Drucksache 16/5212 30. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Naturschutzrechtlicher Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft durch den Erhalt der Trockenmauern im Weinbau Die Kleine Anfrage 3439 vom 28. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Trockenmauern in den Weinbergen erfüllen eine besondere ökologische Funktion. Von Steillagenweinbau mit Trockenmauern geprägte Weinbaugebiete sind Lebensräume mit außerordentlich hoher Artenvielfalt. Für anderweitige Eingriffe in Natur und Landschaft kann die Anerkennung von Erneuerungs- und Pflegemaßnahmen bei Trockenmauern als Ausgleichsmaßnahme ein wichtiges Instrument zu ihrer Bewahrung sein, weil Trockenmauern einen hohen Erhaltungsaufwand erfordern. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang sind in Rheinland-Pfalz Trockenmauern im Steillagenweinbau vorhanden, und in welchem Erhaltungszustand befinden sich diese? 2. Welche Instrumente und Planungen gibt es, um den Pflegezustand dieser Trockenmauern zu verbessern? 3. Welche Instrumente und Planungen gibt es, Kommunen und Grundstückseigentümer beim Erhalt der Trockenmauern zu unterstützen ? 4. Welche Möglichkeit gibt es derzeit, Erneuerungs- und Pflegemaßnahmen von Trockenmauern insbesondere im Steillagenweinbau als Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in Natur und Landschaft anzuerkennen und welche Bedingungen müssen hierfür erfüllt sein? 5. Inwieweit entspricht die Nutzung der bestehenden Möglichkeiten den Notwendigkeiten angesichts des Erhaltungszustands? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 29. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Es liegen keine Erhebungen über den Umfang und zum Erhaltungszustand vorhandener Trockenmauern im Steillagenweinbau in Rheinland-Pfalz vor. Für den Erhalt und die Verkehrssicherung der Trockenmauern sind die jeweiligen Eigentümer verantwortlich . Zu den Fragen 2 und 3: Verbesserungen des Pflegezustands und die Erhaltung von Trockenmauern im Steillagenweinbau können im Einzelfall über Weinbergsflurbereinigungen oder durch gezielte Naturschutzmaßnahmen (z. B. Freistellung von Bewuchs) erreicht werden, soweit damit eine ökologische Verbesserung über die reine Bauwerkserhaltung hinaus erreicht werden kann. Auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 3397 *) wird verwiesen. Es ist ansonsten Sache des Eigentümers für einen ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand seines Bauwerks Sorge zu tragen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/5134. Drucksache 16/5212 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 4 und 5: Ausgleichsmaßnahmen müssen zu einer dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes führen. Eine Sanierung im Sinn einer alleinigen Bestandserhaltung genügt dieser Anforderung nicht. Maßnahmen, die darüber hinaus eine Freistellung , Wiederherstellung oder Neuanlage von Trockenmauern zum Gegenstand haben oder durch begleitende Maßnahmen zur Entwicklung und Vernetzung von Lebensräumen führen, können aber als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen anerkannt werden. Dies entspricht auch der Praxis in der Bodenordnung. Auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 3397 *) wird verwiesen . Ulrike Höfken Staatsministerin *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/5134.