soll zunächst für den Gastronomiebereich eingeführt werden. Die Begriffe „Smiley-System“, „Kontrollbarometer“ oder „Hygiene-Ampel“ werden in der öffentlichen Diskussion allgemein synonym verwendet für verschiedene Systeme oder Konzepte, mit Hilfe derer Ergebnisse von Betriebskontrollen durch die Lebensmittelüberwachung für die Verbraucherinnen und Verbraucher transparent gemacht werden sollen. Eine rechtlich verbindliche Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/520 Festlegung auf ein bestimmtes Symbol ist noch nicht erfolgt. Die Verwendung des Begriffs „Smiley-System“ ist darauf zurückzuführen , dass in Dänemark bereits ein System zur Darstellung der amtlichen Kontrollergebnisse anhand sogenannter Smileys etabliert ist. Um in Deutschland die Kontrollergebnisse möglichst neutral und sachlich darzustellen, wurde von der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz statt der „Smiley“-Piktogramme ein farblich abgestufter Balken als sogenanntes Barometer vorgeschlagen und am 19. Mai 2011 von der VSMK beschlossen. Dieses „Kontrollbarometer“ bietet den Vorteil, dass eine differenziertere Darstellung der Verhältnisse in den Betrieben möglich ist, während die Verwendung eines „Smileys“ nur wenige Ausdrucksformen aufweist. Das von der VSMK favorisierte Modell wird in den Medien, in Anlehnung an die vorgeschlagenen Farben grün, gelb und rot z. T. auch als „Hygiene-Ampel“ bezeichnet. Die von der VSMK beschlossene und von der Landesregierung unterstützte bundeseinheitliche Darstellungsweise entspricht den Zielen des Koalitionsvertrags, wonach aktiv über Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung informiert und ein „Smiley-System“ eingeführt werden soll. Diese von den Koalitionspartnern vereinbarte Unterstützung „eines Smiley-Systems“ beinhaltet allerdings keine definitive Festlegung auf die Verwendung eines bestimmten Symbols zur Darstellung der Ergebnisse der Betriebskontrollen, sondern gibt lediglich das gemeinsam zu erreichende Ziel vor. 4. Welcher Stand der Vorbereitung zur Einführung der Hygieneampel bzw. eines „Smileysystems“ ist insgesamt erreicht? Wann ist die Einführung eines Transparenzmodells für die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle vorgesehen bzw. realistisch zu erwarten? Die weitere Ausgestaltung, auch der rechtlichen Rahmenbedingungen, soll nach dem Beschluss der 7. Verbraucherschutzministerkonferenz vom 16. September 2011 in einer länderoffenen Arbeitsgruppe erfolgen. Hierzu hat die Verbraucherschutzministerkonferenz gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die unter Einbeziehung der Wirtschaftsministerkonferenz bis Anfang des nächsten Jahres inhaltliche Klärungen herbeiführen soll. Rheinland-Pfalz wird sich an dieser Arbeitsgruppe beteiligen. Auf der Basis der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe soll der Bund, dem die Gesetzgebungskompetenz für diese Materie zukommt, eine gesetzliche Regelung erarbeiten. Ein konkreter Zeitpunkt für die Einführung eines Transparenzsystems für die Ergebnisse der Betriebskontrollen durch die Lebensmittelüberwachung kann aufgrund des Beschlusses der 7. VSMK und der damit verbundenen Arbeitsaufträge an die Arbeitsgruppe derzeit nicht genannt werden. 5. Was bleibt noch zu tun? 6. Wo liegen offene Probleme? Bei der Einführung eines Systems zur Transparentmachung der Kontrollergebnisse wird die Landesregierung intensiv mit den für die Lebensmittelüberwachung vor Ort zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz zusammenarbeiten. Entsprechende Vorbereitungen wurden bereits getroffen und die Kommunen wurden auch bereits mündlich und schriftlich über den aktuellen Stand informiert . Entscheidend dafür, welche weiteren Schritte zur inhaltlichen und rechtlichen Ausgestaltung ergriffen werden müssen, werden die Ergebnisse der in der Antwort zu Frage 4 genannten Arbeitsgruppe sein. 7. Ist die Einführung des befürworteten Modells mit dem vorhandenen Personal adäquat zu leisten? 8. Ist die Einführung des befürworteten Modells mit den vorhandenen Mitteln adäquat zu leisten? Entscheidend für den Aufwand, der bei den zuständigen Behörden entsteht, wird die inhaltliche und rechtliche Ausgestaltung des Systems zur Transparentmachung der Kontrollergebnisse sein. Die Ergebnisse der zur Klärung dieser Fragen von der 7. VSMK eingesetzten Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Wirtschaftsministerkonferenz sollen Anfang des Jahres 2012 vorliegen. Eine verlässliche Abschätzung des Personal- und Mittelbedarfs ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 9. Welche alternativen Modelle, die kosten- und bürokratieneutral umsetzbar sind, werden geprüft? Welche Ergebnisse liegen vor? Es wurde von der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz als Vorschlag für die Verbraucherschutzministerkonferenz das Modell gewählt, das sich nach den bisherigen Erkenntnissen mit dem geringsten Aufwand hinsichtlich Kosten und Bürokratie umsetzen lässt. Die Fragen nach Kosten und Aufwand für die Überwachung werden auch im Verlauf der weiteren Diskussion eine wichtige Rolle spielen. 10. Inwieweit ist für die Landesregierung die Aussage gerechtfertigt, dass die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen bei einer Hygieneampel eine prangerähnliche Wirkung für Unternehmen entfalten kann, wenn eine schlechte Bewertung selbst bei nur geringen Beanstandungen und auch bei umgehender Mängelbeseitigung bis zur nächsten Kontrolle bestehen bleibt? 11. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass diese Wirkung in Rheinland-Pfalz nicht eintritt? 12. Inwieweit ist für die Landesregierung die Aussage gerechtfertigt, dass die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen zu ungerechtfertigten Vorteilen für Unternehmen führen kann, wenn eine positive Beurteilung trotz tatsächlich veränderter Umstände und ohne Mängelbeseitigung bis zur nächsten Kontrolle bestehen bleibt? 3 Drucksache 16/520 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 13. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass diese Wirkung in Rheinland-Pfalz nicht eintritt? Von den Verbraucherinnen und Verbrauchern werden zunehmend Informationen auch über die Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung gewünscht. Der Wunsch der Verbraucher nach mehr Offenheit und Transparenz wird nicht von allen Beteiligten uneingeschränkt mit positiven Auswirkungen assoziiert. Bereits das bisherige System der Kontrolle von Gastronomie- und sonstigen Betrieben kann zu empfindlichen Maßnahmen bis hin zu einer auch jetzt schon für die Verbraucherinnen und Verbraucher wahrnehmbaren Betriebsschließung führen. Das vorgesehene System sieht keine „schlechte Bewertung selbst bei nur geringen Beanstandungen und … umgehender Mängelbeseitigung “ vor. Die Ergebnisse der amtlichen Überprüfung fließen vielmehr in eine Gesamtbeurteilung des Betriebs ein, die nicht nur den hygienischen Zustand des Betriebes zum Zeitpunkt der Überprüfung, sondern auch Kriterien wie die Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers und die Qualität der Eigenkontrollen umfasst. Das Ergebnis der Kontrolle soll sodann als Punktwert auf dem sogenannten Kontrollbarometer abgebildet werden. Eine geringe Beanstandung wird daher eine Zuordnung im grünen Bereich zur Folge haben können, sofern die lebensmittelrechtlichen Anforderungen ansonsten gut eingehalten werden. Es ist davon auszugehen, dass erst bei Vorliegen mehrerer geringer bis mittelgradiger Mängel oder bei gravierenden Mängeln die Beurteilung entsprechend schlechter ausfällt. Je nach Mängelausprägung könnte dies eine Darstellung außerhalb des grünen Bereiches zur Folge haben. Die Beseitigung von Mängeln, die bei einer Kontrolle festgestellt wurden, wird in der Regel bei einer Nachkontrolle überprüft. Sowohl die Kontrolle als auch die Nachkontrolle bewerten – wie dies beispielsweise auch bei der Pkw-Hauptuntersuchung der Fall ist – den Zustand an einem bestimmten Stichtag. In keinem dieser Fälle lässt sich ausschließen, dass nach Beendigung einer Kontrolle (oder Nachkontrolle) bis zur nächsten Betriebsinspektion Änderungen im Vergleich zu dem am Tag der Kontrolle festgestellten Zustand eintreten. Dies gilt sowohl für den positiven Fall einer Verbesserung als auch für den negativen Fall einer Verschlechterung der Verhältnisse im Betrieb. Mit der gewünschten größeren Transparenz ist verbunden, dass eine Einstufung außerhalb des grünen Bereichs von den Verbraucherinnen und Verbrauchern wahrgenommen und vermutlich nicht auf Beifall der betroffenen Betriebe stoßen wird. 14. Inwieweit ist für die Landesregierung die Aussage gerechtfertigt, dass es bei einem Transparenzmodell für die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolleure bei den zuständigen Stellen eines höheren Personalaufwands bedarf, um die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kontrollen durchzuführen und zu überwachen, ob die Kennzeichnung zutreffend angebracht ist und bleibt? 15. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die Kostenneutralität gewahrt wird? Die Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung dienen der Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des Lebensmittelrechts . Durch die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse ändert sich die Durchführung der Kontrollen nicht. Für die Landesregierung war seit Beginn der Diskussion die Kostenfrage sehr wichtig. Sie hat deshalb darauf hingewirkt, dass die Aspekte Kostenneutralität und möglichst geringer Aufwand für die Vollzugsbehörden in den Beschluss der Sonder-VSMK im Mai 2011 aufgenommen wurden. Letztendlich wird die genaue Ausgestaltung des Systems für die Beantwortung der Fragen entscheidend sein, siehe dazu auch die Antwort zu Frage 4. 16. Ist die Landesregierung zu einem finanziellen Ausgleich bereit, falls Mehrkosten entstehen? Es gilt auch in diesem Zusammenhang das in der Verfassung für Rheinland-Pfalz verankerte Konnexitätsprinzip. 17. Inwieweit ist für die Landesregierung die Aussage gerechtfertigt, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine schlechte Beurteilung im System der Hygieneampel (Beurteilung „Rot“) ohne die Schließung des Betriebes schwierig vermittelbar sein wird? 18. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass diesbezüglich entsprechende Transparenz in der Verbraucherinformation gewährleistet ist? Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Darstellung eines Kontrollergebnisses mit dem Farbsegment „rot“ auf einem dreifarbigen Farbstrahl mit ineinander übergehenden grünen und gelben Farbsegmenten einer intensiven Aufklärung und Information verbunden sein müsste, um zu verhindern, dass Verbraucher annehmen könnten, eine „rote“ Beurteilung müsste unmittelbar eine Betriebsschließung zur Folge haben. Daher hat die Landesregierung im Vorfeld der eingesetzten Arbeitsgruppe vorgeschlagen, den Farbstrahl dahingehend zu ändern, dass für die Darstellung der Ergebnisse der Betriebskontrollen die Farbe Rot nicht verwendet wird, um Fehlinterpretationen durch die Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden. 19. Inwieweit ist für die Landesregierung die Aussage gerechtfertigt, dass es einer Definition der hygienerelevanten Prüfungspunkte und einer Vereinheitlichung des Prüfungsvollzugs bedarf? 20. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass diesen Ansprüchen Genüge getan wird? In Rheinland-Pfalz wurde 2007 ein einheitliches Qualitätsmanagementsystem zur Durchführung der Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung verbindlich eingeführt. Damit wird eine einheitliche Verfahrensweise bei den Kontrollen einschließlich der Dokumentation beschrieben und deren Einhaltung bei regelmäßigen Audits überprüft. In einem entsprechenden Leitfaden werden die Punkte aufgeführt, die in einem Lebensmittelbetrieb in der Regel zu überprüfen sind. Dieser wird durch Leitfäden mit branchenspezifischen Kontrollpunkten ergänzt. 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/520 Die Beurteilung der Betriebe erfolgt zudem nach einheitlichen Kriterien gemäß der (bundesweit geltenden) Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung. Diese Beurteilung soll Grundlage für das von der Sonder-Verbraucherschutzministerkonferenz am 19. Mai 2011 vorgeschlagene Transparenzsystem sein. In Rheinland-Pfalz wird das in der Lebensmittelüberwachung tätige Kontrollpersonal regelmäßig hinsichtlich Vollzugsfragen geschult . Bundesweite Arbeitsgruppen diskutieren zudem regelmäßig fachspezifisch lebensmittelrechtliche Fragen, um den Vollzug einheitlich zu gestalten. Darüber hinaus ist vorgesehen, das Kontrollpersonal vor Einführung eines Systems der Transparentmachung von Kontrollergebnissen über die Anwendung des Systems in den Einzelheiten zu schulen. 21. Inwieweit ist für die Landesregierung die Aussage gerechtfertigt, dass es einen Anspruch auf zeitnahe Nachkontrolle bei Beanstandungen geben muss, die eine negative Bewertung nach sich ziehen? 22. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass dem entsprochen wird? Mit den amtlichen Kontrollen wird die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften überprüft. Sofern die Lebensmittelüberwachung dabei Mängel feststellt, wird die Beseitigung dieser Mängel in der Regel bei einer Nachkontrolle entsprechend der fachlichen Erfordernisse überprüft. Inwieweit darüber hinaus im Zusammenhang mit einem System zur Transparentmachung der Kontrollergebnisse zusätzlich ein Anspruch auf Nachkontrollen innerhalb eines bestimmten Zeitraums festgelegt wird, wird auch Gegenstand der Diskussion in der von der VSMK eingesetzten Arbeitsgruppe sein. 23. Inwieweit ist für die Landesregierung die Aussage gerechtfertigt, dass es einer Schriftlichkeit und Begründungspflicht des Ergebnisses der Kontrolle bedarf? 24. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass dieser Pflicht nachgekommen wird? Unabhängig von der Einführung eines Transparenzmodells hat die zuständige Behörde nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (sogenannte Kontroll-Verordnung) über die von ihr durchgeführten amtlichen Kontrollen Berichte zu erstellen. In dem Qualitätsmanagementsystem des Landes Rheinland-Pfalz für die Lebensmittelüberwachung ist festgelegt, dass das Ergebnis der Kontrolle in Form eines Kontrollberichts zu dokumentieren ist. Ferner ist festgelegt, dass das Kontrollergebnis dem Betrieb nach Beendigung der Kontrolle mitzuteilen und ihm das Original des Kontrollberichtes auszuhändigen ist. Das Kontrollergebnis und die ggf. erforderlichen Maßnahmen werden in der Regel mit dem Lebensmittelunternehmer bzw. dem Verantwortlichen im Betrieb während oder im Anschluss an die Kontrolle besprochen und begründet. 25. Inwieweit ist für die Landesregierung die Aussage gerechtfertigt, dass alle kontrollrelevanten Betriebe gleich behandelt werden müssen, es also gleichmäßiger Kontrollen und Kontrollintervalle bedarf? 26. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass das geschieht? Nach der vorgenannten VO (EG) Nr. 882/2004 sollen Kontrollen risikoorientiert erfolgen; insoweit wird bereits jetzt dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung getragen. In Rheinland-Pfalz werden die Betriebe nach dem in der AVV-Rahmenüberwachung genannten Modell zur risikoorientierten Beurteilung von Lebensmittelbetrieben eingestuft und beurteilt. Betriebe mit gleich hohem Risiko (ausgedrückt in Beurteilungspunkten) sind danach gleich häufig zu kontrollieren. Jochen Hartloff Staatsminister 5