Drucksache 16/5209 29. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie IT-Verwaltungsratsentscheidungen beim MDK und Verausgabung von Versichertengeldern Die Kleine Anfrage 3429 vom 2. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: In der aktuellen politischen Debatte wurde wiederholt die Verschwendung von Versichertengeldern thematisiert. Zu hinterfragen ist in diesem Zusammenhang das Vorgehen des MDK Rheinland-Pfalz in Bezug auf ein neues IT-System (ISmed 3). Über die enormen finanziellen Risiken berichteten 2013 und 2014 bereits Spiegel Online, das Deutsche Ärzteblatt und der Dienst für Gesellschaftspolitik (dfg). Beim MDK soll ein funktionierendes eigenes IT-System (MEDIKOS) gegen ein anderes offenbar noch nicht funktionierendes System (ISmed 3) ausgetauscht werden. Diese Entscheidung des MDK Rheinland-Pfalz ist daher kaum nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Mehrwerte hat das geplante neue IT-System gegenüber dem bisherigen System in Rheinland-Pfalz? 2. Gab es für das neue IT-System Ausschreibungen und welche Leistungsphasen (Fachkonzepte, Lastenhefte, Pflichtenhefte u. a.) umfassten diese? 3. In welchem Umfang entstehen Entwicklungs- bzw. Anpassungsprogrammierungen beim geplanten neuen System, um den der - zeitigen fachlichen Funktionsumfang des Landessystems zu erfüllen? 4. Welche Kosten sind für die Systemumstellung eingeplant (Migration, Lizenzen, Hardware, Customizing, Einführung, Schu lung u. a.)? 5. Wie ist der Kostenvergleich Weiterentwicklung Altsystem (Land) zu Neusystem ausgefallen (Umstellung und künftiger Betrieb, Lizenz- und Wartungskosten)? 6. In welcher Form wird die Belegschaft (die Anwender) bei der Umstellung berücksichtigt und beteiligt? 7. Welche Projektphasen und Meilensteine wurden bis zur Abnahme und Einführung definiert bzw. vertraglich vereinbart? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Verwaltungsrat des MDK Rheinland-Pfalz hat entgegen der Annahme des Fragestellers keine Entscheidung auf einen Austausch des gegenwärtig genutzten IT-Systems durch ein anderes getroffen. Es wurde stattdessen die Teilnahme an der Phase 1 der Erstellung einer neuen Branchensoftware für alle MDK beschlossen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um die angesprochene Software ISmed 3. Die Phase 1 beinhaltet ausschließlich die Erarbeitung eines Lastenhefts und damit die Entwicklung eines Anforderungsprofils für die neue Branchensoftware. Auf Basis dieses Anforderungsprofils wird der MDK Rheinland-Pfalz zu gegebener Zeit überprüfen, welche Umstellungen im eigenen IT-System im Falle einer Anschaffung der neuen Branchensoftware notwendig werden. Der Beschluss des MDK-Verwaltungsrats vom 24. November 2014 lautet im Wortlaut wie folgt: „Der MDK Rheinland-Pfalz besitzt mit der eigenen Software MEDIKOS ein gut funktionierendes System. Er beteiligt sich an der Erstellung eines Lastenhefts in der Phase 1 des Projekts „Entwicklung Branchensoftware“, um festzustellen, inwieweit seine Erfahrungen dabei eingebunden werden können und beteiligt sich dazu anteilig nach KM6 an den Kosten der Phase 1.“ Welche Mehrwerte ein neues IT-System gegenüber dem bisherigen System aufweist, kann frühestens nach Fertigstellung des Lastenhefts beantwortet werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5209 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 2.: Die Ausschreibung wurde vom MDK Sachsen-Anhalt im Auftrag von 14 weiteren MDKen (ohne Rheinland-Pfalz) am 2. Juli 2014 öffentlich ausgeschrieben. Nach Aussage des MDK Rheinland-Pfalz wurden die vergaberechtlichen Bestimmungen für die bisher beauftragten Anteile (Lastenhefterstellung) erfüllt. Zu 3. und 4.: Die Fragen können frühestens nach Fertigstellung des Lastenhefts beantwortet werden. Zu 5.: Der MDK Rheinland-Pfalz hat mitgeteilt, dass im jetzigen Stadium ein Kostenvergleich noch nicht vorgenommen werden könne. Auch hier müsse das Lastenheft abgewartet werden. Zu 6.: Sollte es zu einer Umstellung der Software kommen, werden nach Auskunft des MDK Rheinland-Pfalz die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Landespersonalvertretungsgesetzes in vollem Umfang berücksichtigt werden. Zu 7.: Der MDK Rheinland-Pfalz nimmt bisher nur an der Phase 1 des Projekts „Entwicklung Branchensoftware“ teil (Erstellung eines Lastenhefts). Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin