Drucksache 16/5216 30. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern – Teil 2 Die Kleine Anfrage 3443 vom 8. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach § 4 Satz 1 Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU – FreizügG/EU) haben nicht erwerbstätige Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, das Recht nach § 2 Abs. 1 FreizüG/EU, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. Der Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU kann unbeschadet des § 2 Abs. 7 und des § 5 Abs. 4 nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (Artikel 45 Abs. 3, Artikel 52 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) festgestellt und die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht oder die Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte eingezogen werden gemäß § 6 Abs. 1 Satz FreizügG/EU. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen kam es zu einem Verstoß gegen § 9 Abs. 2 FreizügG/EU? (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten und nach den Jahren 2012, 2013 und 2014)? 2. In wie vielen Fällen kam es zu einem Verstoß gegen § 10 Abs. 1 FreizügG/EU (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten und nach den Jahren 2012, 2013 und 2014)? 3. In wie vielen Fällen kam es zu einem Verstoß gegen § 10 Abs. 2 FreizügG/EU (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten und nach den Jahren 2012, 2013 und 2014)? 4. In wie vielen Fällen kam es zu einem Verstoß gegen § 10 Abs. 3 FreizügG/EU (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten und nach den Jahren 2012, 2013 und 2014)? 5. Wird aufgrund der steigenden Anzahl von Asylbewerbern die personelle und sachliche Ausstattung der Ausländerbehörden als zufriedenstellend betrachtet oder besteht Handlungsbedarf (bitte aufgegliedert nach den einzelnen Ausländerbehörden in Rheinland -Pfalz)? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Strafverfolgungsstatistik für Rheinland-Pfalz weist für das Jahr 2012 eine Verurteilung eines französischen Staatsangehörigen nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) aus. Nähere Angaben, nach welcher Vorschrift des FreizügG/EU die Verurteilung erfolgte, werden statistisch nicht erfasst. Für das Jahr 2013 weist die Statistik für Rheinland -Pfalz keine Verurteilung nach dem FreizügG/EU für Unionsbürger aus. Für das Jahr 2014 liegt die Statistik für RheinlandPfalz noch nicht vor. Zu Fragen 2 bis 4: Die erfragten Daten werden in Rheinland-Pfalz statistisch nicht erhoben. Die Beantwortung dieser Fragen würde eine nachträgliche Erhebung bei den Ausländerbehörden erfordern, die im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten ist. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5216 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Der Vollzug ausländerrechtlicher Angelegenheiten ist den Landkreisen und kreisfreien Städten als Auftragsangelegenheit übertragen worden. Sie haben im Rahmen der kommunalen Organisationshoheit das für die Aufgabenerledigung erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen. Aus Sicht der Landesregierung haben die Aufgaben der Ausländerbehörden sowohl quantitativ als auch qualitativ deutlich zugenommen. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die personelle Besetzung der Ausländerbehörden entsprechend den gestiegenen Anforderungen anpassen. Irene Alt Staatsministerin