Drucksache 16/5211 zu Drucksache 16/5010 29. 06. 2015 A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5010 – Wohnungseinbrüche in Rheinland-Pfalz Die Große Anfrage 16/5010 vom 13. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Wohnungseinbrüche in Rheinland-Pfalz sind in den letzten Jahren stetig angestiegen. Auch nach der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2014 stagniert die Zahl der Delikte in diesem Bereich mit 5 819 Fällen auf hohem Niveau. In den ländlichen Regionen unseres Landes haben die Wohnungseinbrüche sogar drastisch zugenommen: Im Polizeipräsidium Koblenz stieg die Zahl der Wohnungseinbrüche um 3,7 Prozent, im Polizeipräsidium Westpfalz sogar um 11 Prozent. Auch die eingegangenen Anzeigen im Jahr 2014 sind im Vergleich zum Vorjahr drastisch gestiegen. Gleichzeitigt ist die Aufklärungsquote bei den Wohnungseinbrüchen im Jahr 2014 im Vergleich zum Jahr 2013 von 15,7 Prozent auf einen historischen Tiefstand von 13,9 Prozent gesunken. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie hat sich die festgestellte Anzahl von Wohnungseinbrüchen (absolut) und die Aufklärungsquote in den einzelnen Landkreisen in Rheinland-Pfalz seit 2010 jeweils entwickelt? 2. Welche Gründe bzw. Erklärungen gibt es für diese Entwicklungen? 3. Welche Auffälligkeiten sind hinsichtlich der regionalen Verteilung der Wohnungseinbrüche festzustellen? 4. Welche Erkenntnisse liegen der Polizei über Auffälligkeiten bezüglich Tätergruppen, Herkunft der Täter oder Ähnlichem jeweils vor? 5. Inwieweit sind die begangenen Taten der organisierten Kriminalität zuzurechnen? 6. Wie stellt sich ein Vergleich zwischen Rheinland-Pfalz und den anderen Bundesländern bei der Häufigkeitszahl der Wohnungseinbrüche, der Entwicklung der Fallzahlen und der Aufklärungsquote seit 2010 nach Kenntnis der Landesregierung dar? 7. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Herkunft der Tatverdächtigen; wie gestaltet sich die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen seit dem Jahr 2010 (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Herkunftsländern)? Falls diese Zahl angestiegen sein sollte, wie ist diese Entwicklung nach Ansicht der Landesregierung zu erklären? 8. In welchem Umfang (absolut und in Prozent) handelte es sich bei den nicht deutschen Tatverdächtigen bei Wohnungseinbrüchen in den Jahren 2011 bis 2014 jeweils um anerkannte Flüchtlinge, Asylantragsteller oder lediglich geduldete Ausländer? 9. Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist nach unseren Informationen in den letzten Jahren stetig angestiegen und stagniert auch im Jahr 2014 auf einem hohen Niveau. Auf diese Entwicklung wurde immer wieder öffentlich aufmerksam gemacht. Die Landesregierung hat nun angekündigt, spezielle Ermittlungsgruppen bei den Polizeipräsidien des Landes einzurichten . Warum wird die Landesregierung hier erst jetzt tätig und hat solche Ermittlungsgruppen nicht schon vor Jahren eingerichtet? 10. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass für eine effektive Bekämpfung der Wohnungseinbrüche und eine Verbesserung der Aufklärungsquote die rheinland-pfälzischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zeitlich intensiv in Anspruch genommen werden müssen? Wenn nein, aus welchem Grund, wenn ja, wie verhält sich dies mit dem Rückgang der Vollzeitäquivalenten bei der rheinland-pfälzischen Polizei in diesem und im nächsten Jahr? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. August 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5211 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 11. Trifft es zu, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte derzeit aufgrund der angespannten Personalsituation nicht genügend Zeit aufwenden können, um effektive Tatortarbeit, die auch ausführliche Befragung von Zeugen und den Einsatz von Spezialisten notwendig macht, zu gewährleisten? 12. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Personalsituation, als Maßnahme gegen Wohnungseinbrüche mehr Personal für die Bestreifung gefährdeter Wohnbezirke und für die mit der Aufklärung von Wohnungseinbrüchen befassten Kriminalinspektionen einzusetzen? 13. Welche Ansicht vertritt die Landesregierung zum Einsatz computergestützter Früherkennungssysteme , wie beispielsweise des Systems „precobs“, welche derzeit als Pilotprojekte in einigen Bundesländern erprobt werden? 2 Das Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 26. Juni 2015 – wie folgt beantwortet: 1. Wie hat sich die festgestellte Anzahl von Wohnungseinbrüchen (absolut) und die Aufklärungsquote in den einzelnen Landkreisen in Rheinland-Pfalz seit 2010 entwickelt? Die jeweilige Anzahl und Aufklärungsquote beim Wohnungseinbruchdiebstahl in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz für die Jahre 2010 bis 2014 ist den Tabellen der Anlagen 1a bis 1d zu entnehmen. In den als Anlage 2a bis 2d beigefügten Tabellen sind die jeweiligen Häufigkeitszahlen der übrigen Bundesländer dargelegt, die für einen weitergehenden Vergleich herangezogen werden sollten. Zusätzlich sind in diesen Tabellen die Häufigkeitszahlen aufgenommen. Die Häufigkeitszahl, die einen Vergleich verschiedener Regionen ermöglicht, ist die Zahl der bekanntgewordenen Fälle, errechnet auf 100 000 Einwohner des jeweiligen Betrachtungsraums. Zur besseren Einordnung sind in den Tabellen zusätzlich die jeweiligen Vergleichszahlen von Rheinland-Pfalz und des Bundes mit aufgenommen. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass sich auch bei der Betrachtung eines längeren Zeitraums feststellen lässt, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche Schwankungen unterliegt. So gab es beispielsweise in den 1980er und 1990er Jahren bereits hohe Zahlen in diesem Bereich, die dann bis 2006 stark rückläufig waren. Die Entwicklung der Fallzahlen beim Wohnungseinbruch in den kreisfreien Städten und Landkreisen in Rheinland-Pfalz verläuft im Betrachtungszeitraum der vergangenen fünf Jahre heterogen. So nahmen die Fallzahlen gegenüber dem jeweiligen Vorjahr in 18 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten in zwei Jahren ab und in zwei Jahren zu. In 15 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten stiegen die Fallzahlen in drei Jahren an und nahmen in einem Jahr ab. In den Städten Mainz und Pirmasens registrierte die Polizei in drei Jahren abnehmende und in einem Jahr zunehmende Fallzahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl. Lediglich für den Donnersberg - kreis weist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) vier Jahre in Folge steigende Fallzahlen aus. Ausgehend von der Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle im Jahr 2010 nahm diese 2014 in sieben kreisfreien Städten und Landkreisen ab (Stadt Koblenz, Kreis Birkenfeld, Kreis Mayen Koblenz, Stadt Trier, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Stadt Mainz, Stadt Zweibrücken ). In den anderen 29 Landkreisen und kreisfreien Städten liegt die Zahl der 2014 registrierten Wohnungseinbruchdiebstähle über dem Wert von 2010. Die Fallzahlendifferenzen in den einzelnen Kalenderjahren 2011 bis 2014 gegenüber dem jeweiligen Vorjahr stellt sich bei den 36 kreisfreien Städten und Landkreisen vollkommen unterschiedlich dar. So steht z. B. im Jahr 2014 einem Rückgang der Fallzahlen in der Stadt Worms mit – 47,0 Prozent ein Anstieg der Fallzahlen im Kreis Südwestpfalz mit + 79,7 Prozent gegenüber. Dem gegenüber weist der Kreis Südwestpfalz wiederum im Jahr 2013 im Vergleich mit den anderen Städten und Landkreisen mit – 33,7 Prozent den höchsten Rückgang der Fallzahlen auf. Solch deutliche Schwankungen bei steigenden und sinkenden Fallzahlen innerhalb von zwei Jahren und innerhalb der gleichen Betrachtungsregion sind bei den meisten kreisfreien Städten und Landkreisen auszumachen. Schon hieraus lässt sich ableiten, dass innerhalb eines Jahres regionale deliktische Brennpunkte wegfallen und an anderer Stelle des Landes neu entstehen können. In allen fünf Jahren des Betrachtungszeitraums lag in Rheinland-Pfalz die Häufigkeitszahl beim Wohnungseinbruchdiebstahl unter dem jeweiligen Bundesdurchschnitt. In der Summe nahm die landesweite Aufklärungsquote beim Wohnungseinbruchdiebstahl 2014 gegenüber dem Vorjahr um – 1,8 Prozent auf 13,9 Prozent ab und liegt damit im Betrachtungszeitraum 2010 bis 2014 erstmals unter dem Bundesdurchschnitt von 15,9 Prozent. In den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten weisen die jeweiligen Aufklärungsquoten in allen fünf Jahren deutliche Unterschiede auf. So beträgt z. B. 2014 die Aufklärungsquote im Landkreis Vulkaneifel, der beim Wohnungseinbruchdiebstahl im Landesvergleich mit anderen Städten und Landkreisen die sechstniedrigste Häufigkeitszahl aufweist, 4,8 Prozent, während im Donnersbergkreis mit der fünfthöchsten Häufigkeitszahl des Landes die Aufklärungsquote bei 25,9 Prozent (Vorjahr: 16,7 Prozent) und damit beim vierthöchsten Aufklärungswert in Rheinland-Pfalz liegt. Steigende Fallzahlen und höhere Häufigkeitszahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl in einzelnen Regionen gehen somit nicht unbedingt mit einem Rückgang der Aufklärungsquote einher. Andererseits führen rückläufige Zahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl nicht zwingend zu einem Anstieg der Aufklärungsquote. Aufklärungsquoten von über 30 Prozent, wie sie die PKS in den Vorjahren in einzelnen Landkreisen und Städten noch ausweist und die sich auf die landesweite Aufklärungsquote positiv auswirkten, finden sich in der Kriminalstatis tik für 2014 nicht. Ursachen hierfür finden sich in der Antwort zu Frage 2. Diese hohen Aufklärungsquoten hängen vielfach mit der erfolgreichen Ermittlung regionaler Mehrfach- und Serientäter zusammen. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5211 2. Welche Gründe bzw. Erklärungen gibt es für diese Entwicklungen? Empirisch gesichertes Wissen über den Täterkreis des Wohnungseinbruchdiebstahls existiert auf Bundesebene bislang nicht. Von den in der PKS 2014 für Rheinland-Pfalz festgestellten Tatverdächtigen aus 2014 begingen ca. 58 Prozent die Einbruchdiebstähle in ihrem eigenen Wohnort oder im Landkreis. In den vier Jahren zuvor betrug der Anteil dieser regionalen Tatverdächtigen noch zwischen 60 und 65 Prozent. 18,4 Prozent der 2014 ermittelten Tatverdächtigen waren aus dem Ausland, mit unbekanntem oder ohne festen Wohnsitz. Dieser Anteil der Tatverdächtigen lag 2010 noch bei 13,1 Prozent und weist seitdem eine steigende Tendenz auf. Bezogen auf die ermittelten nicht deutschen Tatverdächtigen weist jener Personenkreis mit Wohnsitz im Ausland, ohne festen Wohnsitz oder unbekanntem Wohnsitz für 2013 und 2014 Anteile von 46,1 Prozent und 43,2 Prozent auf. Vor diesem Hintergrund lässt sich beim Wohnungseinbruchdiebstahl eine Unterteilung in zwei Arten von Tätern vornehmen. Zum einen handelt es sich hierbei um Personen, die meist als Einzeltäter oder in kleineren Gruppen im näheren Bereich ihres ständigen Wohn- oder Aufenthaltsorts agieren. Diese Täterinnen und Täter sind meist im einfachen kriminellen Milieu anzusiedeln und Wohnungseinbruchdiebstähle dienen z. B. der Finanzierung ihrer Drogensucht. Zum anderen sind es nach polizeilicher Bewertung vermehrt reisende Täter und Tätergruppen, die zumeist ohne Wohnsitz in Deutschland sind und hier Wohnungseinbrüche begehen. Dabei handelt es sich z. B. zunehmend um mobile Banden aus Ost- und Südosteuropa, die sich in größeren Gruppen arbeitsteilig organisiert haben und sich hier nur einige Wochen aufhalten, um Diebeszüge zu begehen. Tatorte werden zielstrebig und nur kurzzeitig aufgesucht und dann auch schnell wieder verlassen, dies zumeist unerkannt und ohne am Tatort auswertbare Spuren zu hinterlassen. Jene Regionen, die von diesen reisenden Täterbanden heimgesucht werden, weisen innerhalb eines kurzen Zeitraums einen deutlichen Anstieg der Wohnungseinbruchdiebstähle auf. Dies ist auch ein Erklärungsansatz sowohl für die aus den Tabellen in den Anlagen 1a bis 1d zu entnehmende unterschiedliche Entwicklung der Fallzahlen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten, als auch für die teilweise deutlichen Schwankungen der Fallzahlen innerhalb eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt über einen Zeitraum von nur zwei Jahren. Auch die deutlich unterschiedlichen Entwicklungen der Fallzahlen in den einzelnen Präsidialbereichen und sogar in den einzelnen Bundesländern sind auf diesen Erklärungsansatz zurückzuführen. Die Aufklärung beim Wohnungseinbruchdiebstahl stellt für die Polizei eine besondere Herausforderung dar. Solche Straftaten zählen zu den nur schwer aufklärbaren Delikten. In der Regel fehlt bei diesen Delikten der Personalbeweis. Das heißt, es gibt nur wenige Fälle, in denen die Täterinnen und Täter bei der Tatbegehung von Zeugen gesehen wurden und anhand der Personenbeschreibung eine erfolgversprechende Täterfahndung ermöglicht wird. Auch die Täteridentifizierung anhand von Spuren, wie u. a. Fingerabdrücke, wird aufgrund des immer professionelleren Vorgehens der Täterbanden seltener. Zudem verhindern die Täterinnen und Täter gezielt das Auffinden weiterer Sachbeweise. Die vielfach international vernetzten und mobilen Intensivtäter sind darauf bedacht, zuzuordnende Beutestücke, wie z. B. Schmuck, schnell an Hehler oder andere Tatbeteiligte abzugeben, die diese Gegenstände so weiterverarbeiten, dass sie nicht mehr identifizierbar sind, wie z. B. durch das Einschmelzen von Goldringen oder -ketten. Auch das Zusammenführen von bundesweiten oder gar grenzüberschreitenden Straftaten zu Straftatenserien einer bestimmten Täterbande gelingt bislang noch zu selten. Das vermehrte Auftreten von überregional agierenden, professionell handeln - den Täterbanden und die damit verbundenen Erschwernisse bei der Tataufklärung dürften sich auf die Gesamtaufklärungsquote in diesem Deliktsbereich für 2014 negativ ausgewirkt haben. 3. Welche Auffälligkeiten sind hinsichtlich der regionalen Verteilung der Wohnungseinbrüche festzustellen? Die Entwicklung der Wohnungseinbruchdiebstähle verläuft in den kreisfreien Städten und Landkreisen von Rheinland-Pfalz, wie bereits in der Antwort zu Frage 1 dargelegt, heterogen. Deutliche Schwankungen bei den Fall- und Häufigkeitszahlen einzelner Landkreise und kreisfreien Städte innerhalb von zwei Jahren lassen sowohl die Bildung neuer als auch den Wegfall alter regionaler Brennpunkte erkennen. Regionale Brennpunkte beim Wohnungseinbruchdiebstahl weist die PKS für den nördlichen, an Nordrhein-Westfalen angrenzenden Landesteil aus. Mit Häufigkeitszahlen von 245 für den Landkreis Ahrweiler und 196 für den Landkreis Neuwied sowie 181 für den Westerwaldkreis sind diese Regionen 2014 im Verhältnis zu anderen Landkreisen des Landes von diesen Straftaten überdurchschnittlich betroffen. Hier wirkt sich der Großraum Köln mit deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegenden Häufigkeitszahlen über die Landesgrenze nach Rheinland-Pfalz aus, wenn auch in abgeschwächter Form. So liegen die Häufigkeitszahlen 2014 in den an Rheinland-Pfalz angrenzenden nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden Euskirchen bei 295, Rhein-Sieg-Kreis bei 381, Bonn bei 414 und Oberbergischer Kreis bei 254. Im Zusammenhang mit diesen Straftaten im nördlichen Rheinland-Pfalz dürften die Bundesautobahnen 3 und 61 als An- und Abreisewege überregionaler Täter eine besondere Rolle spielen. Über dem Landesdurchschnitt liegende Häufigkeitszahlen weisen 2014 im südlichen Landesteil die Landkreise Kaiserslautern (212) und Bad Dürkheim (179), der Donnersbergkreis (195), der Rhein-Pfalz-Kreis (177) und die daran angrenzende Stadt Speyer (211) auf. Die Bundesautobahnen 6 und 63 kommen hier als potenzielle An- und Abreisewege der mobilen Täter in Betracht. Die im Landesvergleich niedrigste Belastung beim Wohnungseinbruchdiebstahl weisen der Rhein-Lahn-Kreis, der Landkreis Bernkastel -Wittlich und die Stadt Worms mit einer jeweils um mehr als 30 Prozent unter dem Landesdurchschnitt liegenden Häufigkeitszahl auf. 3 Drucksache 16/5211 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4. Welche Erkenntnisse liegen der Polizei über Auffälligkeiten bezüglich Tätergruppen, Herkunft der Täter oder Ähnlichem jeweils vor? Von den im Jahr 2014 ermittelten Tatverdächtigen waren 87,4 Prozent männlich und 12,6 Prozent weiblich. Bei 69,2 Prozent (2013: 72,3 Prozent) handelte es sich um Erwachsene. 15,3 Prozent (2013: 12,6 Prozent) waren Heranwachsende, 13,3 Prozent (2013: 12,8 Prozent) waren Jugendliche und in 2,1 Prozent (2013: 2,3 Prozent) handelte es sich um Kinder. 48,7 Prozent der 2014 ermittelten Tatverdächtigen handelten alleine (2013: 47,9 Prozent). 34,8 Prozent der in 2014 in der PKS erfassten Tatverdächtigen traten im Berichtsjahr mit einem Wohnungseinbruchdiebstahl, 15,2 Prozent mit zwei, 22,9 Prozent mit drei bis fünf und 27,1 Prozent mit sechs oder mehr solcher Straftaten in Erscheinung. Bei der überwiegenden Mehrheit der ermittelten Tatverdächtigen handelt es sich demnach um Mehrfach- bzw. Serientäter. 66,6 Prozent der 2014 für den Wohnungseinbruchdiebstahl ermittelten Tatverdächtigen waren bereits kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten. 13,9 Prozent der ermittelten Tatverdächtigen waren der Polizei als Konsumenten harter Drogen bekannt. Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 dargelegt, weisen die Hellfelddaten der PKS betreffend die Tatverdächtigen darauf hin, dass der Wohnungseinbruchdiebstahl überwiegend durch örtlich-regionale Täter begangen wird. Deren Anteil hat sich jedoch in den vergangenen fünf Jahren verringert, während der Anteil der Tatverdächtigen mit Wohnsitz im Ausland oder ohne festen Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz zugenommen hat. Gleichzeitig ist der PKS zu entnehmen, dass bei den im Zusammenhang mit dem Wohnungseinbruchdiebstahl ermittelten nicht deutschen Tatverdächtigen der Anteil von jenen Personen mit Wohnsitz im Ausland oder ohne festen Wohnsitz bzw. mit unbekanntem Wohnsitz mit Werten von 47,1 Prozent in 2013 und 43,2 Prozent in 2014 sehr hoch ausfällt. 2009 lag dieser Anteil noch bei 28,8 Prozent. Die Polizeien in Bund und Ländern gehen in ihrer Lagebewertung davon aus, dass der in den letzten Jahren festzustellende Anstieg beim Wohnungseinbruchdiebstahl insbesondere auf ost- und südosteuropäische Täterinnen und Täter zurückzuführen ist, die sich vermehrt zu Täterbanden zusammengeschlossen haben. Diese weisen eine hohe Mobilität auf und wechseln ihre Aufenthaltsräume in Deutschland oder dem benachbarten Ausland nach kurzer Zeit, um schließlich in ihr Heimatland zurückzukehren. Häufig sind Mitglieder dieser Täterbanden, die auch in anderen Bereichen der Eigentums- und Betrugskriminalität agieren, mit falschen oder gefälschten Identitätspapieren ausgestattet. Begehrte Diebesgüter sind Bargeld bzw. Kreditkarten und gut absetzbare Sachgüter wie z. B. Schmuck. Weitergehende Informationen zu den Täterinnen und Tätern und deren Herkunft sind den Antworten zu den Fragen 7 und 8 zu entnehmen. 5. Inwieweit sind die begangenen Taten der organisierten Kriminalität zuzurechnen? Die Polizei definiert die Organisierte Kriminalität als die von Gewinn und Machtstreben bestimmte, planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken. Bislang sprechen die Ermittlungsergebnisse nicht für das Vorliegen von Organisierter Kriminalität im Sinne der o. g. Definition. Hingegen registriert die Polizei vermehrt Erkenntnisse, die für eine bandenmäßige Begehungsweise sprechen. 6. Wie stellt sich ein Vergleich zwischen Rheinland-Pfalz und den anderen Bundesländern bei der Häufigkeitszahl der Wohnungseinbrüche , der Entwicklung der Fallzahlen und der Aufklärungsquote seit 2010 nach Kenntnis der Landesregierung dar? Die Anlagen 2a bis 2d weisen den Vergleich von Rheinland-Pfalz mit anderen Bundesländern und dem Bund anhand der Fallzahlen , der Häufigkeitszahlen und der Aufklärungsquoten für den Betrachtungszeitraum von 2010 bis 2014 aus. Im bundesweiten Durchschnitt liegt die Häufigkeitszahl in 2014 bei 188. Mit einem Wert von 146 liegt Rheinland-Pfalz deutlich unter dem Bundesdurchschnitt . Unter den westlichen Bundesländern weist Rheinland-Pfalz hinter Bayern (65) und Baden-Württemberg (127) die drittniedrigste Häufigkeitszahl auf. In unseren Nachbarländern Hessen (182), Saarland (251) und Nordrhein-Westfalen (300) fallen die Häufigkeitszahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl höher aus. Die mit Abstand höchsten Häufigkeitszahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl finden sich wiederholt in den Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin. 7. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Herkunft der Tatverdächtigen; wie gestaltet sich die Zahl der nicht deutschen Tatverdächtigen seit dem Jahr 2010 (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Herkunftsländern)? Falls diese Zahl angestiegen sein sollte, wie ist diese Entwicklung nach Ansicht der Landesregierung zu erklären? Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Anzahl der in Rheinland-Pfalz für Wohnungseinbruchdiebstähle (WED) insgesamt ermittelten Tatverdächtigen (TV) für die Jahre 2010 bis 2014 in Rheinland-Pfalz auf. Hierzu ist anzumerken, dass diese Zahlen auf die „Echttäterzahlen“ abstellen, das heißt, dass ein Tatverdächtiger, ungeachtet der Anzahl der im Berichtsjahr begangenen Straftaten, jeweils nur als ein Tatverdächtiger ausgewiesen ist. 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5211 Der Tabelle ist zu entnehmen, dass im Fünfjahresvergleich bei schwankenden Tatverdächtigenzahlen der Anteil der nicht deutschen Tatverdächtigen am Tatverdächtigenaufkommen insgesamt um fast 10 Prozent zugenommen hat. In der nachstehenden Tabelle ist dargelegt, wo der/die jeweilige Tatverdächtige (deutsche und nicht deutsche Tatverdächtige insgesamt ) zum Zeitpunkt der Straftat seinen/ihren Wohnsitz hatte. Bei Mehrfachtätern, die bezogen auf ihren Wohnort in unterschiedlichen Regionen Straftaten begingen, wie z. B. sowohl in der eigenen Tatortgemeinde als auch im übrigen Landkreis des Täterwohnsitzes, sind diese Tatverdächtigen jeweils in diesen Regionen einmal erfasst, sodass in der Addition der Tatverdächtigen - zahlen die Echttatverdächtigenzahlen aus der vorstehenden Tabelle überschritten werden. 5 Tatverdächtige von WED 2014 2013 2012 2011 2010nach der PKS Tatverdächtige insgesamt 712 815 842 772 802 deutsch 504 579 624 571 645 nicht deutsch 208 236 218 201 15 Anteil nicht deutsche Tatverdächtige 29,2 29,0 25,9 26,0 19,6 in Prozent Tatort-Wohnort-Beziehung der Tatver- 2014 2013 2012 2011 2010dächtigen mit Wohnsitz in Tatortgemeinde 307 379 426 395 394 im Landkreis 104 110 124 101 99 übriges Land Rheinland-Pfalz 106 141 118 98 163 anderes Bundesland 94 92 89 90 85 außerhalb BRD 35 54 40 38 39 ohne festen Wohnsitz und unbekannt 96 93 95 88 66 Aus der Tabelle wird deutlich, dass im Fünfjahreszeitraum 2010 bis 2014 bei abnehmenden Tatverdächtigenzahlen insgesamt die aus der Tatortregion stammenden Tatverdächtigen zahlenmäßig abgenommen haben, während die Zahl der Tatverdächtigengruppe mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands, ohne festen Wohnsitz und mit unbekanntem Aufenthalt zugenommen hat. Die prozentuale Verteilung der jeweiligen Tatort-Wohnort-Beziehungen der Tatverdächtigen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Tatort-Wohnort-Beziehung der Tatver- 2014 2013 2012 2011 2010dächtigen mit Wohnsitz (in Prozent) in Tatortgemeinde 43,1 46,5 50,6 51,2 49,1 im Landkreis 14,6 13,5 14,7 13,1 12,3 übriges Land Rheinland-Pfalz 14,9 17,3 14,0 12,7 20,3 anderes Bundesland 13,2 11,3 10,6 11,7 10,6 außerhalb BRD 4,9 6,6 4,8 4,9 4,9 ohne festen Wohnsitz und unbekannt 13,5 11,4 11,3 11,4 8,2 Wie bereits zuvor dargestellt hat im Zeitraum 2010 bis 2014 der Anteil der nicht deutschen Tatverdächtigen beim Wohnungseinbruchdiebstahl , gemessen am Tatverdächtigenaufkommen, insgesamt deutlich zugenommen. Die nachfolgenden beiden Tabellen geben Auskunft darüber, wo die ermittelten nicht deutschen Tatverdächtigen zum einen zahlen- und zum anderen anteilmäßig zum Zeitpunkt der Tat ihren Wohnsitz hatten. Tatort-Wohnort-Beziehung der nicht deutschen 2014 2013 2012 2011 2010Tatdächtigen mit Wohnsitz in Tatortgemeinde 53 67 68 52 46 im Landkreis 21 19 15 14 13 übriges Land Rheinland-Pfalz 19 25 14 19 26 anderes Bundesland 35 40 39 42 22 außerhalb BRD 34 54 39 37 37 ohne festen Wohnsitz und unbekannt 56 57 54 55 30 Drucksache 16/5211 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Anteil nicht deutscher Tatverdächtiger mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz beläuft sich 2014 insgesamt auf 44,7 Prozent. Das sind rund 10 Prozent weniger als vor fünf Jahren (2013: 54,5 Prozent). Dagegen nahm der Anteil der nicht deutschen Tatverdächtigen - gruppe mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands, ohne festen Wohnsitz und mit unbekanntem Wohnsitz innerhalb der fünf Jahre von 42,7 Prozent auf 43,2 Prozent zu. Anzumerken hierbei ist, dass der Anteil der letztgenannten Tatverdächtigengruppe an den Tatverdächtigen insgesamt im Jahr 2009 noch bei 28,8 Prozent und 2008 bei 30,7 Prozent lag. Differenziert nach Staatsangehörigkeiten der nicht deutschen Tatverdächtigen weist die PKS Rheinland-Pfalz beim Wohnungseinbruchdiebstahl folgendes Bild aus: 6 Tatort-Wohnort-Beziehung der nicht deutschen 2014 2013 2012 2011 2010Tatdächtigen mit Wohnsitz (in Prozent) in Tatortgemeinde 25,5 28,4 31,2 25,9 29,3 im Landkreis 10,1 8,1 6,9 7,0 8,3 übriges Land Rheinland-Pfalz 9,1 10,6 6,4 9,5 16,6 anderes Bundesland 16,8 16,9 17,9 20,9 14,0 außerhalb BRD 16,3 22,9 17,9 18,4 23,6 ohne festen Wohnsitz und unbekannt 26,9 24,2 24,8 27,4 19,1 Anzahl der Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit 2014 2013 2012 2011 2010 Rumänisch 36 36 20 26 11 Serbisch 28 42 32 34 22 Türkisch 21 26 25 18 15 Polnisch 17 10 19 15 10 Kroatisch 11 7 3 6 5 Georgisch 10 6 1 2 2 Italienisch 10 11 8 10 11 Kosovarisch 6 14 11 4 4 Ungarisch 6 2 1 1 3 Bulgarisch 4 11 1 0 1 Montenegrinisch 4 1 8 6 2 Bosnisch Herzegowinisch 4 6 5 8 3 Französisch 4 2 4 7 2 Moldauisch 0 1 0 7 3 Mazedonisch 5 4 5 1 7 Albanisch 2 5 2 5 5 Die Anzahl der nicht deutschen Tatverdächtigen ist 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 28 Tatverdächtige bzw. um 11,9 Prozent gesunken. Gegenüber 2010 stieg deren Anzahl jedoch um 51 Tatverdächtige bzw. um 32,5 Prozent an. Ursächlich für diese Zunahme war insbesondere der Anstieg der rumänischen Tatverdächtigen, deren Anzahl sich um 25 auf nunmehr 36 Tatverdächtige in 2014 mehr als verdreifachte. Die übrigen Zunahmen verteilen sich im Wesentlichen auf die fünf Staatsangehörigkeiten Georgien (+ 8 Tatverdächtige), Polen (+ 7 Tatverdächtige), Serbien, Türkei und Kroatien (jeweils + 6 Tatverdächtige). Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5211 8. In welchem Umfang (absolut und in Prozent) handelte es sich bei den nicht deutschen Tatverdächtigen bei Wohnungseinbrüchen in den Jahren 2011 bis 2014 jeweils um anerkannte Flüchtlinge, Asylantragsteller oder lediglich geduldete Ausländer? Nachfolgende Tabelle weist die Anzahl der nicht deutschen Tatverdächtigen bei Wohnungseinbruchdiebstählen im Zeitraum von 2011 bis 2014 mit dem Aufenthaltsstatus Asylantragsteller, geduldete Ausländer und Flüchtlinge aus: 7 2014 2013 2012 2011 Prozent- Prozent- Prozent- ProzentTatverdächtige von WED nach An- anteil an An- anteil an An- anteil an An- anteil an Aufenthaltsstatus zahl nicht deutschen zahl nicht deutschen zahl nicht deutschen zahl nicht deutschen Tatverdäch- Tatverdäch- Tatverdäch- Tatverdächtigen tigen tigen tigen Nicht deutsche Tatverdächtige 208 100,0 236 100,0 218 100,0 201 100,0 insgesamt davon: Asylbewerber 11 5,3 13 5,5 2 0,9 7 3,5 Duldung 2 1,0 1 0,4 8 3,7 7 3,5 Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtlinge 1 0,5 1 0,4 0 – 2 1,0 insgesamt 14 6,8 15 6,4 10 4,6 16 8,0 9. Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist nach unseren Informationen in den letzten Jahren stetig angestiegen und stagniert auch im Jahr 2014 auf einem hohen Niveau. Auf diese Entwicklung wurde immer wieder öffentlich aufmerksam gemacht. Die Landesregierung hat nun angekündigt, spezielle Ermittlungsgruppen bei den Polizeipräsidien des Landes einzurichten. Warum wird die Landesregierung hier erst jetzt tätig und hat solche Ermittlungsgruppen nicht schon vor Jahren eingerichtet? Die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls beschränkt sich nicht auf die Einrichtung zentraler Ermittlungs- und Auswerte - einheiten. Sie ist, wie in der Antwort zu den Fragen 10 und 11 dargestellt, seit Jahren Schwerpunkt polizeilicher Arbeit. Mit Schreiben vom 21. April 2015 hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur landesweit die Einrichtung von zentralen Ermittlungs- und Auswerteeinheiten zur Bekämpfung der überregionalen bandenmäßigen Eigentumskriminalität bei den Polizeipräsidien verfügt. Damit wird verbindlich und landesweit homogen eine Organisationseinheit bei jedem Polizeipräsidium geschaffen und damit auf die weiterentwickelte Erkenntnislage zu den Tatverdächtigenstrukturen reagiert. Hierbei ist zu berücksichtigen , dass die einschlägige Rahmenkonzeption des Landeskriminalamts auch bislang schon die Einrichtung zentraler Ermittlungs - und Auswerteeinheiten optional bei den Polizeipräsidien vorsah. In Abhängigkeit von der regionalen Entwicklung haben einige Polizeipräsidien davon Gebrauch gemacht und auf unterschiedlichen Ebenen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls eingerichtet. Die nunmehr eingerichteten zentralen Ermittlungs- und Auswerteeinheiten nehmen dieses Vorbild auf, schaffen bei allen Polizeipräsidien einheitliche Strukturen und erweitern zudem die Zuständigkeiten dieser zentralen Ermittlungs- und Auswerteinheiten. Wenngleich die Hauptzielrichtung die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls ist, wird die Zuständigkeit dieser zentralen Ermittlungs- und Auswerteeinheiten auch auf andere Erscheinungsformen der überregionalen und bandenmäßigen Eigen tums - kriminalität ausgeweitet. Damit geraten auch andere Kriminalitätsphänomene, wie beispielsweise der bandenmäßige Ladendiebstahl oder auch die bekannten, überregional begangenen Trickdiebstähle oder Trickbetrügereien wie z. B. der sogenannte „Enkel - trick“ oder die sogenannten „Schockanrufer“, in den Fokus der zentralen polizeilichen Ermittlungs- und Auswertearbeit. Diesen Tatphänomenen ist gemein, dass sie zwischenzeitlich organisiert und überregional, in Teilen sogar international begangen werden. Somit setzt der gewählte Bekämpfungsansatz an täterorientierten Ermittlungen an und hat insbesondere Tat- und Personenstrukturen zum Gegenstand. 10. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass für eine effektive Bekämpfung der Wohnungseinbrüche und eine Verbesserung der Aufklärungsquote die rheinland-pfälzischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zeitlich intensiv in Anspruch genommen werden müssen? Wenn nein, aus welchem Grund, wenn ja, wie verhält sich dies mit dem Rückgang der Vollzeitäquivalenten bei der rheinland -pfälzischen Polizei in diesem und im nächsten Jahr? 11. Trifft es zu, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte derzeit aufgrund der angespannten Personalsituation nicht genügend Zeit aufwenden können, um effektive Tatortarbeit, die auch ausführliche Befragung von Zeugen und den Einsatz von Spezialisten notwendig macht, zu gewährleisten? Die Bekämpfung der Wohnungseinbrüche bildet einen Schwerpunkt polizeilicher Arbeit. Dies ist auch in den Zielvereinbarungen des Landeskriminalamts und der Polizeipräsidien deutlich herausgestellt. Die Polizeipräsidien arbeiten schon seit Jahren mit eigens darauf ausgerichteten Bekämpfungsstrategien. Bereits 2012 hat das Landeskriminalamt (LKA) eine neue Rahmenkonzeption erstellt. Darin finden sich Maßnahmen der Prävention und Repression, aber auch gezielte Maßnahmen des Opferschutzes. Die Bekämpfungsstrategie wird stetig den aktuellen Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Sie besteht aus folgenden zentralen Elementen : Drucksache 16/5211 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 1. Die akribische Tatortaufnahme spielt für die Gewinnung von Ermittlungsansätzen eine wesentliche Rolle. Die systematische und qualifizierte Spurensuche, Spurensicherung und Spurenauswertung bilden die Basis für die weitere Ermittlungsarbeit. Tatorte werden überwiegend durch die Kriminalpolizei aufgenommen. Dazu gehört auch die wichtige Befragung der Nachbarschaft über verdächtige Wahrnehmungen durch Schutz- und Kriminalpolizei. Im Zusammenhang mit Wohnungseinbrüchen gesicherte Spuren werden vom Landeskriminalamt vorrangig ausgewertet. Mit einer speziell angelegten Schuhspurensammlung ist es bereits gelungen, erste Tatzusammenhänge zu erkennen. 2. Die systematische zentrale und dezentrale Auswertung und Analyse von Wohnungseinbrüchen beim Landeskriminalamt und bei den Polizeipräsidien. Sie erfolgt insbesondere mit der Zielrichtung, überregionale und länderübergreifende Tatzusammenhänge zu erkennen, sie zu Tatserien zusammenzuführen und weitere Ermittlungsansätze zu gewinnen. Eigens hierfür hat das Landeskriminalamt eine Auswertedatei geschaffen, in die sämtliche Wohnungseinbrüche aufgenommen und ausgewertet werden . Ziel ist es, täterorientierte Ermittlungen einzuleiten. Hierzu haben das Landeskriminalamt und die Polizeipräsidien die Auswertung erheblich intensiviert. Dazu gehört auch der länderübergreifende Informationsaustausch. So stellt beispielsweise das Polizeipräsidium Koblenz nordrhein-westfälischen Dienststellen seine Informationen über Einbrüche zur Verfügung und umgekehrt . 3. Die intensivierten Streifen der Polizei an erkannten Brennpunkten und an ausgemachten An- und Abfahrtsrouten potenzieller Täterinnen und Täter. Dies geschieht auch an den Landesgrenzen in enger Zusammenarbeit mit den Polizeien benachbarter Länder . Hinzu kommen zum Teil groß angelegte Kontrollen. Allein die Bereitschaftspolizei hat die Polizeipräsidien 2014 insgesamt 146 Mal bei solchen Maßnahmen unterstützt. 4. Besondere Bedeutung hat der Bereich Prävention und Vorbeugung. Es gilt, einerseits die Menschen über die Gefahren und die Möglichkeiten etwas dagegen tun zu können, zu informieren, andererseits, sie für die Unterstützung der Polizei zu gewinnen . Die Palette der Präventionsmaßnahmen ist vielschichtig. Beispiele: Die kostenlose sicherungstechnische Beratung bei allen Polizeipräsidien und dem Landeskriminalamt. Dorthin können sich die Menschen wenden, um sich über Möglichkeiten ihre Wohnung oder ihr Haus zu schützen, zu informieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen kommen auch gerne zu den Bürgerinnen und Bürgern nach Hause und erörtern mit ihnen auf ihr Haus zugeschnittene Maßnahmen am Objekt. In diesem Kontext steht auch die Forderung nach der steuerlichen Absetzbarkeit von Materialkosten für Sicherungstechnik. Diese steuerliche Förderung, aber auch die Bereitstellung spezieller Kredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) schaffen Anreize, Häuser und Wohnungen besser zu schützen. Beides sind Maßnahmen, die im Dezember 2013 Gegenstand der Beratungen in der Innenministerkonferenz waren. In Teilen bestehen bereits Fördermöglichkeiten der KfW im Zusammenhang mit energetischen und altersgerechten Sanierungsmaßnahmen und/oder der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen . Gegenwärtig findet ein politischer Diskurs über deren Ausweitung statt. Die gezielte Zusammenarbeit mit den Medien ist ein weiterer, erfolgsversprechender Baustein. Die Information der Bürgerinnen und Bürger über das Vorgehen von Einbrecherbanden und Möglichkeiten, sich vor Einbrüchen zu schützen, sind wesentlicher Bestandteil vorbeugender Arbeit. Hierbei spielen die Medien eine ganz wichtige Rolle. Die Zusammenarbeit, insbesondere auf der örtlichen Ebene, funktioniert gut. Die Umsetzung des bundesweiten Programms der Polizeilichen Kriminalprävention, u. a. das umfassende Projekt „k-einbruch “ ist ein weiterer wichtiger Baustein. Informationsveranstaltungen und -broschüren geben den Menschen Hinweise und Anregungen zur Verhinderung von Einbrüchen. Nicht zu unterschätzen ist die Durchführung von sogenannten „Haustürgesprächen“. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gehen von Haus zu Haus und sprechen die Menschen gezielt an. Die Polizei will damit informieren und zugleich dafür sensibilisieren, bei verdächtigen Wahrnehmungen sofort die Polizei zu informieren. Auch die Durchführung von Präventionsveranstaltungen in betroffenen Regionen gehört zum polizeilichen Repertoire. Einerseits informiert die Polizei beispielsweise in Bürgerversammlungen oder in Gemeinderäten, andererseits ist sie mit den Sicherheitsmobilen auf Marktplätzen oder bei Veranstaltungen ansprechbar. 5. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist der Opferschutz. Wohnungseinbrüche können wegen der Verletzung der Privatsphäre mit schweren physischen und psychischen Folgen und einer nachhaltigen Beschädigung des Sicherheitsgefühls verbunden sein. Für jeden Einzelnen ist das besonders schlimm. Die Polizei hat auch diesen Aspekt im Blick und nimmt sich der Opfer mit speziell dafür geschulten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten an. Sie beantwortet Fragen über den weiteren Fortgang der Ermittlungen und vermittelt Angebote von Opferhilfsorganisationen, wie beispielweise des Weißen Rings. Zur Opferbetreuung gehört auch die Nachsorge, d. h. die Polizei sucht auch nach Tatortaufnahme und Anzeigeerstattung den Kontakt mit den Geschädigten . Die dargestellten wesentlichen Bausteine der polizeilichen Arbeit in Fällen von Wohnungseinbruchdiebstahl verdeutlichen die Ermittlungs - und Qualitätsstandards der Polizei auf diesem Gebiet. Dies ist vor dem Hintergrund der mit dem Wohnungseinbruch einhergehenden physischen und psychischen Folgen für die Opfer auch notwendig. Bei der Ermittlungsarbeit ist zu berücksichtigen , dass deren Umfang sich von Einzelfall zu Einzelfall unterscheidet. Unterscheidungsaspekte sind dabei beispielsweise die Größe des angegangenen Tatobjekts, die Spurenlage, die Informationen zu dem/den Täter/n sowie die Anzahl der Opfer und Zeugen. Dies beeinflusst auch den für die Sachbearbeitung erforderlichen Zeitaufwand, der nicht pauschal zu quantifizieren ist. Es liegen keine Erkenntnisse vor, die darauf schließen lassen, dass nicht genügend Zeit für die Tatort- und Ermittlungsarbeit oder den Einsatz von Spezialisten zur Verfügung stand oder steht. 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5211 12. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Personalsituation, als Maßnahme gegen Wohnungseinbrüche mehr Personal für die Bestreifung gefährdeter Wohnbezirke und für die mit der Aufklärung von Wohnungs einbrüchen befassten Kriminalinspektionen einzusetzen? Die Rahmenkonzeption zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls sieht unterschiedliche polizeiliche Maßnahmen für die Polizeipräsidien vor. Hierzu zählen unter anderem verstärkte Fahrzeug- und Personenkontrollen an ausgemachten An- und Abfahrtswegen potenzieller Täterinnen und Täter sowie die anlassbezogene Erhöhung polizeilicher Präsenz an erkannten regionalen Brennpunkten. Schon nach den jetzigen, bundesweit gültigen Einsatzgrundsätzen der Polizei sind an Brennpunkten Schwerpunkte zu bilden. Dieser auch für andere Einsatzlagen gültige Einsatzgrundsatz erfährt in Rheinland-Pfalz gerade beim Wohnungseinbruchdiebstahl dadurch hohe Bedeutung, dass gerade die Bekämpfung solcher Straftaten in den Zielvereinbarungen der Polizeipräsidien und des Landeskriminalamts besonders hervorgehoben ist. Eine Schwerpunktsetzung erlaubt den Polizeipräsidien grundsätzlich auch, durch personelle Umschichtungen die mit Wohnungseinbruchdiebstählen befassten Kriminalinspektionen temporär zu verstärken. Die Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz unterstützt die Polizeipräsidien bei der Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls nachhaltig. So hat die Bereitschaftspolizei, wie in der Antwort auf die Fragen 10 und 11 bereits ausgeführt, allein 2014 bei 146 solcher Einsätze der Polizeipräsidien mitgewirkt. Die Thematik „Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls“ war in den letzten Jahren, und ist auch nach wie vor, ständiger Erörte rungspunkt von Führungsbesprechungen auf allen Ebenen bis hin zu den strategischen Entscheidungsgremien der Polizei. Unter anderem hieraus resultierend beauftragten die Leiter der Polizeibehörden und -einrichtungen im Oktober 2012 das Landeskriminalamt , eine Landes-Rahmenkonzeption zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls zu erstellen und dabei auch die Polizeipräsidien zu beteiligen. Regelmäßig wird die Thematik auch in Dienstbesprechungen und fachbezogenen Tagungen erörtert . Polizeiliche Maßnahmen der Repression und Prävention erstrecken sich mittlerweile über das ganze Jahr, und nicht wie früher nur auf die dunkle Jahreszeit. Sie werden fortlaufend überprüft und bedarfsorientiert verbessert. Es liegen keine Erkenntnisse vor, die darauf schließen lassen, dass diese Maßnahmen wegen Personalmangels nicht durchgeführt werden konnten und können. Gleiches gilt für die qualifizierte Sachbearbeitung bei den zuständigen Organisationseinheiten. 13. Welche Ansicht vertritt die Landesregierung zum Einsatz computergestützter Früherkennungssysteme, wie beispielsweise des Systems „precobs“, welche derzeit als Pilotprojekte in einigen Bundesländern erprobt werden? Der Einsatz computergestützter Früherkennungssysteme, wie u. a. das System „precobs“, werden derzeit in Bayern und in Nordrhein -Westfalen als Pilotprojekt erprobt. Die bisherigen Erkenntnisse zum Einsatz solcher Früherkennungssysteme im Aufgabenbereich der Polizei stammen aus dem Ausland und betreffen dicht besiedelte Ballungsräume, die auf Rheinland-Pfalz nicht ohne Weiteres übertragen werden können. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz steht mit den Bundesländern, die solche Systeme derzeit erproben, in Verbindung und wird der Landesregierung bei Vorlage erster belastbarer Erfahrungswerte zu deren Einsatztauglichkeit und -möglichkeiten berichten. Auf Grundlage dieses Berichts wird die Landesregierung ihre Prüfung fortsetzen, ob auch in Rheinland-Pfalz der Einsatz von „precobs“ oder vergleichbarer computergestützter Früherkennungssysteme in Betracht kommt. Roger Lewentz Staatsminister 9 Drucksache 16/5211 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5211 11 Drucksache 16/5211 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5211 13 Drucksache 16/5211 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5211 15 Drucksache 16/5211 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5211 17