Drucksache 16/5207 29. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Vertragliche Vereinbarungen mit Muslimen Die Kleine Anfrage 3435 vom 3. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung beabsichtigt, vertragliche Vereinbarungen mit muslimischen Verbänden und Vereinigungen zu schließen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen bewertet die Landesregierung die angestrebten Vereinbarungen nicht als Staatskirchenverträge? 2. Nach welchen Kriterien wurden mit welchen muslimischen Verbänden und Organisationen Gespräche zur Vorbereitung solcher Vereinbarungen aufgenommen? 3. Wann und in welcher Form hat die Landesregierung mit den jeweiligen muslimischen Verbänden konkrete Gespräche zum Ziel der angestrebten Vereinbarungen aufgenommen? 4. In welchen inhaltlichen und zeitlichen Verfahrensschritten will die Landesregierung diese Gespräche in vertragliche Vereinbarungen münden lassen? 5. In welcher Form und wann wird die Landesregierung das Parlament an diesen Gesprächen und Verhandlungen bis hin zur Vertragsvereinbarung beteiligen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bei den angestrebten Verträgen mit den islamischen Verbänden und der Alevitischen Gemeinde Deutschlands handelt es sich nicht um Staatskirchenverträge. Die Landesregierung ist im Vorfeld der Verhandlungen der Frage der rechtlichen Einordnung der islamischen Verbände als Religionsgemeinschaften nachgegangen – eine Frage, die für die Alevitische Gemeinde Deutschlands seit längerem geklärt ist. Die vorliegenden Gutachten bestätigen, dass die begutachteten islamischen Verbände als Religionsgemeinschaften anzusehen sind. Die Frage, ob sie auch die Voraussetzungen für die Verleihung der Rechte einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erfüllen und damit einen den Kirchen vergleichbaren Rechtsstatus für sich beanspruchen könnten, ist nicht Gegenstand der Begutachtungen und der anstehenden Verhandlungen. Öffentlich-rechtliche Befugnisse wie z. B. die Erhebung von Kirchenund Kultussteuern sind daher auch nicht Gegenstand der beabsichtigten vertraglichen Regelungen. Ebenso wenig werden die Verträge finanzielle Förderungen des Landes für die islamischen Verbände vorsehen. Zu Frage 2: Die Ahmadiyya-Muslim-Jamaat, der DITIB Landesverband Rheinland-Pfalz, die Schura Rheinland-Pfalz, der Verband der Islamischen Kulturzentren sowie die Alevitische Gemeinde Deutschlands hatten im Vorfeld der Vertragsverhandlungen schriftlich ihre Bereitschaft erklärt, als Vertragspartner der Landesregierung zur Verfügung zu stehen. Diese Möglichkeit der Abgabe einer solchen Erklärung bestand für alle islamischen Organisationen und Verbände, die am „Runden Tisch Islam“ des Ministeriums für Integration , Familie, Kinder, Jugend und Frauen teilnehmen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5207 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Am 27. April 2015 fand ein erstes Gespräch der Landesregierung mit Vertretern der Ahmadiyya-Muslim-Jamaat, des DITIB Landes - verbands Rheinland-Pfalz, der Schura Rheinland-Pfalz und dem Verband der Islamischen Kulturzentren statt. Mit den Vertretern der Alevitischen Gemeinde Deutschlands wurde am 13. Mai 2015 ein erstes Gespräch geführt. In diesen Gesprächen wurden mit den potenziellen Vertragspartnern die von der Landesregierung vorgelegten Vorschläge eines möglichen Vertragstextes erörtert. Zu den Fragen 4 und 5: Die jeweiligen islamischen Verbände und die Alevitische Gemeinde Deutschlands wurden in den in Frage 3 genannten Gesprächen gebeten, ihre Vorstellungen zu den jeweils vorgelegten Textvorschlägen vor der Sommerpause schriftlich mitzuteilen. Es erfolgt sodann eine Überarbeitung, die mit den genannten infrage kommenden Vertragspartnern weiter besprochen werden kann. Sofern darüber hinaus seitens der möglichen Vertragspartner Gesprächsbedarf besteht, wird dem selbstverständlich entsprochen. Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, und ein gemeinsamer Vertragsentwurf vorliegt, wird die Landesregierung das Parlament über diesen Vertragsentwurf unterrichten und über den weiteren zeitlichen Ablauf informieren. Vera Reiß Staatsministerin